Schwerbehindertenausweis

Meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis 60 %und Buchstabe G. Jetzt habe ich Probleme mit dem Versorgungsamt, trotz Buchstabe G steht ihr kein B mehr zu. Was kann ich tun, finde widersprüchliche Aussagen und das Versorgungsamt schreibt nichts dazu trotz Einspruch.

Antworten

  • Hallo Adilea,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Könntest du den Sachverhalt bitte etwas genauer schildern?
    Es wirkt so, als hätte deine Tochter das Merkzeichen „B“ gehabt und es ist ihr jetzt aberkannt worden.
    Außerdem schreibst du von einem Einspruch. Also hast du bereits Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt?
  • Hallo Justin, meine Tochter hat seit 2003 einen Ausweis mit 60% und G B und H. Jetzt wurde ihr Bescheid geprüft und die 60% und das G wurden auf Dauer zuerkannt. Ich habe gelesen, dass man, wenn man das G hat, auch das B beantragen kann. Dies hab ich auch im Einspruch beantragt. Seit März läuft der Einspruch der sich bei Rückschreiben immer wieder auf das H bezogen hat. Ich komm einfach nicht weiter, das B wird immer ignoriert und man beruft sich auf das H was ihr wegen ihres Alters nicht mehr zuerkannt wird. Sie ist jetzt 16. Ich möchte das H auch nicht mehr, nur das B für eine Begleitung wäre wichtig, da meine Tochter nicht immer in der Lage ist öffentliche Verkehrsmittel ohne Hilfe zu nutzen. Anscheinend liest das Amt nicht richtig. Ich finde keinen Paragraphen den ich nutzen kann und beim Anruf hab ich nur die Hotline vom Versorgungsamt dran und die haben gar keine Ahnung... Mir fehlt da ein Gesetzestext denn anscheinend muss ich mich wohl um deren Arbeit kümmern und denen die Gesetzeslage erklären. Soweit ich weiß steht das B zu wenn man das G hat und über 50% Schwerbehindert ist...
  • Hallo Nutzer,

    Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Was ist denn deine Quelle dafür, dass das Merkzeichen G immer auch mit dem Merkzeichen B einhergehen kann?

    So wie du es schilderst, ist es ein klassischer Fall für § 146 SGB IX. Dies jetzt aber nur unter Vorbehalt, da du nicht schreibst, mit welcher Einschränkung deine Tochter lebt.

    Sollte für dich kein zielführender Dialog mit dem Versorgungsamt möglich sein, wäre meine Empfehlung, einen rechtlichen Beistand vor Ort zu suchen. Manchmal hilft das Schreiben eines Anwalts wahre Wunder bei Behörden.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin, das mit dem G und B habe ich auf der Seite des Versorgungsamtes gelesen. Meine Tochter ist schwer Rheuma krank, fast alle Gelenke sind betroffen incl Iliosacralgelenken und das linke Knie ist kaputt, steht bereits ein künstliches Kniegelenk im Raum. Sie hat eine Herzinsuffiziens ersten Grades und eine Darmbeteiligung nicht näher bezeichnet. Das mit dem Anwalt ist ein guter Gedanke.... Mir kommt es so vor als ob das Amt nicht in der Lage ist Einsprüche, mittlerweile zwei, inhaltlich zu erfassen, zu mal ich jetzt wieder Einspruch einlegen kann 😢
  • Hallo Adilea,

    gib bitte nicht auf. So wie es sich anhört, erhöht sich eure beider Lebensqualität sehr, wenn ihr ein B erhaltet und das ist wichtig!
    Mir wurden zunächst auch nur 50% und ein G zugesprochen (Amputation, 30 OPs und innere Verletzungen: Lunge, Leber, Milz). Ich bin mit Hilfe meiner Mutter beharrlich geblieben. Zunächst habe ich mich zwei Jahre mit einem auf 6 Monate befristeten Ausweis zufrieden gegeben. Bis ich schließlich ein aG erhalten habe. Dafür war ich bestimmt 5 oder 6 Mal beim Versorgungsamt.

    Was mir aufgefallen ist, ist dass die Sachbearbeiter sich nur sehr schwer vorstellen können was eine Behinderung bedeutet. Wir haben ihm meinen genauen Alltag beschrieben, was meine Ziele sind (Studium, selbstständig wohnen, etc.) und inwiefern ich für diese Ziele den Ausweis benötige. Nach der Schilderung meines Alltags fügte meine Mutter noch hinzu - sie können meine Tochter auch sehr gerne einfach mal ein Wochenende in ihrem Leben begleiten, um sich ein Bild der Situation zu machen. Am Ende war er wirklich sehr nett und unterstützend 😀.

    Ich habe alle Zeichen (inkl. B), die für mich wichtig sind und es ist mir eine ungemeine Hilfe.

    Also bitte nicht aufgeben. Baut eine Beziehung zu eurem Sachbearbeiter auf, sodass ihr keine "Nummer" mehr für ihn seid, sondern er eine Person dahinter erkennt. Nicht böse oder gar ungerecht werden, sondern stets freundlich kommunizieren.

    Alternativ ist ein Anwalt gewiss auch eine Lösung.

    Viele Grüße

  • Hallo Adilea,

    halte durch! Das wird schon. Wenn man manchmal etwas mehr Zeit mit den Behörden braucht, ist es hilfreich das ganze einfach sportlich zu sehen…

    In diesem Sinne: Kopf hoch!

    Vielleicht hast du ja Lust, an dieser Stelle zu berichten, wie es für euch weiter geht. 😀
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