Pflegekasse lehnt Gegenstand ab

Hallo Leute, ich habe eine Art MS, durch einen Gendefekt ausgelöst. Meine linke Körperhälfte ist teils gelähmt, mit Spastiken im Bein und erheblicher Kraftminderung im Arm. Durch noch vieler kleiner anderer Wehwehchen, habe ich Pflegestufe 1 (jetzt Pflegegrad 2). Ich hatte einen Antrag bei der Pflegekasse für eine wohnumfeldverbesserte Maßnahme gestellt. Es handelt sich dabei um einen Herd mit Backwagen (die Ofentür klappt man nicht auf, sie wird herausgezogen). Ich kann einfach nichts mehr aus dem Ofen holen, da ich mich an den Wänden verbrenne und zumal das Backblech nicht halten kann. Meine linke Hand lässt einfach los. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich hatte letzte Woche einen Widerspruch eingereicht und auch dieser wurde heute abgelehnt mit der Begründung, dass es ein Gegenstand des alltäglichen Lebens und keine Wohnumfeldverbesserung wäre. Natürlich benutze ich den Herd täglich, sowie die Dusche und das Bett, aber diese beiden Sachen würde die Pflegekasse zahlen. Ich darf also ausgeruht sein und gut riechen, muss aber verhungern. Sorry für meine Ironie, aber ich verstehe das irgendwie nicht. Könnt Ihr mir bitte einen Rat geben? Vielen Dank Nicole W.

Antworten

  • Hallo, du darfst gut riechen und mußt auch nicht verhungern.
    Das tägliche nutzen eines Backofen ist sicherlich keine Notwendigkeit und zur Wohnumfeldverbesserung gehört es auch nicht, da kann ich die Pflegekasse gut verstehen.
    Ich nutze meinen Backofen nie, dafür aber meine Microwelle mit intregierten Backofen, das ist sehr praktisch und leicht zu handhaben. Zudem gibt es auch kleine Backöfen die man auf den Tisch stellt, für eine Person ist das völlig ausreichend.
    Gruß Hugo
  • Hallo, wenn es gar nicht mehr geht musst du dir jemanden holen, der dir das essen herein und heraus holt. Das kostet bei Pflegediensten aber etwas. Mfdl Grüssen
  • Hallo NiciWePunkt,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    In der Tat ist die Argumentation der Kasse nachvollziehbar. Es handelt sich zwar in der Tat um eine für dich passende Lösung, ein derartiger Backofen ist aber in der Tat kein spezielles Hilfsmittel, sondern ein sog. Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs. Somit ist die Kasse nicht zuständig.

    Insbesondere da ein Ofen zwar sicherlich schön, aber nicht notwendig ist, um zu kochen.

    Aus der Community hast du aber schon ein paar tolle Hinweise erhalten, wie du das Ganze lösen könntest. Hierfür vielen Dank! 😀

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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