Kann die IV bei meiner Psychotherapeutin Infos einholen? Welche? Was ist mit der Schweigepflicht?

Ich bin 19jährig und bei der IV angemeldet und mache momentan eine sogenannte INSOS-Lehre. Ich gehe in Psychotherapie. Kann die IV-Eingliederungsfachfrau bei meiner Psychotherapeutin Informationen einholen? Welche Schweigepflicht hat die Psychotherapeutin gegenüber der IV?

Antworten

  • Guten Morgen Beobolligen

    Herzlichen Dank für den Post in unserem Forum. Es freut uns dass Du das Forum gefunden hast und diesen Service in Anspruch nimmst. Deine Frage haben wir sofort an unsere IV-Expertin weitergeleitet. Sobald wir eine fundierte Antwort aus erster Hand haben werden wir diese hier posten.

    Beste Grüsse aus dem Redaktionsbüro

    Sjoerd van Rooijen
  • Beobolligen hat geschrieben:
    Ich bin 19jährig und bei der IV angemeldet und mache momentan eine sogenannte INSOS-Lehre. Ich gehe in Psychotherapie. Kann die IV-Eingliederungsfachfrau bei meiner Psychotherapeutin Informationen einholen? Welche Schweigepflicht hat die Psychotherapeutin gegenüber der IV?


    Hallo Beobolligen ...

    Unterdessen hat uns die IV-Fachperson folgendes geantwortet:

    "Aufgrund der IV-Anmeldung sind wir befugt, von involvierten Therapeuten, Aerzten etc. eingliederungsrelevante Auskünfte einzuholen. Idealerweise findet im genannten Fall ein „runder Tisch“ statt, bei dem sich IV-Kundin, IV-Eingliederungsfachperson und Therapeutin zu den fallrelevanten Themen gemeinsam austauschen."

    Wir hoffen, Dir hiermit eine ausführliche Antwort gegeben zu haben.

    Beste Grüsse aus der Redaktion, Sjoerd van Rooijen
  • DIE IV DARF UND KANN ALLES , NUR NICHT MIR/UNS HELFEN !!!
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