Schwerbehinderung 100% plus "G" trotzdem kein Recht auf Behindertenparkplatz zu parken??

Meine Schwester hat eine Schwerbehinderung von 100% plus "G" . Sie hat nach einer großen Krebsoperation eine Lähmung im Bein und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Trotzdem bekommt sie vom Gewerbeamt unserer Stadt keinen Parkausweis da sie kein "aG" hat (aussergewöhnliche Gehbehinderung - nur für Beinamputierte, Blinde oder schwere Herz-Lungen-Erkrankungen). Ich frage mich: wie kann es sein, dass ein Mensch der im Rollstuhl sitzt - zwar noch beide Beine hat, sie aber nicht zum Laufen nutzen kann - kein Recht hat, auf einem Behindertenparkplatz zu parken????

Antworten

  • Hallo,
    oft liegt es im Auge des Sachbearbeiters was ein Antragsteller bekommt oder halt nicht.
    Ich schlage vor, selbst beim Sachbearbeiter vorzusprechen, Rollibenutzerin sich zeigend und ihr Anliegen
    freundlich aber bestimmt vorzubringen. Seine Sichtweise anhören und wenns nicht anders geht, den Chef sprechen. Hat oft Wirkung 😎
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  • Hallo,

    ich kenne das Thema sehr gut. Es ist wirklich schwierig.
    Z.B. bekommt auch nicht jeder Amputierte ein aG. Unterschenkelamputierte zumeist gar nicht - Oberschenkel nur in Ausnahmen.
    Ich selbst brauchte auch dringend einen Ausweis, obwohl mein GdB nur auf 50% gesetzt wurde. Was wirklich hilft ist ganz ruhig und freundlich mit den Sachbearbeitern zu reden und ihm die tatsächlichen Umstände und euren Lebensalltag detailliert zu erklären. Häufig haben sie nur ihren "Maßnahmenkatalog" im Hinterkopf und können nicht korrekt abschätzen was eine Behinderung im Alltag bedeutet.

    Wir sind auf den Goodwill der Sachbearbeiter angewiesen - daher müssen wir uns gut mit ihnen stellen!

    Bei mir hat es geklappt und ich habe schließlich die 80% und ein aG bekommen. Bleibt beharrlich und vor allem freundlich in eurer Tatsachenbeschreibung. Führt alle Erkrankungen auf, die ihr habt. Die Zusage klappt nicht immer beim ersten Mal. Ich war bestimmt 5 oder 6 Mal dort und hatte die ersten 2 Jahre einen Ausweis jeweils begrenzt auf 6 Monate. Da darf man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Baut eine Beziehung zu dem Sachbearbeiter auf!

    Viele Grüße
    TT
  • Hallo Bennykrom,

    wie jenner bereits schrieb, müsst Ihr ggf. den „Umweg“ über einen Verschlimmerungsantrag zum Merkzeichen „aG“ beim Versorgungsamt machen. Dann sollte es aber in jedem Fall mit den Parkausweis klappen.

    Wenn du magst, berichte doch an dieser Stelle, wie es für euch weiter geht. 😀
  • Beim Verschlimmerungsantrag sollten auf jeden Fall die behandelten Ärzte mit hinzugezogen werden, welche eine Stellungnahme zum Krankheitsverlauf schreiben. Dieses Schreiben und Befunde müssen dem Antrag mit beigelegt werden.
    Das erhöht die Chancen eine vernünftige Anpassung zu bekommen merklich.
  • Hallo,

    das Amt fordert die Befunde bei den behandelnden Ärzten sowieso selber an und übernimmt dann auch die Kosten dafür. Sinnvoller finde ich daher, dass man den Verschlimmerungsantrag mit einer ausführlichen eigenen Begründung, warum man das aG benötigt, einreicht.

    Mit seinem behandelnden Arzt/seinen behandelnden Ärzten sucht man das Gespräch, dass man den Antrag gestellt hat und bittet um deren Unterstützung, dass Sie dann auf die Anfrage hin ein schönes eindeutiges Attest schreiben.

    Leider scheitern viele dieser Verschlimmerungsanträge daran, dass Ärzte nicht immer gut schreiben. Sie schreiben dann nicht eindeutig, warum der Rollstuhl nicht nur verordnet wurde, sondern ohne den gar nichts geht. Warum man einem beidseits Oberschenkelamputierten gleichgestellt werden muss.

    Jumanji
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