Gesetzlicher Betreuer verweigert erforderliche Behandlung beim Betreuten

Hallo,

ich brauche mal dringend eure Hilfe.

Sachverhalt:

Seit einem halben Jahr bin ich nun mit miener Freundin zusammen. Sie hat einen gesetzlichen Betreuer auf "anraten der Behindertenwerkstätten" geholt. Der Gesetzliche Betreuer ist laut Aussage meiner Freundin für alle Aufgabenbereiche zuständigt. Auch unter anderem für die Gesundheitssorge. Seit ich meine Freundin kenne, klagt sie über schmerzen in den Füßen. Nach Aussage von der gesetzlichen Betreuerin und meiner Freundin, sind die Ärzte bei ihr (nördliches Hessen) ratlos. Sie wird nur noch auf gut glück überwiesen. Die Symptome die sie in die Beine hat, kenne ich, da ich diese Probleme selber habe. Ich habe natürlich gleich meine Behandlung (Botoxinjektionen in die von Spastik betroffenen Muskelngruppen) empfohlen. Diese Behandlung machen nur eine Handvoll Krankenhäuser in Deutschland. Die gesetzliche Betreuerin wollte sich auch erkundigen. Nach einer Woche rief die gesetzliche Betreuerin bei mir an und sagte, dass ein Heilpraktiker ihr davon abgeraten hat (Ich finde es fragwürdig bei einer Othopädischen Angegenheit dem Rat eines Heilpraktiers zu vertrauen). Ich solle auch nicht mehr damit "nerven". Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen. Nun sitzt meine Freundin schon seit dem 23.12.2016 mit Schmerzen auf dem Sofa, kann nicht mehr schmerzfrei gehen und heult vor schmerzen. Am 25.12.2016 sind wir dann in das Fachklinik in die Notfallambulanz gefahren. Durch Glück hatte der Arzt Bereitschaft, der bei mir die Therapie auch leitet.

Nach kurzer Begutachtung sagte er, dass meine Freundin die Behandlung braucht, jedoch ohne Zustimmung von der gesetzlichen Betreuerin er nichts machen kann. Notfalltechnisch dürfte er nur die Schmerzen durch Schmerzmedikamente unterdrücken. Nach einem erneuten Telefonat, sagte die gesetzliche Betreuerin, dass entweder die Ärzte bei meiner Freundin das hinkriegen oder meine Freundin hätte Pech. Und sowieso solle sie erstmal die Arzttermine im Januar und Februar abwarten.

Nun stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten haben wir. Sie leidet wirklich sehr. Ich weiß, was das für Schmerzen sind. Gegenüber meiner Freundin äußerte übrigends die gesetzliche Betreuerin, wenn ich weiterhin gegen die Entscheidungen von der gesetzlichen Betreuerin arbeiten würde, würde sie den Umgang verbieten. Meine Freundin ist jetzt völlig aufgelöst. Sie hat große Schmerzen, will mich jedoch nicht verlieren.

Ich hoffe ihr habt eine Idee, was ich machen kann.

Antworten

  • Gesetzliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt, das ist meist beim Amtsgericht.

    Deine Freundin soll einen Brief an das Betreuungsgericht schreiben und erklären, dass ihre Betreuerin Behandlungen verschleppt. In dem Schreiben soll sie dich und diesen Arzt aus dem Krankenhaus als Zeugen benennen. Diesen Arzt würde ich vor dem Schreiben des Briefes ggf. darüber informieren, dass ihr so einen Brief schreiben wollt.

    Deine Freundin kann in dem Brief auch darauf bestehen, dass die Betreuerin entlassen wird. Sie kann auch selbst einen Betreuer vorschlagen.

    Am besten schaut ihr euch mal um, ob ihr eine gute Vertrauensperson kennt, die besser als Betreuer oder Betreuerin geeignet wären.

    Wenn ihr nicht wisst, wer die Betreuung stattdessen machen könnte, sucht doch in eurer Nähe mal so Vereine oder Einrichtungen, die Hilfe für Behinderte oder Freizeiten organisieren. Die haben vielleicht bessere Betreuer an der Hand.


    Also, Brief ans Betreuungsgericht schreiben, Beschwerde über die Betreuerin darin erklären und ggf. fordern, dass diese Betreuerin gegen einen anderen Betreuer eurer Wahl ersetzt wird.

    Das wäre mein Rat.


  • Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht gegen die Weigerung des gesetzl. Betreuers beantragen ist der schnellste Weg. Beschwerdeweg usw dauert Wochen bis Monate.
    Gruß Hugo und baldigen Erfolg
  • Hallo,

    wenn dein Arzt die Therapie bei deiner Freundin empfiehlt und für dringend erforderlich hält, bittet ihn um eine ärztliches Attest. Denn mit diesem ärztlichen Attest könnt ihr bei Gericht eure Argumente stützen.

    Bittet um sofortige Genehmigung der Therapie und eine Gerichtsentscheidung die Therapie einleiten zu dürfen. Zudem bittet im zweiten Schritt um Überprüfung der Notwendigkeit der Betreuung und um Prüfung, ob die Betreuerin im Sinne der Betreuten handelt und ggf. um Austausch der Betreuerin.

    Vielleicht kann man auch hingehen und die Betreuung hinsichtlich Gesundheitsfürsorge rausnehmen. Man muss nicht in allen Bereichen betreut werden, wenn es nicht erforderlich ist und der- oder diejenige Entscheidungen selber treffen kann.

    Jumanji
  • Hallo,

    erstmal entschuldige ich mich, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.

    In der Tat habe ich erstmal versucht einen friedlichen Weg einzuschlagen. Habe ihr nochmal alles erklärt. Sie erwiderte nur, wenn die Behandlung so gut ist, warum ist sie dann nicht hier bekannt? Habe ihr dann gesagt, dass es nur wenige Kliniken gibt, die das machen und außerdem müssten sich die Ärzte vor Ort (bei meiner Freundin) ja auf dem laufenden halten. Die Behandlung ist schon über ein Jahrzehnt bekannt.

    Nun sind wir so verblieben am 02.01.2017 fahre ich mit meiner Freundin zu ihrer Hausärztin, mit meiner Freundin, erkläre die Situation und wenn die Hausärztin zustimmt, nehme ich meine Freundin wieder mit (Einmal 900 Kilometertag). Generell ist meine Freundin sehr aufgebracht und möchte am liebsten am 02.01.2017 noch zum Amtsgericht laufen. Habe ihr aber erstmal gesagt, sie soll die Behandlung machen, dass ist wichtiger und danach kann sie mit aller Kraft ihrer Betreuerin auf das Dach steigen. 😆

    Zu dem soll sie sich überlegen, ob sie noch einen Betreuer braucht und für welche Aufgabenbereiche.

    Lg. Dennis
  • Hallo Dennis,

    Dann alles, alles Gute für deine Freundin und dich!

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.