Feststellungsbescheid mit 20% Schwerbehinderung erhalten. Lohnt sich ein Wiederspruch?

Aufgrund eines Unfalls mußte ich zweimal an der rechten Schulter operiert werden. Die Ops waren im Dezember 15 und Juli16. Bei der ersten OP wurde der Axillarisnerv verletzt, was zur Folge hat, dass ich meinen Arm weder seitlich noch nach vorne hochheben kann. Meine Hand und der Unterarm sind zum Glück funktionsfähig, allerdings durch die Instabilität der Schulter habe ich wenig Kraft. Ich bin stark eingeschränkt beim Tragen, bei allen Dingen, wo man zwei Hände braucht, z. B. etwas nach vorne abstellen. Ich komme nicht an die Kupplung im Auto, so dass ich mir einen Automatikwagen kaufen musste.
Ich bin seit der OP krank geschrieben, weil ich meine Arbeit mit schwer geistigbehinderten Kindern als Lehrerin an einer Förderschule so nicht machen kann.

Antworten

  • Hallo kemmuna,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Die Frage nach dem GdB kann am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html ), aber letztendlich sind immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB. Du solltest das Thema also einmal dort ansprechen.

    Um die Widerspruchsfrist zu wahren, ist es auch vollkommen ausreichend, wenn du zunächst einmal formlosen Widerspruch eingelegt. Mit dem Hinweis, dass du die Begründung später nachreichst. Hierfür kannst du dich dann mit deinem behandelnden Arzt, der dich wohl am besten kennt, abstimmen.

    Wenn wir noch in irgendeiner Form helfen können, zögere bitte nicht, uns anzusprechen.
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! 😀
    Ich werde das genau so machen, Danke fürs Mitdenken!
    Viele Grüße! Anka
  • Hallo,

    bitte bei dem formlosen Widerspruch zur Fristwahrung auch um die Unterlagen die zur Entscheidung geführt haben. Erst mit den Unterlagen kannst du den Widerspruch mit deinem Arzt wirklich sachlich fundiert begründen. Wenn sich dabei herausstellt, dass das Amt doch alles richtig gemacht hat, kannst du deinen Widerspruch auch jederzeit wieder zurückziehen.

    Dies als kleine Ergänzung zu Justin.

    Jumanji
  • Wenn du eine höhere Behinderung festgestellt haben möchtest, ist es jedoch notwendig, dass du deine gesundheitlichen Einschränkungen schilderst, ggf. ein zusätzliches Blankopapier verwenden mit dem Hinweis, wo eine Ergänzung zum Antragspunkt erfolgt bzw. zum Widerspruch.
    Die Diagnose alleine ist nicht ausschlaggebend für einen GdB!!!

    Der Arzt kann die Bewegungseinschränkung anhand der Diagnose beschreiben - Bewegungsgrade der Gliedmaßen und die daraus resultierenden eingeschränkten Greif- und Hebemöglichkeiten. Auch die Einschränkungen der Rotation der Schulter und die damit verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Schmerzen, Taubheitsgefühle, Kribbelgefühle in den Gliedmaßen, Gefühllosigkeit, Sensibilitätsstörungen, fehlende Kraft in Arm und Hand ... usw...) müssen vom Arzt benannt werden.

    Du kannst zusätzlich, aus deiner Sicht, zusätzliche Angaben zu den alltäglichen Einschränkungen, hinzufügen.
    Aber wie du selber bereits schon erwähnt hast, nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen führen automatisch zu einer GdB-Bewertung (gesundheitliche Einschränkungen, die nur zu dem Gebrauch von einem Automatikauto führen, zählen nicht als Behinderung im Sinne einer GdB-Bewertung - denn auch ich muss eine Brille tragen um etwas sehen zu können und eine Sonnenbrille wenn ich nicht geblendet werden möchte).
    Eine "Schwerbehinderung" ist ein GdB ab 50.
    Ein GdB unter 50 ist die Anerkennung einer Behinderung und zählt nicht als "Schwerbehinderung".

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo kemmuna,
    aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es für Widersprüche bei Bescheiden zur Feststellung einer Schwerbehinderung sinnvoll sein kann, die Hilfe von Sozialverbänden zu nutzen. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos. Wird der Verband für dich aktiv, ist eine Mitgliedschaft notwendig. Du wirst dann bei allen Anträgen und auch möglichen Rechtsstreits durch den Verband unterstützt und vertreten.
    Viele Grüße
    Petrolea
  • Hallo,

    Widerspruch würde ich einlegen. Kostet ja nichts und bringt dir keine Nachteile.
    20% schwerbehindeert ist man zwar offiziell nicht, aber du solltest beim Arbeitgeber einen "Antrag auf Gleichstellung" stellen bzw beim Jobcenter.
    Das ist nur Formsache. Erleichtert für dich den Kündigungsschutz und du hast einige andere Vorteile im berufsleben.
    Und die 20% bringen dir einen kleinen Steuerfreibetrag beim Finanzamt ein.
    Widerspruch würde ich trotzdem machen.......Achte auf Einhaltung der Frist.
    War das ein Arbeitsunfall?

  • Hallo Martina,

    eine Gleichstellung ist erst ab einem GdB von 30 möglich und muss beantragt werden. Ob und inwieweit das nur Formsache ist, weiß ich nicht, wage ich aber schwer zu bezweifeln.

    Jumanji
  • Vielen Dank für Eure zahlreichen und sehr hilfreichen Nachrichten. Ich hatte ja aufgrund der Operation eine partielle Axillarislähmung erlitten, die für meine Bewegungseinschränkungen verantwortlich war. Ich kann "war" schreiben, weil ich merke, dass nach und nach Funktionen wiederkommen, nun nach 14 Monaten postop...
    Ich akzeptiere derzeit also die 20% und kann hoffentlich irgendwann melden, dass ich meinen rechten Arm wieder voll einsetzen kann. Mein Arzt und der Physiotherapeut gebenmir noch ca. 4 Monate, in denen sich etwas tun sollte...
    Toll, dass ihr mir mit Rat beiseite gestanden habt! 😃
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