Folgeschäden

Ich hatte 1997 ein Arbeitsunfall mit Knieschäden und habe eine anerkannte Behinderung von 20%. Da ich seit mehr als 4 Wochen starke Schmerzen habe und kaum laufen kann war ich beim D-Arzt. Diagnose: Knie muss operiert werde und ein künstliches Gelenk implantiert. Arbeitsunfähigkeitsdauer ca. 5 Monaten. Wer übernimmt das Krankengeld und welche Gehalt wird für die Berechnung zugrunde gelegt.

Antworten

  • Nach § 47 SGB V
    Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitsentgelts (sogenanntes Bruttoentgelt),
    maximal jedoch aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
    Das Krankengeld beträgt höchstens 98,88 € pro Tag (Brutto).

    Gruß
    rollispeedy

  • Noch eine Frage.
    Wie schon geschrieben habe, ich habe eine Behinderung von 20% und somit auch eine monatliche Rente.
    Bleibt die Rente wenn ein künstliches Gelenk implantiert wird????
    Die Knochen werden gekürzt und dann wird je ein Metallstück aufklebt, zwischen den Knochen wird
    ein Kunststoffteil eingesetzt, es geht um die Ober- und Unterschenkelknochen.
    Weiterhin werden die Bänder durch Kunststoffteile ersetzt die in den Ober- und Unterschenkelknochen
    befestigt werden.
    Der D-Arzt meint dass nach ca 15 Jahre nochmal operiert werden muss.
  • Da besteht die Nachfrage, wer die "Rente" bezahlt? Die Berufsgenossenschaft, da es sich im Vorfeld um einen Arbeitsunfall handelte? Dann hast du einen MdE von 20, darauf bekommst du deine Rentenzahlung. Die OP`s ändern daran nichts.

    Eventuell solltest du auch einen GdB beim Versorgungsamt beantragen, dieser kann ggf. höher ausfallen, wenn du deine tatsächlichen Einschränkungen im Alltag genauesten beschreibst und darlegst. Jedoch wird ein GdB erst nach einer 6 monatigen bestehen einer gesundheitlichen Behinderung anerkannt (OP`s gelten hier als Heilungsmaßnahme, nur wenn die Beschwerden weiter hin vorhanden sind, wird ein GdB zuerkannt)

    Gruß
    rollispeedy
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