AHV-höhe nach 100% IV?

Hallo, jetzt bin ich 55, hab 100% IV mit Zusatzleistungen. Bei welchem ALter geht es in die AHV rüber? Wie hoch ist dann meine AHV? Wird die AHV dann weiterhin an die IV gebunden - und ich die IV ZUSATZLEISTUNGEN erhlaten werde, nicht die der AHV? Oder werde ich als übliche AHV-Rentnerin behandelt und die tieferen Zusatzleistungen der Sozialhilfe erhalten? Wird die IV dann auch immer noch regelmässig ärztlich geprüft?
Und die letzte Frage - wenn ich doch im Ausland leben würde - werde ich dann aussichtslos NUR die pure IV-AHV erhalten OHNE den Zusatzleistungen, wie es jetzt mit IV wäre? Ist es nicht sogar im Sinne der Staat, dass wir IV-AHVs im Ausland günstige wohnen könnten und DOCH ENTSPRECHEND DEN eigenen KOSTEN im Ausland die Zusatzleistungen erhalten? Wenn wir diese eben Kosten dann mit entsprechenden Unterlagen beweisen würden?

Antworten

  • Guten Morgen Magdalena

    Zur Zeit liegt das AHV Alter für Frauen bei 64 Jahren. Ab dann bekommst du keine IV Rente mehr, da diese durch die AHV Rente ersetzt wird. IV-Rentner und IV-Rentnerinnen haben beim Erreichen vom Pensionsalter eine Besitzstandsgarantie, das heisst, deine zukünftige AHV-Rente ist später gleich hoch wie deine jetzige IV-Rente. Wenn du wegen einer Behinderung bestimmte Hilfsmittel benötigst, so solltest du den Antrag noch vor Erreichen des AHV-Alters erledigen. Wenn du zum Beispiel Krückstöcke oder einen Rollator benötigst, denn diese stehen nicht auf der Hilfsmittelliste der AHV.

    Und auch das ist wichtig:
    Sollte dein Gehör altersbedingt nachgelassen haben, empfehle ich dir, vor erreichen des AHV-Alters bei der IV einen Antrag auf zwei Hörgeräte zu stellen. Bei einer starken Hörschwäche vergütet dir die IV einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte von 1‘650 Franken. Zusätzlich 80 Franken pro Jahr für Batterien. (für ein Hörgerät 840 Franken und pro Jahr 40 Franken für Batterien)

    -> Die AHV vergütet dir später nur noch für ein Hörgerät einen Pauschalbetrag von 630 Franken und keinen Pauschalbetrag für Batterien.

    Ergänzungsleistungen kannst du nur beanspruchen, falls dein Wohnsitz in der Schweiz ist. Verlässt eine Person die Schweiz für mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr, erlischt der Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

    Ich hoffe, dir hiermit ein wenig weiter zu helfen.
    Beste Grüsse
    Maria



  • Maria_MyHandicap

    Guten Morgen Maria und HERZLICHEN Dank für qualifizierte Antwort mit + 😀

    1 - ich höre noch gut - soll ich vorsichtshalber dann so gegen 60 diesen antrag für hörgeräte stellen?

    2 - die ZUSATZLEISTUNGEN (meine 100% IV ist nur 604.- !) - bekomme ich die dann automatisch weiter mit der AHV ODER muss ich auch hier ERNEUT den antrag dafür stellen, und WANN würdest Du das empfehlen, also im welchen alter/wie lange vor dem eintreten der 64???

    3 - ich benutze schon jetzt manche präparate, die von der Grundversicherung (die einzige, die ich habe, leider) NICHT bezahlt werden (ev sogar nicht von zusatzvers.). Ohne die bin ich so etwa 1/3 mensch... hehe

    Kann ich auch für die einen antrag stellen? ab wann? und wo?
    Die KK hat schon den antrag auf die NATÜRLICHEN/bio-identische hormone, die ich brauche und nur die vertrage, abgelehnt.
    Auch brauch ich viele andere mikronährstoffe etc, die ich im ausland bestellen muss, da in der CH nicht erhältlich (SO dosiert)/oder-& zu teuer.


    4 - ich denke schon lange an eine initiative, dass die an die jeweiligen Lebenskosten ANGEPASSTE ZUSATZLEISTUNGEN uns auch dann nach AHV beim in ausland wohnen bezahlt würden. Das kann ja sogar die Staat entlasten bei niedrigeren Lebenskosten im ausland!
    Wie, mit wem könnte ich so eine initiative starten??? An wen sich mit so einer Idee melden?
    Ich hab zwar nicht so viel kraft - also bräuchte es schon starke und qualifizierte Leute.

    Bin gespannt!!!
    Danke schön im voraus!