Nach § 47 SGB V
Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitsentgelts (sogenanntes Bruttoentgelt),
maximal jedoch aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Das Krankengeld beträgt höchstens 98,88 € pro Tag (Brutto).
Gruß
rollispeedy
Noch eine Frage.
Wie schon geschrieben habe, ich habe eine Behinderung von 20% und somit auch eine monatliche Rente.
Bleibt die Rente wenn ein künstliches Gelenk implantiert wird???
Die Knochen werden gekürzt und dann wird je ein Metallstück aufklebt, zwischen den Knochen wird
ein Kunststoffteil eingesetzt, es geht um die Ober- und Unterschenkelknochen.
Weiterhin werden die Bänder durch Kunststoffteile ersetzt die in den Ober- und Unterschenkelknochen
befestigt werden.
Der D-Arzt meint dass nach ca 15 Jahre nochmal operiert werden muss.