Rentenbeginn ???

Bin am 01.05.56 geb. . meine Renten Pflichtbeitragszeit 01.09.72-31.07.88 danach Beamter.2011in Frühpension Schwbeh80gdbG ab wann steht mir Rente und die VAP zu ?Habe als Beamter keine Pflichtbeitrag gezahlt.

Antworten

  • Hier gibt es zwei verschiedene Grundvoraussetzungen der "Altersbezüge".
    1. Altersbezüge aus der "Deutsche Rentenversicherung"
    2. Pensionsansprüche als Beamter an die jeweilige Besoldungsstelle des Dienstherren (Stadt, Land, Bund ???)

    Die Bundesländer haben eigene Altersgrenzen zur Altersbesoldung von Beamten sowie auch verschiedene Zugangsvoraussetzung vom Alter her und der ausgeübten Tätigkeit. Zudem kommt noch eine Schwerbehinderung dazu, diese werden wiederum gesondert geregelt. Hier ist einfach mal die Besoldungsstelle zu Fragen. Diese können bei einer schriftlichen Anfrage eine klare Antwort geben. Welche Auswirkungen die Beiträge bei der DRV haben und somit auf die Altersbezüge kann ebenso hier nicht beantwortet werden, da nicht klar gestellt ist, ob eine "Aufrechnung der Altersbezüge stattgefunden hat".

    In der Regel kann man aber sagen:
    "Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben. Die Inanspruchnahme von zuschlagsfreiem Ruhegehalt wird schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben" , somit entspricht es der regulären DRV Regelungen. In wie weit die Sonderversorgungssysteme der Beamten in Anspruch genommen werden können, steht in den Statuten der Versorgungsrichtlinien.

    Aber wie gesagt, deine individuellen Möglichkeiten musst du bei deiner Besoldungsstelle erfragen!!!!!

    Gruß
    rollispeedy


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