Kindergeldzahlung wurde eingestellt trotz Pflegegrad3

Ist das Behördenwillkür?. Kind wurde mit frühkindlichem Gehirnschaden geboren, 100 Prozent,bekam immer Kindergeld.Kasse erkennt weder Fachärztliches Gutachten,keine neueren Atteste ,obwohl noch Demenz dazu kam,soll ich zum Amtsarzt. Kind 55 jahre

Antworten

  • Hallo Klaglos,
    wenn das Kind Grundsicherung vom Sozialamt erhält und das Kindergeld nicht nachweislich für Pflege- und Betreuungskosten des Kindes aufgewendet wird, ist dass Sozialamt berechtigt einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes zu stellen. Hat der Antrag Erfolg, geht das Kindergeld an das Sozialamt. Vielleicht können Sie sich an Ihr Sozialamt wenden. Sicher erklären die gern die Zusammenhänge, damit Sie nachvollziehen können warum das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird.
    Beste Grüße
    Petrolea
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  • Hallo Klaglos,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wie wurde die Einstellung des Kindergeldes denn begründet? Behörden machen ja nicht einfach irgendetwas ohne einen entsprechenden Bescheid zu erlassen. Und dieser muss begründet sein.

    Eltern behinderter Kinder erhalten auch im Erwachsenenalter der Kinder noch Kindergeld, wenn das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
  • Guten Abend und vielen dank für die nette Begrüßung ....Also das kindergeld wurde zu Lebzeiten der Eltern immer gezahlt und nach ihrem Tod stellte ich als Bruder in derem Haushalt sie seitdem lebt einen neuen Antrag und nach einer Zeit wurde es auch genehmigt. da sie Grundsicherung bezieht ,bekam ich Kindergeld,was ihr abgezogen wurde. Nun 3 Jahre später stellte ich den Antrag,das sie das Geld behalten darf,daraufhin, stellte die Kasse die Zahlung ein,mit der Begründung,das Kinderzimmer sei in einem anderen Stockwerk. Das gab ich aber bei dem Antrag pflichtbewusst an. Daraufhin bekam ich die Auflage zum Amtsarzt zu gehen,der erneut die Bedürftigkeit feststellt. Da schickte ich Atteste,die nach dem Antrag erstellt wurden. Sie bekam noch Demenz dazu,ist Stuhinkontinent ,vergißt zu schlucken. usw. Deswegen Pflegegrad 3. Daraufhin bekam ich erneut einen Brief, ich hätte mich nicht an die Aufforderung gehalten und eine erneute Frist zum Amtsarzt zu gehen. Das erzürnt mich ganz einfach. Liebe Grüße 😡
  • Hallo Klaglos,

    vielen Dank für die Ergänzungen.

    Also habe ich das richtig verstanden, dass du nicht mit deiner Schwester zum Amtsarzt bist, sondern stattdessen weitere Befundberichte eingesandt hast?
  • Klaglos hat geschrieben:
    Guten Abend und vielen dank für die nette Begrüßung ....Also das kindergeld wurde zu Lebzeiten der Eltern immer gezahlt und nach ihrem Tod stellte ich als Bruder in derem Haushalt sie seitdem lebt einen neuen Antrag und nach einer Zeit wurde es auch genehmigt. da sie Grundsicherung bezieht ,bekam ich Kindergeld,was ihr abgezogen wurde. Nun 3 Jahre später stellte ich den Antrag,das sie das Geld behalten darf,daraufhin, stellte die Kasse die Zahlung ein,mit der Begründung,das Kinderzimmer sei in einem anderen Stockwerk. Das gab ich aber bei dem Antrag pflichtbewusst an. Daraufhin bekam ich die Auflage zum Amtsarzt zu gehen,der erneut die Bedürftigkeit feststellt. Da schickte ich Atteste,die nach dem Antrag erstellt wurden. Sie bekam noch Demenz dazu,ist Stuhinkontinent ,vergißt zu schlucken. usw. Deswegen Pflegegrad 3. Daraufhin bekam ich erneut einen Brief, ich hätte mich nicht an die Aufforderung gehalten und eine erneute Frist zum Amtsarzt zu gehen. Das erzürnt mich ganz einfach. Liebe Grüße 😡


    Das muß dich nicht erzürnen, schließlich hast du eine Mitwirkungspflicht, in diesem Fall der Weg zum Amtsarzt. Gehst du nicht hin hast du gegen diese Pflicht verstoßen. Ist auch richtig so wie ich finde, schließlich hat der Staat die Pflicht zu prüfen ob Steuergelder gezahlt werden müssen oder nicht.
    Gruß Hugo
    das wird dir nicht passen, ist aber so.
  • Hallo,

    wenn deine Tochter zu pflegebedürftig für den Gang zum Amtsarzt ist, dann bitte den Amtsarzt um einen Hausbesuch und belege die Unfähigkeit das Haus zu verlassen mit einem ärztlichen Attest dem Amtsarzt gegenüber. Oftmals hilft ein Telefonanruf mit dem Amtsarzt um sogar Wunschtermine zu bekommen. Auch wenn Amtsärzte nicht immer die besten Ärzte sind, sind sie diejenigen, die die Notwendigkeit für amtliche Zahlungen bescheinigen!

    Ohne die amtsärztliche Untersuchung, daheim oder beim Amtsarzt wirst du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben!

    Jumanji
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  • Guten Tag....Das Kindergeld wurde eingestellt im August 2016...Nun wurde es ab April 2017 wieder bezahlt...Von der Kindergeldkasse bis heute kein Schreiben garnichts. Habe ich Anspruch auf die nicht gezahlten Monate? Liebe Grüße
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