Bis zu welcher Höhe habe ich Anspruch auf einen Fahrdienst? Wieviel muss ich zuzahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein 27-jähriger Bürokaufmann und stehe unmittelbar vor einem Arbeitsplatzwechsel. Ich bin auf einen Fahrdienst hingewiesen, der mich unter der Woche zur Arbeit bringt. Die Kosten dafür trägt die Bundesagentur für Arbeit. Mein Eigenanteil an den Beförderungskosten ist gering. Durch mein neues Arbeitsverhältnis werde ich viel mehr verdienen. Meine Frage ist: Bis zu welcher Höhe des Gehaltes werden mir die Beförderungskosten bezahlt und inwiefern erhöht sich der Eigenanteil im Verhältnis zu meinem Gehalt.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen würden.

Antworten

  • Sehr geehrter Herr Marc,

    Zunächst einmal herzlich willkommen bei MyHandicap. Schön, dass wir unsere Community gefunden haben. 😀

    Ohne eine komplette Übersicht über ihre Verhältnisse, ist es sehr schwierig, zu Ihrer Frage eine adäquate und auch belastbare Antwort zu geben. Mein Vorschlag an Sie wäre daher, sich mit ihren Kostenträger (in diesem Fall also der Bundesagentur für Arbeit) zu besprechen.

    Die Ergebnisse ihres Gespräches können Sie hier an dieser Stelle gern mit uns teilen, damit Sie gegebenenfalls eine weitere Rückmeldung dazu bekommen.

    Ich wünsche Ihnen viel Spaß und Erfolg am neuen Arbeitsplatz 😀
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