Anstellung auf 14 Monate befristet und endet am 31.12. 16. 12 Monate Eingliederungszuschussan AG

Hallo,
Grad der Behinderung 60%. Sicherheitsdienst. Ich könnte wahrscheinlich 5 Mitarbeiter benennen, die denselben Vertrag haben und eine Verlängerung bekommen werden. Habe gleiche bzw. höhere Qualifikation. Bin 55 Jhhre alt. Die anderen MA sind ausnahmslos jünger. In der Firma herrscht hinter vorgehaltener Hand "Vetternwirtschaft". Daher liegt die Vermutung nahe, dass ich keine Verlängerung bekomme. War nur einen Tag krank (der war im Urlaub), konnte also ohne Umplanungen abgehakt werden. Nie zu spät. Keine Pflichtverletzungen. Firma kassierte knapp 1200€ EGZ. Welche Chancen habe ich beim Arbeitsgericht?

Antworten

  • Hallo,

    Kurze Antwort.Keine.Was willst du der Firma vorhalten?
    Das du endtäuscht bist kann ich verstehen.Aber das ist kein Klagegrund.Du hast eine Vertrag über 14 Monate und die enden und damit dein Vertrag.
    Wie sich deine Firma dann entscheidet ist Ihre Sache und nicht einklagbar.Die Praxis Menschen mit Handicap einzustellen um dann die Gelder abzugreifen...fast schon Alltag in diesem System(siehe Amazon ect.).Ist bekannt.Ob deine Firma das mit diesem Gedanken getan hat.......kann man nicht unterstellen und sollte man auch nicht.
    Also...auf was willst du klagen?

    Sorry.Ist leider die bittere Realität

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Es muss heißen:knapp 12000€. Auch egal. Aber es gibt da so etwas wie "Nachbeschäftigungszeit" die so lange andauert wie die Förderung. Lt. Manteltarifvertrag unterliegt auch der befristete AV einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 21 Kalendertagen zum Schichtende. Außerdem müssen sich der Betriebsrat und die Niederlassungsleiter an die Sozialauswahl halten. Also werde ich, wenn es soweit sein sollte, einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Und mit dem Integrationsdienst sprechen.
  • Nun, da du dich selber schon kundig gemacht hast steht einem Beratungsgespräch beim Fachanwalt (wir sind Laien) nichts im Wege.
    Gruß Hugo
  • Hallo circipaner,

    Schließe mich da HugoH an.Suche eine Fachanwalt auf.Das Thema ist für Laien nicht zu lösen.
    Nur würde ich nicht warten sondern Vorab schon einmal aktiv werden.Rein informativ natürlich.

    Gruß

    Ralf

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