Ich habe eine Frage zum neuen Pflegegeld in Bezug auf Pflegegeld nach Art. 51 PflegeVG

Hat die Reform des Pflegegelds Auswirkungen für Empfänger von Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz nach Art. 51 PflegeVG ?
Schon mal Danke für die Antworten

Antworten

  • Bezieher von "Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz" sind insoweit nicht von den Neuregelungen betroffen, da keine Änderungen für diese im Neuen Gesetz verabschiedet worden sind. Es sind auch verschiedene Personen betroffen worauf diese Gesetze zur Anwendungen kommen. Ändert sich jedoch die wirtschaftliche Lage der Bezieher, ändert sich auch die Anwendung der Umsetzung der Gesetze (logischerweise).
    Die Zuordnung und Bewertung richtet sich jedoch weiterhin nach dem SGB XI.
    Zum Verständnis: Reguläre Krankenkasse = Pflegekasse, wer früher mal das Sozialamt als Kostenträger in der Form einer Krankenkasse inne hatte = BSHG -Bezieher (Pflegegeld nach § 69 Bundessozialhilfegesetze bis 1995)
    Die Neuregelungen in den Pflegegeldstufen werden an BSHG Bezieher Sinngemäß ebenso angewendet, das sagt bereits auch der "Artikel 51 - Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz" auch aus.

    Gruß
    rollispeedy