Ich brauche hilfe ich habe einen Sohn mit Gehbehinderung

Ich habe einen Sohn mit Behinderung und brauche dringend ein Treppenlift denn ich kann ihn nicht hebe bis im Schlafzimmer , dadurch dass er Spastik hat ist er noch schwer ?er kann sich ja bei mir nicht festhalten. ich kann es mir nicht leisten deswegen bräuchte ich finanzielle Unterstützung kostet zwischen 9000€-13000€

Antworten

  • Hallo. du schreibst etwas wenig, hat dein Sohn eine Pflegestufe?
    Wenn ja, an die Pflegekasse wenden.
    Gruß
    Hugo
  • Zusammengeschlossene Geschäftsleute KIWANIS LIONS ROTARY können helfen
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  • Mein Sohn hat die Pflegestufe 2 und Schwerbehindertenausweis 100%
    Er hat Gehbehinderung sitzt im Rollstuhl hat Spastik und hat Sprachsteuerung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht dafür, die Krankenkasse zahlt bis zu 4000 € doch die hatte ich vor 1 Jahr für bad Umbaumaßnahmen genommen.
    Mehr zahl die kranenkasse leider nicht.

    L.g
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  • Folgende Ergänzungen wurden an uns herangetragen:

    Gentaylberi hat geschrieben:
    Ich habe einen Sohn mit Behinderung er hat die Pflegestufe 2. Mein sohn kann nicht laufen sitzt im Rollstuhl und hat Spastik er hat auch Sprachprobleme.
    Ich bräuchte ein Treppenlift weil ich in nur mit schwerste Mühe mein sohn hoch und runter tragen kann.
    Ich brauche dringend den Treppenlift doch ich habe das Geld nicht dafür.
    Ich würde mich freuen wenn sie uns helfen können.
    L.G

  • Meine lieben
    Für alle die von irgendwoher Geld brauchen und das auch begründen können . Die von mir beschriebenen Geschäftsleute sind soviel ich weiss international tätig . Kiwanis Lions und Rotarier sind die bekanntesten , aber es gibt fast in jeder Stadt einen Konzern der irgendwo in den Statuten auch ein soziales Engagement festgehalten hat. Horgen ist ein mittleres Kaff am Zürichsee und doch ist es der Europäische Hauptsitz von DOW . Wenn Jemand in Not ist sucht doch mal in den Adressverzeichnissen .
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  • Hallo Gentaylberi,

    Was ist denn in der Zwischenzeit passiert, dass nun ein Treppenlift notwendig ist, während er anscheinend seinerzeit, als das Bad umgebaut wurde, noch nicht notwendig war?

    Unter Umständen kann der Zuschuss der Pflegekasse ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, nämlich dann, wenn sich die Situation verändert hat, sodass eine neue (!) Maßnahmen notwendig wurde.
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