Wird bei einer bestehenden schwerbehindetung ab dem 60 Lebensjahr unbegrenzt verlängert?

Bin 60 Jahre alt und schwerbehindert..Wird mein begrenzter Ausweis bei Bewilligung automatisch unbegrenzt verlängert?

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  • Hi Robinkind

    wieso sollten sie das tun? Hab noch nie gehört, dass das Versorgungsamt ab einen bestimmten Alter den Status unbegrenzt zugesteht. Da finde ich den Gesundheitszustand ausschlaggebender. Wäre doch fies, wenn die voll kranken den Ausweis immer verlängern müssen und die "Alten" automatisch unbegrenzt kriegen, auch wenn sie nicht so viele Probleme haben.

    Die Versorgungsämter verfahren unterschiedlich, das stimmt.

    lg Joy
  • Hallo Robinkind,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Eine für die verbindliche Antwort erhältst du leider nur bei den für dich zuständigen Versorgungsamt.
    Also einfach mal Kontakt aufnehmen und nett nachfragen 😉

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Ja Ja .... das leidige Thema um den "unbefristeten GdB-Ausweis", ....
    Unabhängig vom Alter ist eine sogenannte "unbefristete Erteilung" der Zuerkennung eines Gesundheitszustandes "nie gegeben"! Auch wenn dieses in den Bescheiden irrtümlich missverstanden wird (z.B. : GdB Bescheid oder auch Bescheid zur Rente wegen Erwerbsminderung)

    Nach den gesetzlichen Regelungen & Verordnungen sind Ämter daran gehalten, Sachlagen immer wieder erneut zu überprüfen, ob die Rechtsmäßigkeit noch besteht.
    Es gibt gesundheitliche Einschränkungen, die sich nicht mehr ändern lassen. Jedoch die Medizintechnik ist nun einmal in den letzten Jahren immer weiter in den Entwicklungen der Heilungsmethoden.
    Platt gesprochen, man ist ja nicht immer arbeitslos und somit auf Alg 1 oder 2 angewiesen und somit entfallen diese Einnahmequellen oder Bezugsquellen. Wegfall von Ansprüchen.

    Ein "unbefristet" heißt nur, dass kein neuer Antrag auf Leistung seitens des Nutzers gestellt werden muss - mehr nicht!
    Inwieweit jemand eine Erteilung eines "unbefristeten GdB-Ausweises" bekommt, unterliegt dem Ermessensspielraum des Sachbearbeiters im Zusammenhang mit den ihm vorliegenden medizinischen Unterlagen (GdB/GdS/MdE Tabelle)

    Siehe dazu:
    Vergangener Thread:
    https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/ab_wann_bekommtman_einen_unbefristeten_schwerbehindertenausweis/?tx_mmforum_pi1%5Bpage%5D=1

    oder auch ein Urteil zu einem GdB-Bescheid "unbefristet":
    http://lexetius.com/2015,3558

    Bedacht werden sollte immer auch dabei, dass der Grundsatz heißt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

    Und von daher ist eine "Überprüfung eines Bescheides", ob Nachteilsausgleiche noch gerechtfertigt sind, sinnvoll, auch gesellschaftlich fair und gerechtfertigt.


    Gruß
    rollispeedy



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