Fahreignung nötig ?

Ich habe mein Auto schon vor paar Monaten Behindertengerecht umgebaut Tüv alles ok.
Wollte nur bei der Führoscheinstelle eintragen lassen und die Mitarbeiter waren überfordet ,nicht gewust was und wie habe wochen lang gewartet und (von meinem Arzt einen Atest hin geschickt wo ich schwierigkeiten habe) und jetzt soll ich zu eine Fahreignung / Ärztiche Gutachten. Die hatten Zeifel aber mein Auto ist so ungebaut dass mir alles passt Gasring + Bremse am Lenkrad . Ist das nötig dass ich die Untersuchung mache oder ?

Antworten

  • 😺


    Die FS-Stelle ist berechtigt eine MPU anzuordnen.
    Sonst kann ich zu deiner Situation nichts sagen.
    Hast du das denn alles Schriftlich bekommen und von welcher Behörde?




  • Ja habe von der Führoscheinstelle bekommen .
    "Führerscheininhaber, bei denen eine Behinderung eintritt, müssen Vorsorge treffen, dass ihre Fahrtauglichkeit nicht eingeschränkt ist. Erforderliche Auflagen und Beschränkungen müssen in den Führerschein eingetragen werden.

    Wenn bereits ein Führerschein vorhanden ist und eine Erkrankung oder Behinderung eintritt, verliert der Führerschein nicht seine Gültigkeit. Allerdings müssen Autofahrerende selbst Vorsorge treffen, dass die Fahrtauglichkeit durch die Behinderung

    nicht eingeschränkt ist oder
    zukünftig nur mit Auflagen und Beschränkungen gewährleistet ist.

    Zur Vorsorge gehören medizinische und technische Gutachten, die die Kraftfahrtauglichkeit trotz der bestehenden Behinderung oder Erkrankung bestätigen."

    Das Auto ist schon umgebaut . 😢
  • Gegen einen Bescheid kann man doch in der Regel Widerspruch einlegen, also mach das mal fristgerecht.

    Es hört sich echt an, als wolle man "den Gaul von hinten aufzäumen", da das KFZ ja gemäß deiner Einschränkungen umgebaut wurde. Wollen die wirklich eine komplette MPU, die ja auch teuer ist oder sollst du nur in deinem umgebauten Auto "ne Runde fahren", das gibts nämlich auch. Du kannst auch in Zusammenarbeit mit einer neuropsychologsichen Praxis ein Attest erreichen, da fährst "ne Runde" mit einem Fahrschullehrer und der + Arzt attestieren dir dann Fahrtauglichkeit (gilt aber nur für neurologische Erkrankungsbilder).


    Am besten wendest du dich an einen Fachanwalt oder VdK.... die kennen Präzedenzfälle und raten dir das Richtige. Hier gibt es auch Rechtsexperten, meiner Erfahrung nach kommt da aber keine Antwort 🙁

    Vielleicht weiß noch jemand Rat hier?

  • Ich sollte das ganze machen , von eine Probefahrt steht nichts 🥺
    Was soll der der Arzt / Gutachter sagen der hat keine Ahnung, vielleicht mein Arzt aber kein fremder Arzt .

  • Moin Lena,

    tja, wenn es sich um die MPU und die FS-Stelle handelt, hast du vermutlich keine Möglichkeit das abzulehnen.

    (Ich wurde kürzlich von der KK "gebeten" eine MPU zu machen, die wollten damit nur meinen E-Rollstuhl einsparen und waren nicht berechtigt eine MPU zu fordern, deshalb musste ich keine machen.(bei nicht-Bestehen hätte ich natürlich auch alle meine FS-Klassen abgeben müssen) Aus dieser Erfahrung habe ich mich etwas mit dem Thema beschäftigt.)

    Das ist kein Arzt sondern ein Psychologe, mit dem hast du ein laaaanges Gespräch(gib bloss die richtigen Antworten), dazu den Reaktionstest am PC(Da scheitern viele) und dann die Fahrt. Alles zusammen wird dann bewertet und ein Gutachten erstellt.

    Mir wurde damals geraten bei der betreffenden Tür-Stelle anzufragen, es wird vor Ort unterschiedlich gehandhabt, deshalb meine Frage ob du "nur ne Runde" drehen sollst. Oft ist das nämlich so, eben verschieden von Fall zu Fall. Am besten sprichst du mal mit dem Chef und erklärst die Situation......irgendjemand hätte ja die MPU erwähnen müssen bei dem ganzen Procedere, hat die KK denn den Umbau bezahlt?

    Bei dem Risiko am Ende ohne Führerschein da zu stehen, würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen. Es wäre ja geradezu paradox, da das Auto für dich umgebaut wurde ........... vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden.


    Wenn du hier bei den Fragen mal MPU googelst, findest du einen Link, den mit ananim damals gesendet hatte. Da findest du ein Formschreiben um eine MPU abzuwenden. Es gibt ja zahlreiche Gründe, warum das nicht ok ist.
  • Danke, ich habe alles selber bezahlt 🥺
    Ein Gutachten!
    Was für Anwalt ist hier der richtige ?
  • Hallo Lena,
    such dir einen Anwalt für Verkehrsrecht, die sind mit sowas am besten vertraut.
    Du kannst auch erstmal beim VDK nachfragen, das ist wesentlich günstiger, denn wenn du, was ich befürchte, die MPU machen musst, steck dein Geld leider in ein Trainingsprogramm (gibts online oder auch Agenturen) und die MPU-GEbühr musst ja auch noch bezahlen 😢

    Aber wie oben schon erwähnt, such doch erstmal nochmal das Gespräch mit einem Verantwortlichen beim TÜV.

    Alles Gute und berichte doch bitte, wie es weitergegangen ist. Das trifft ja öfter auch auf andere und dann können die profitieren von deiner Erfahrung.........

    😃
  • Ich war bei der FS und sagte ,dass das nicht nötig ist , dass mein Auto schon Behindertengerecht , angepasst ist ,dass ich am bessten weis was ich brauche und dass ich das nicht bezahlen kann und ob die Kosten nicht die FS bezahlen muss " wer bestellt der bezahlt " .
    Dann sagte die Mitarbeiterin , dass auch mein Neurologe das ausstellen darf aber weis ich nicht ob mein Arzt nicht das gleiches Geld verlang.
    Habe gelesen, dass auch ein Arbeitsmediziner / Betriebsmedizier das ausstellen darf aber wie soll ich das machen ,dass er das nicht als Fahreignung berechnet .
    Wenn das nicht klaptt dann fahre ich ohne und wenn das raus kommt dann gehe ich auf die Strasse . 😢
  • Aber Lena!!!
    Das ist doch wunderbar. Du brauchst also keine MPU vorweisen,
    sondern lediglich ein Attest von deinem Neurologen reicht aus 😃 😃 😃 😃

    Das Attest kostet meist gar nichts, manche Ärzte verlangen eine Gebühr von 5 Euro, also alles im Rahmen.
    Er bestätigt dir lediglich deine Fahrtauglichkeit, das ist meist auf einem Din A4 Blatt, Überschrift "Nervenärztliches Attest"und einem einzigen formlosen Satz, etwa "Hiermit bestätige ich Frau ? das aus neurologischer Sicht keine Einschränkungen der Fahrtauglichkeit vorliegen." Er kann keine MPU-Gebühr verlangen, da er die nicht durchführen kann und du ja auch keine brauchst.


    Also kannst du aufatmen! 😃


    Einfach so fahren, darfst du nicht!!!! Wenn es weiter seinen Verwaltungsvorgang geht, würde dir in Kürze ein Schreiben zugehen indem dir der Führerschein entzogen würde, du zur Abgabe aufgefordert würdest und das notfalls per Polizei durchgeführt würde. Auch würdest du bei einer Verkehrskontrolle auffallen und dich "des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" schuldig gemacht haben............
    Das ist nicht lustig und kann schwer Folgen haben.

    Also spar dir deine Energie für deine neu gewonnene Mobilität auf 😀 und düse rum, NACH Abgabe des Attestes beim TÜV oder FS-Stelle.

    Freut mich sehr, dass es doch so einfach zu lösen war. Erstmal miteinander reden, hilft halt doch manchmal.
  • renichur hat geschrieben:
    Aber Lena!!!
    Das ist doch wunderbar. Du brauchst also keine MPU vorweisen,
    sondern lediglich ein Attest von deinem Neurologen reicht aus 😃 😃 😃 😃

    Das Attest kostet meist gar nichts, manche Ärzte verlangen eine Gebühr von 5 Euro, also alles im Rahmen.
    Er bestätigt dir lediglich deine Fahrtauglichkeit, das ist meist auf einem Din A4 Blatt, Überschrift "Nervenärztliches Attest"und einem einzigen formlosen Satz, etwa "Hiermit bestätige ich Frau ? das aus neurologischer Sicht keine Einschränkungen der Fahrtauglichkeit vorliegen."

    Hallo, ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht! Es muß schon die Form eines Gutachtens haben!
    Das wiederum ist für 5,-€ nicht zu haben aber wesentlich günstiger als eine MPU!
    Siehe GOÄ 80 bzw 85:
    https://www.medas.de/Bescheinigungen-Atteste-Berichte-und-Arztbriefe---Teil-I---GO
    Gruß Hugo
  • Hallo Hugo,


    du magst gerne Ausrufezeichen? 😆

    Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen und da war es eben so.

    Du hast recht, dass ein Gutachten mehr Aufwand und Kosten bedeuten würde, da aber der Arzt die Fahrtüchtigkeit gar nicht im Sinne einer MPU testen kann/darf, wird es wohl bei einer einfachen Bestätigung bleiben, ähnlich,wie ich berichtet hatte.

    Neurospychologische Praxen führen dahingehend eine andere Form unter zu Hilfe Name eines Fahrlehrers durch, was dann kostenaufwendiger ist so ca. 80-100 E.
    Aber das wird in Lenas Fall ja nicht erwartet.

    Sie darf sich , so wies es sich darstellt, nun freuen und bald wieder fahren. 😃
  • Die FS Mitarbeiterin sagte , dass mein Neurologe die Fahreignung ausstellen darf / soll .
    Das ist doch das gleiche oder .
    Was für Kosten kommen auf mich zu ? :
  • renichur hat geschrieben:
    Hallo Hugo,


    du magst gerne Ausrufezeichen? 😆 Ja, stört es dich?

    Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen und da war es eben so.

    Du hast recht, dass ein Gutachten mehr Aufwand und Kosten bedeuten würde, da aber der Arzt die Fahrtüchtigkeit gar nicht im Sinne einer MPU testen kann/darf, wird es wohl bei einer einfachen Bestätigung bleiben, ähnlich,wie ich berichtet hatte.

    Wer behauptet daß der Neurologe ein Gutachten im Sinne einer MPU erstellen soll? Er kann sehr wohl darüber entscheiden ob der Patient in der Lage ist dazu!
    Was z.B. macht der MDK wenn ein Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde? Richtig, er begutachtet in wie weit der Antragsteller fähig ist sich selbst zu helfen und was er nicht mehr kann.
    Have a nice Day!
    Hugo


    😃
  • Lena164 hat geschrieben:
    Die FS Mitarbeiterin sagte , dass mein Neurologe die Fahreignung ausstellen darf / soll .
    Das ist doch das gleiche oder .
    Was für Kosten kommen auf mich zu ? :


    Lena, lies doch einfach aus meinem Link die Kosten, es ist nach der Gebührenordnung der Ärzte zu zahlen.
    Noch besser, du fragst deinen Neurologen, mußt ja sowieso zu ihm.
    Gruß Hugo
  • Das ist das , mein Neurologe mach auch die MPU usw. 😢

  • Ja, liebe Lena, biete doch gleich ein Honorar aus Hugo's Liste an, dann sind er und dein Neurologe sicher zufrieden.
    😆

    Ansonsten empfehle ich dir weiterhin, genau nachzufragen und lediglich das Attest ausstellen zu lassen, wenns reicht.
  • renichur hat geschrieben:
    Ja, liebe Lena, biete doch gleich ein Honorar aus Hugo's Liste an, dann sind er und dein Neurologe sicher zufrieden.
    😆

    Ansonsten empfehle ich dir weiterhin, genau nachzufragen und lediglich das Attest ausstellen zu lassen, wenns reicht.


    renichur,
    was soll deine Polemik?
    Es ist nicht meine Liste sondern die offizielle ärztliche Gebührenordnung. Das ist Fakt.
    Offenbar kommen dir inzwischen auch Zweifel ob deiner Wunschtraumtipps. "wenns reicht"
    Hugo 👿
  • 🥺 Danke für die Antworten
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