Befristeter Arbeitsvertrag mit GdB von 50
MyHandicap User
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Hallo zusammen,
ich bin nach der 1. Befristung nun, wie alle bei uns nochmal für 12 Monate befristet worden. Nun habe ich aber seit 3 Woche einen Krankenschein und wenn man bei uns häufig krank feiert, wird man bei Ablauf der zweiten Befristung nicht unbefistet. Da ich aber einen GdB von 50 habe, habe ich nun die Frage, ob mir das am Ende der zweiten Befristung zu Gute kommen könnte, sprich, ob man mich nicht übernehmen muss? Ich würde nämlich gerne dort bleiben.
Danke für eine Antwort
ich bin nach der 1. Befristung nun, wie alle bei uns nochmal für 12 Monate befristet worden. Nun habe ich aber seit 3 Woche einen Krankenschein und wenn man bei uns häufig krank feiert, wird man bei Ablauf der zweiten Befristung nicht unbefistet. Da ich aber einen GdB von 50 habe, habe ich nun die Frage, ob mir das am Ende der zweiten Befristung zu Gute kommen könnte, sprich, ob man mich nicht übernehmen muss? Ich würde nämlich gerne dort bleiben.
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Antworten
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Hallo,
da es sich um einen befristeten Vertrag handelt, greifen die besonderen Kündigungsschutzrechtlinien nicht.
Weiß dein AG von deiner Schwerbehinderung?
Du könntest eventuell vor der Entscheidung vorsprechen, er hat dadurch ja Vorteile.
Bevor du also "eh nicht" übernommen würdest, kannst es dir ja überlegen.
Was verstehst du unter "krank feiern"? Nehme an, du bist tatsächlich erkrankt.
Alles Gute.
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Hallo,
ich denke auch, dass ein "offenes Wort" durchaus hilfreich sein kann. Die Schwerbehinderung angeben, sobald noch nicht geschehen und darauf hinzuweisen, dass behinderungsbedingte Arbeitsmittel auch nicht vom Chef getragen werden müssen und er dadurch Vorteile hat.
Renichur: "krank feiern" ist leider der übliche Jargon für Krankenscheine. Ob berechtigt oder nicht. Insbesondere Behinderten wird aber oftmals gleich per se unterstellt, sie "feiern" krank. Dabei ist es oftmals sogar so, dass sie im Verhältnis zu Gesunden weniger auf der Arbeit fehlen. Je nach Art der Behinderung natürlich.
Generell stehen Arbeitnehmer nahezu überall und immer im Generalverdacht gar nicht richtig krank zu sein. Das fängt an bei denen, die nur montags oder freitags fehlen und sich nur ein Wochenende verlängern wollen und hört auf bei denen, die aufgrund psychischer Erkrankungen einfach nur keine Lust haben zu arbeiten und sich wochen- und monatelang "verpissen".
Armes Deutschland und armes Vokabular. Krank ist krank. Ärztlich festgestellt werden muss es eh ab dem 3. Tag und sollte eigentlich nie zur Diskussion führen.
Jumanji
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Keke hat geschrieben:
Hallo zusammen,
ich bin nach der 1. Befristung nun, wie alle bei uns nochmal für 12 Monate befristet worden. Nun habe ich aber seit 3 Woche einen Krankenschein und wenn man bei uns häufig krank feiert, wird man bei Ablauf der zweiten Befristung nicht unbefistet. Da ich aber einen GdB von 50 habe, habe ich nun die Frage, ob mir das am Ende der zweiten Befristung zu Gute kommen könnte, sprich, ob man mich nicht übernehmen muss? Ich würde nämlich gerne dort bleiben.
Danke für eine Antwort
Hallo nochmal,
Danke für die Antworten. Möchte nur noch klar stellen, das ich gerafe aus drm KH komme und berechtigt krank geschrieben bin. Ich habe ansonsten eine Krankenqutovon 2% !!!! und ich liebe meinen Job und mir ist es schon peinlich das ich nun Krank geschrieben bin.
Mein Arbeitgeber weiss seit Anstellung von dem GdB 50.
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Jumanji hat geschrieben:
.... Ärztlich festgestellt werden muss es eh ab dem 3. Tag und sollte eigentlich nie zur Diskussion führen.
Jumanji....."
Das ist leider nicht mehr so, der Arbeitgeber kann ab den ersten Fehltag wegen Krankheit einen Krankenschein verlangen!
Die sogenannte "3-Tageregelung" ist Formel durch ein Gerichtsbeschluss aufgeweicht worden.
Zu dem befristeten Arbeitsvertrag: Ob ein Schwerbehinderung vorliegt oder nicht, es handelt sich von vornherein um eine "befristeten Arbeitsvertrag", eventuell auch gefördert durch das Arbeitsamt, daher gibt es keinen gesonderte Kündigungsrechte wegen Schwerbehinderung - da nicht gekündigt werden muss. Die gesonderten Kündigungsrechte für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX gelten nur für unbefristete Arbeitsplätze.
Eine befristeten Arbeitsvertrag macht man eigentlich auch nur bei vorrübergehenden betrieblichen Mehrbedarf an Mitarbeitern. Ob aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird, hängt auch von der betrieblichen Notwendigkeit ab und orientiert sich nicht an den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers.
Gruß
rollispeedy
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Hallo,
bislang kannte ich nur, dass generell ab Tag 3 der Krankenschein vom Arzt vorliegen muss. Ausnahmen dürfen bei Mitarbeitern mit vielen Fehlzeiten gemacht werden und wenn es wohl von vornherein im Arbeitsvertrag steht, dass ab Tag1 schon die AU vorliegen.
Wieder was dazu gelernt...
Jumanji
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Jumanji hat geschrieben:
Hallo,
bislang kannte ich nur, dass generell ab Tag 3 der Krankenschein vom Arzt vorliegen muss. Ausnahmen dürfen bei Mitarbeitern mit vielen Fehlzeiten gemacht werden und wenn es wohl von vornherein im Arbeitsvertrag steht, dass ab Tag1 schon die AU vorliegen.
Wieder was dazu gelernt...
Jumanji
Es liegt eben an den Arbeitgeber, ob er eine Krankenmeldung haben möchte (will) oder nicht.
(Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 14.11.2012)
Gruß
rollispeedy
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Hallo Keke,
wie bereits beschrieben wurde, hast du nicht automatisch durch deine Schwerbehinderung einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Es ist nur menschlich, dass Mitarbeitende auch mal krank werden. Natürlich kann man auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verstehen, die sich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trennen, die häufig krank sind. Denn das ist schließlich nicht wirtschaftlich.
Ich denke aber, in deinem Fall gilt das, was wohl 95 % aller schwierigen Situationen als Lösung dienen kann: Kommunikation
Sprich mit deinem Arbeitgeber über die Situation. Darüber, dass du ein schlechtes Gewissen hast, jetzt krank zu sein (wenngleich berechtigt). Und auch darüber, dass nun gerne nach dem Vertrag in der Firma bleiben möchtest. Das ist in jedem Fall ein gutes Signal von deiner Seite aus. Denn es zeigt, dass du mitdenkst und die Situation auch reflektierst.
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