Fahrtkosten und Belastungsgrenze

Die Krankenkasse bezahlt mir die Fahrtkosten zur Physiotherapie, ich leiste 5€ pro Fahrt als Pflichtanteil.
Über ein Jahr summiert sich das natürlich.
Kann ich mir meine anteilig geleisteten Fahrkosten über die Belastungsgrenze von der Krankenkasse erstatten lassen?

Antworten

  • Hallo notdeadyet,

    Du hast zwei Möglichkeiten:
    1.) Du leistest am Jahresanfang deine Zuzahlung bis zur Belastungsgrenze (je nachdem ob du chronisch krank bist oder nicht 1% oder 2% von deinem Jahreseinkommen) und bis dann für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.
    2.) Du reichst nach Jahresende alle Quittungen deiner Zuzahlungen bei der Krankenkasse ein und erhält dann den Betrag, der oberhalb deiner Belastungsgrenze liegt zurückerstattet.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich. Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hi notdeatyet,

    wohnst du in einem Ort mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wie z.B. den MVV?

    Und hast du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen G und minimum 50 GdB? Dann kannst du beim zuständigen Versorgungsamt die Wertmarke für derzeit 80 € im Jahr beantragen. Damit darfst du nicht nur mit U-Bahn, Bus und Tram fahren, sondern auch alle Züge auser den ICE und IC. Vielleicht hast du auch eine Chance, den Buchstaben und GdB zu beantragen.

    Mir sparrt das extrem viel Geld, weil ich wegen meiner Krankheit weder Autofahren noch Fahrrad fahren darf und daher jeden Tag auf die U-Bahn angewiesen bin.

    Sonst bleibt wie schon geschrieben der Weg über den Befreiungsausweis.

    lg Joy
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