Hallo, ich bin 60% Schwerbehindert, ich möchte mich informieren, ob ich auch hafte mit mein geerbten

Muß ich auch zahlen und sogar mein geerbten Haus verkaufen, wenn meiner Mutter ins Pflegeheim kommen muß, oder habe ich einen Schutz wegen meiner Schwerbehinderung

Antworten

  • Hallo Susi 63,

    Anbei ein kleine Info der Zeitung Finanztip zum Thema:
    Am besten geschützt ist Vermögen, das Sie in ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung investiert haben (BGH, Urteil vom 7. August 2013, Az. XII ZB 269/12). Selbst genutztes Wohneigentum bleibt bei der Vermögensbewertung für den Elternunterhalt zwar nicht völlig unberücksichtigt, weil das zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Immobilienvermögen führen würde. Sie können aber nicht gezwungen werden, es zu verwerten, wenn Ihr Wohnraum den Verhältnissen angemessen ist. Denn Sie müssen für die Zahlung von Elternunterhalt keine spürbare und dauerhafte Senkung Ihres berufs- und einkommenstypischen Lebensstandards hinnehmen.
    Hinzu kommt das die Behinderung Steuerrelevant ist das heißt das man die Freibeträge berücksichtigen muss.
    Am besten von einem Fachanwalt zum Thema beraten lassen.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Danke, für die schnelle Info 😃
    Mich interessiert mich, was ein Fachanwalt, die hier zu Verfügung stehen, kostet
    Mit freundlichen Grüssen susi63
  • Hallo,

    Die Fachanwälte hier arbeiten ehrenamtlich.Sie kosten dich also nichts.Aber...sie können dich natürlich nicht vor Gerichten vertreten.
    Wenn du Dir keinen Anwalt leisten kannst kannst du Hilfe bei Gericht beantragen.
    Ansonsten erkundige dich einfach bei unterschiedlichen Kanzleien was ein Beratungsgespräch kosten würde.
    Die Kosten schwanken etwas für die Erstberatung.
    Im späteren Verlauf sind die Kanzleien an die Gebührenordnung gebunden.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

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