Epilepsie, GDB 50, Fahrverbot, aber kein Merkmal G

Guten Tag, bei mir wurde nach mehreren Hirn-OPs Epilepsie diagnostiziert und ich darf für mindestens ein Jahr kein PKW fahren. Es wurde amtsseitig nun eine Schwerbehinderung 50 festgestellt, aber ein Merkmal G nicht vergeben.
Ich arbeite von zu Hause aus, bin aber auch viel unterwegs und muss zu Kunden und Partnern oder zu Kollegen an anderen Standorten. Das auferlegte Fahrverbot stellt für mich eine echte Herausforderung dar. Hatte erwartet, dass mir G bewilligt wird, was aber, wie erwähnt, nicht erfolgt ist. Soll ich Widerspruch einlegen? Was wäre eine geeignete Begründung?

Antworten

  • Hallo Raffaelo,

    Fahrverbote bei Erkrankungen gibt es leider oft.

    Auch ich war davon betroffen wegen Ohnmachtsanfällen und stürtzen vor einem Jahr. Seither habe ich einen kleinen Ereignisrekorder neben meinem Herzen, falls das Gerät etwas aufzeichnet bin ich wieder Fußgänger.

    Erst seit etwa 2 Monaten darf ich wieder fahren 😀, vorher mußte ich mit Bus, Bahn oder mit dem Fahrrad mein Leben auf die Reihe bekommen. Da mein GDB 30 unbefristet ist habe ich keinen Änderungsantrag gestellt, denn ich hätte danach nur Nachteile.

    Wünsche Dir ein schönes Wochenende

    gruß

    Gastone


  • Hallo,

    klar ist das eine echte Herausforderung... Aber wenn deine Beine ganz normal funktionieren, dann wird es schwierig, dass du ein G bewilligt bekommst. Den Widerspruch würde ich an deiner Stelle trotzdem versuchen. Vielleicht wäre aufgrund des Anfallsleidens, was dich generell ständig aus den Socken hauen kann doch eine Möglichkeit. Was bei Epilepsie als Merkzeichen einfach zu begründen ist, wäre das Merkzeichen B. Denn, wenn du einen Anfall bekommst, kannst du dir leider nur noch sehr schlecht selber helfen. Brauchst demnach zur Absicherung immer jemand der dir im Notfall Notarzt oder gar Notfallmedikamente, wie z. B. die früher gegebenen Diazepam rektiolen zu geben oder Tavor expidet in die Wangentasche zu frimeln und vor allem alles Gefährdende aus dem Weg zu räumen. Allerdings kannst du dann immer noch nicht mit der Wertmarke fahren, aber wenn du in Begleitung unterwegs bist, dann hat wenigstens deine Begleitperson freie Fahrt.

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, dass du dich nach einer günstigen Monatsticketvariante umschaust. Letzten Endes kommt dir das immer noch weitaus günstiger als der Unterhalt für ein Auto. Bus und Bahn ist halt grundsätzlich umständlich, unzuverlässig und mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden. Es gibt aber durchaus viele, die sich tatsächlich kein Auto leisten können und/oder wollen und trotzdem klar kommen... Du schaffst das...

    Jumanji
  • Hallo Raffaelo,

    mir ist nicht klar, weshalb du meinst Anspruch auf "G" zu haben. Epilepsie begründet keine Gehbehinderung.

    Ein Fahrverbot auf Zeit ist immer schwierig,aber sicherlich berechtigt. Die Zwischenzeit und Untersuchungen werden zeigen, ob du danach wieder ohne Eigen-und Fremdgefährdung am STV teilnehmen kannst.

    Sei ein bisschen kreativ !, du findest sicherlich eine Lösung und oft bringt so ein neuer Weg auch viele Vorteile mit sich, neue Begegnungen, andere Perspektiven, sprich neue Erfahrungen und die bringen einen immer weiter!

    Vielleicht ergibt sich eine Konstellation, dass dich jemand fährt und so wieder "in Arbeit" kommt usw .......
    und ich persönlich möchte die vielen netten Begegnungen, die ich bei Zugfahrten gemacht habe, nicht missen.
    Eventuell hast du Ansprüche an die DRV, denn die sind interessiert, dass du im Job bleibst-schon nachgefragt?
    Du hast zumindest Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, vielleicht kannst du ja im Unternehmen die Position wechseln und deinen Arbeitsplatz zukünftig mit ÖVNP erreichen. Kenne dein Alter nicht, aber mit zunehmendem wärst du bald froh, nicht mehr viel Aussendienst machen zu müssen usw

    Think positive!

    😎 😎
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