Frage zur Rente

hallo zusammen,
bin im mai 1954 geboren, habe 49 jahre anwartschaft und 50% schwerbehinderung.

nun möchte ich einen antrag auf schwerbehindertenrente stellen.
habe gelesen, dass aufgrund der langjährigen anwartschaft auch auf langjährige versicherte beantragt werden kann,
wobei die rentenversicherung immer den für mich besseren satz zur anrechnung bringen muss. Ist es so??

bekomme ich dann trotz meiner 50% die 100% ige rente? je mehrich lese, desto unsicherer werde ich.

mir ist bekannt, dass ich max. einen abschlag von 10,8 % bekomme.

vielen dank für eure antworten.

gruss mr

Antworten

  • Hallo MRB

    Du hast meines Wissens die Vorraussetzungen erfüllt, um die "normale Altersrente" oder die" Altersrente für schwerbehinderte Menschen" zu beantragen. Bei beiden Rentenarten brauchst Du keine Abschläge hinnehmen. Die Höhe Deiner Rente berechnet sich nach den Einzahlungen. Diese ersiehst Du im Versicherungsverlauf.. Diese Berechnungen sind bei beiden Rentenarten gleich. Der Unterschied bei den Rentenarten besteht darin, daß du bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2 Jahre früher in Rente gehen kannst. Zur Sicherheit erkundige Dich bei einem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder gehe Mal direkt auf der Webseite der Rentenversicherung

    LG Nobby
  • Um die verschiedenen Möglichkeiten nicht durcheinander zu bringen, mal aufgedröselt dargelegt:
    Für den Jahrgang 1954 mit 49 Versicherungsjahren;
    1. Reguläre Altersrente:
    Anspruchsvorraussetzung: 5 Versicherungsjahre; Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 8 Monate
    2. Altersrente für langjährige Versicherte:
    Anspruchsvorraussetzung: min. 35 Versicherungsjahre; Renteneintrittsalter: 65 Jahre und 8 Monate
    3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
    Anspruchsvorraussetzung: GdB von mind 50, min. 5 Versicherungsjahre, Renteneintrittsalter: 63 Jahre und 8 Monate
    4. Altersrente für besonders langjährige Versicherte:
    Anspruchsvoraussetzung: min. 45 Versicherungsjahre; Renteneintrittsalter: 63 Jahre und 4 Monate

    Wie du aus der obigen Darstellung ersehen kannst, ist die beste Rentenart für dich - die zuletzt aufgeführte Rentenart.
    Alle oben aufgeführten Renteneintrittsarten berücksichtigen keine gesonderten Regelungen der früher Inanspruchnahme einer Renteneintrittsart. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente, der oben aufgeführten Renten 2 - 3, verursacht die Kürzung um 0,3% / Monat der Rente.
    Die oben aufgeführten Rentenarten berücksichtigen keine gesonderten Regelungen nach dem Altersteilzeitgesetz oder andere gesonderten Regelungen.
    (Die Hinzuverdienstgrenze von 450 € ist aber Grundsätzlich immer auf die "reguläre Altersrente" bezogen. Erst wenn die Grundvoraussetzung der reguläre Altersrente erreicht ist, entfällt die Beschränkung der Hinzuverdienstgrenze von 450€.)

    Gruß
    rollispeedy
  • vielen dank für eure antworten. das hilft mir schon weiter!
  • in meiner rentenauskunft steht, dass ich als schwerbehinderter (habe 50%)
    am 01.02.15 in rente gehen kann.

    beantragt habe ich schwerbehindertenrente ab dem 01.04.17. im mai 17 werde ich 63 jahre.
    meine anwartschaft ist erfüllt.

    der rentenmann sagte mir ich bekäme 3,6% abzug-gerechnet wird bis zum 1.10.17 (63 jahre und 4 monate).

    ich verstehe es nicht so recht. kann mir jemand aufklärung geben? danke!


Diese Diskussion wurde geschlossen.