Pflegestufe

Hallo zusammen,

die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Beim Begutachtungstermin erfasst der MDK den Zeitaufwand für die Pflegetätigkeiten und legt diesen in einem Gutachten fest.

Die Pflegekasse stuft den Pflegebedürftigen nach Erhalt des Gutachtens in eine Pflegestufe ein und sendet dem Antragsteller den Leistungsbescheid zu.


In meinen Fall hat die Pflegekasse vorher eine Entscheidung erlassen, in diesem Fall war es eine Abschmelzung der Pflegestufe und nach drei Monate nach der Entscheidung der Pflegekasse hat sie den MDK beauftragt zur Begutachtung. 😡

Ist Bescheid rechtswidrig oder sogar nichtig?

Antworten

  • Hallo SIG 25,
    womit wurde die Rückstufung begründet? Steht evtl. im Erstbescheid eine Befristung auf 3 Monate?
    Widerspruch einlegen und gut begründen. Frist beachten.
    Übrigens: so lange der Widerspruch läuft bekommst du Pflegegeld wie bisher!
    Gruß Hugo
  • Die Pflegkasse hat dieses mit der Mobilität begründet und es wurde auf 12 Monate befristet.

    Zwischenzeitlich hat das SG Konstanz das Verfahren ausgesetzt und ein Förmliches Anhörungsverfahren gemäß 24 SGB X durchgeführt, dass hat die Pflegekasse auch unterlassen.

    Auf jeden Fall hat die Pflegkasse eine Entscheidung getroffen ohne zuvor dieses durch den MDK Begutachten zulassen.
  • Bei welcher Pflegekasse bist du? Das hört sich an wie AOK,Barmer und co. Die lassen gerne mal so was rausgucken.

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