Grundsicherung

Hallo Ihr Lieben!
Bin ganz neu hier! Meine Voll- Erwerbsminderungsrente ist beantragt , mein Schwerbehindertenausweis auch.
So nun stellt sich ein Problem, wo ich bis jetzt nirgends eine präzise Antwort bekommen habe. Da meine Rente sehr niedrig ausfallen wird, werde ich Grundsicherung beantragen müssen. Meine Kinder (18 und 20 Jahre alt, Schüler auf dem Gymnasium), wohnen gemeinsam mit mir in einem Haushalt und beziehen Unterhalt von ihrem Vater und haben Beide zusätzlich einen 450,-- Euro Job.
Nun stellen sich mir folgende Fragen. Wird das Einkommen der erwachsenen Kinder meinem Einkommen angerechnet??
Weil eigentlich ist ja das Einkommen der Kinder bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro anrechnungsfrei.

Weiter stellt sich für mich die Frage, wie es sich mit dem Kindergeld verhält. Bezugsberechtigt bin ja so lange die Kinder bei mir wohnen ich. Wenn das so wäre, dann hätte ich ja keinen Anspruch auf Grundsicherung mehr.

Es kann doch nicht sein, dass durch meine entstandene Erwerbsunfähigkeit und Schwerbehinderung meine Kinder zusätzlich noch bestraft werden.
Kann mir hier jemand helfen wie das bei der Grundsicherung im Alter gerechnet wird.

Lieben Gruß




Antworten

  • Hallo ! Guten Abend,
    ich empfehle dir hier wie mal zunächst den kostenlose Beratung von VDK einmal im Monat vorzunehmen, danach wird ein Jahres Mitgliedschaft von 72 Euro verlangt wie auch weitere Leistungen wie für Anwalt !
    Vielleicht würde dich auch hier zunächst mal eine Private Rechtsschutz wie Advocard helfen die hier diese Anwaltskosten wie für Grundsicherung sowie Rententräger als auch Vermieter einen kostenlosen Anwalt damit unterstützen !Jedohc kosten eine monatliche Gebühr von ca 25 Euro dafür !Aber ich finde das würde alles sich dafür lohnen und du wärst auch auf der sicheren Seite !
    Du kannst dich hier dann über Internet wie bei Advocard online Registrieren und auch mi t monatliche oder halb jährlichen Betrag abbuchen lassen !
    Ferner sind wie auch hier für diese Angelegenheiten der BSK auch zu empfehlen ,der auch wie für Behinderte Senioren auch schöne Urlaubsreisen anbietet !
    Diese hier wie auch sich im Belange Behinderter Menschen sehr sehr für einsetzt !
    Mit lieben Grüßen Magdalena !
  • Vielen Dank, beim VDK bin ich schon Mitglied, allerdings wissen die in Bezug auf das Kindergeld auch nicht Bescheid. Beim Einkommen der Kinder habe ich leider inzwischen zwei verschiedene Aussagen erhalten. Daher hoffe ich hier kennt jemand eine solche Situation.
  • Um den "Grundsicherungsbedarf" zu ermitteln, werden wie du bereits erwähnt hast, alle Einkommen der Bedarfsgemeinschaft in einer Wohnung zusammengerechnet.

    Auf den Antragsteller werden "alle persönlichen Einkunftsarten" angerechnet, inkl. der Kindergeldzahlungen.
    Um die Berechnungsgrundlage des Kindergeldes heraus zu nehmen, ist die dauernde Überweisung des Kindergeldes an das Kind notwendig und als solches nachzuweisen. Dann ist es regulär nicht in der Berechnung der Grundsicherung relevant. Jedoch sind hier die Ämter und deren Sachbearbeiter ggf. anderer Meinung. Daher rate ich zu einem Rechtsbeistand, wie zum Beispiel beim Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland oder AWO. Verbraucherzentralen/Schuldnerberatungsstellen müssten hierzu eigentlich auch weitere Informationen geben können.
    Schuldnerberatungen kann man auch ohne Schulden als Verbraucher aufsuchen, um sich hier beraten zu lassen. Der Vorteil ist, die Schuldnerberatung gehört zur öffentlichen kommunalen Verwaltung und kann intern in der Verwaltung agieren (hängt aber von den Sachkenntnissen des Mitarbeiters ab und inwieweit er kompetent ist, seine Stellung im Amt wahrzunehmen).

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo

    Hier ein Link zur Seite der Rentenversicherung.
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/04_grundsicherung_bei_kleinstrenten/00_02_grundsicherung_anrechnung.html

    Der Link gibt ganz gut wieder was berechnet wird und welche Ausnahmen es gibt.
    Auch gibt es einen Rechner zu diesem Thema.

    Wichtig und richtig ist das was Rollispeedy schreibt.Rede mit einem Anwalt oder dem VDK was rechtlich machbar ist.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

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