Muß die Bahn Taxi bezahlen?

Meine Kollegin-Rollstuhlfahrerin- will am Weihnachtstag mit dem Zug zur Schwester fahren.Die Kollegin braucht natürlich den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn. Nun bekam sie die Auskunft,daß am Bahnhof der Schwester gebaut wird und kein Fahrstuhl genutzt werden kann,um zum Ausgang zu kommen.Außerdem ist an Weihnachten der Bahnhof vom Personal nicht besetzt.-Die einzige Möglichkeit wäre,mit dem Taxi zu fahren (ca. 55 Km), aber die finanziellen Gegebenheiten lassen das nicht zu.Meine Frage nun:ist die Bahn in die Pflicht zu nehmen,um das Taxi zu bezahlen?

Antworten

  • Hallo,

    nein, das wird nicht funktionieren. Die Bahn ist nur dann als "Taxifinancier" in die Pflicht zu nehmen, wenn Züge ausfallen, während man unterwegs ist. So können die von vornherein einfach die Beförderung ablehnen. Ansonsten kann man nur schauen, ob es einen Zielbahnhof in der Nähe gibt und dann der Rest mit dem Taxi oder eben durch Angehörige gemanaget werden, die einen dort abholen. Ansonsten ist die Alternative, dass SIE ihre Schwester einlädt und mit ihr bei sich Weihnachten feiert.

    Wenn Sie "tragfähige" Angehörigen hat und eine Zugverbindung die einigermaßen geht, dann wäre ein Reisen auch ohne den Mobilitätsservice möglich. Dann aber bei der Schlepperei die Treppe einrechnen... Der Aufzug ist ja defekt.

    Weihnachten und Silvester wollen eben auch alle anderen irgendwo feiern.

    Ich stehe vor dem gleichen Problem mit Silvester... Da muss ich auch sehen, wie ich nachts heim komme. Bus und Bahn gibt es nicht und für die Hinfahrt hoff ich drauf, dass ich am Bahnhof abgeholt werden kann. Auch ein Bahnhof, der weiter weg ist, weil ich es nicht auch noch schaffe umzusteigen. Die Alternative heißt daheim bleiben und vielleicht andere einladen. Zur Not halt alleine.

  • Bei Ausfällen, die du nicht selbst verschuldet hast, könnte es möglich sein. Wenn die Bahn aber Ersatzbusseund alternative Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellen, dann bleibst du auf deinen Kosten.
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