gewinnerziehlung und wirtschaftlichkeit der krankenkassen gesetzlich rechtens?

ich habe zur zeit das problem eine neue hilfsmitelversorgunng steht an und die kasse redet ständig nur von den kosten die das verursacht und schiebt das ganze deshalb auf. mein altes hilfmitel ist alerdings irreperabel und kann somit nicht wieder instand gesetzt werden es ging zum werk zurück. das problem aktuell keine versorgung.

wie verhält sich das ganze wenn man so einen fall hat? zumal eine umrüstung auch nicht möglich wäre selbst wenn das hilfsmittel ist nicht mehr instantzusetzten.

intern landete die neuversorgung an der falschen zustädnigkeit und wurde weiter gegeben durch personalmangel wird das ganze die nächsten wochen nicht bearbeitet werden so die aussage des mdk.

die kk spricht ständg nur davon wie hoch die kosten liegen. wobei der schaden viel hoher liegt als die kosten des neuen hilfsmitels.


Antworten

  • Miss_Parker hat geschrieben:
    ich habe zur zeit das problem eine neue hilfsmitelversorgunng steht an und die kasse redet ständig nur von den kosten die das verursacht und schiebt das ganze deshalb auf. mein altes hilfmitel ist alerdings irreperabel und kann somit nicht wieder instand gesetzt werden es ging zum werk zurück. das problem aktuell keine versorgung.

    wie verhält sich das ganze wenn man so einen fall hat? zumal eine umrüstung auch nicht möglich wäre selbst wenn das hilfsmittel ist nicht mehr instantzusetzten.

    intern landete die neuversorgung an der falschen zustädnigkeit und wurde weiter gegeben durch personalmangel wird das ganze die nächsten wochen nicht bearbeitet werden so die aussage des mdk.

    die kk spricht ständg nur davon wie hoch die kosten liegen. wobei der schaden viel hoher liegt als die kosten des neuen hilfsmitels.




    Wieviel Ratschläge brauchst du noch aus dem Forum????? Du stellst permanent Fragen zu denen du Tips aus dem Userbereich hier bekommst und setzt sie ja dann dennoch nicht um.
    Für wie ernst soll man deine Anliegen, um deinen Rolli, dich eigentlich noch nehmen?

    Ich denke, die Redaktion sollte hier auch mal einen Blick drauf werfen...
    Als User, der hier Tips gibt, fühlt man sich leicht verulkt!!! (Denke auch, andere sehen es gleich!)

    Gruß
    rollispeedy
  • Der Anwalt bekommt den mdk auch nicht dazu schneller zu arbeiten.
  • Wir auch nicht!!!!

    Der Gang zum Anwalt ist das letzte Mittel unter den Ratschlägen. Ich werte künftig deine Beiträge nur noch als das Bedürfnis deinen Frust loszuwerden, den ich voll und ganz nachvollziehen kann. Wirkliche Ratschläge kann man dir nicht mehr geben, da alle Mittel ausgeschöpft sind und du die Dinge vorrangig mit deinem Anwalt besprechend solltest und musst.

    Jumanji
  • Die KK hat 3 Wochen Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Bei Hinzuziehung des MDK 5 Wochen. Fällt in der Zeit keine Entscheidung, also eine Förmliche Ablehnung mit Rechtsbelehrung, ist das Hilfsmittel genehmigt.
    Der Leistungserbringer (Sanitätshaus) kann dann liefern und die Kasse muss zahlen. Oder du beschaffst dir das Hilfsmittel selbst und die Kasse muss die Kosten in voller höhe übernehmen, selbst wenn die Beschaffund durch die KK viel billiger gewesen wäre.
    Eine Verlängerung der Frist ist nur bei geeigneten Gründen möglich. Personalmangel ist kein geeigneter Grund. Allenfalls Abwesenheit oder Krankheit des Antragstellers und so keine Begutachtungsmöglichkeit durch den MDK.

    Bei der Beschaffung von Hilfsmitteln spielen die Kosten keine Rolle. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kann nur erfolgen, wenn es das gleiche oder vergleichbare Hilfsmittel von anderen Anbietern billiger gibt. Ein Unmittelbarer Behinderungsausgleich hat immer vorrang. Also Prothese vor Rollstuhl. Sobald ein Hilfsmittel ein Alleinstellungsmerkmal hat, ist das ein Selbstbedienungsladen. Aber das hat uns nicht zu kümmern.
    Wenn die Myolektrische Armprothese 60.000 € und der Piratenhaken 4.000 € kostet, muss die KK die Myolektrische Armprothese bezahlen, wenn der Patient einen Gebrauchsvorteil dadurch hat.

    Bei der Reparatur eines Hilfsmittels ist auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Es macht keinen Sinn, eine Reparatur mit 6 Monaten Gewärleistung für 11.000 € zu genehmigen wenn zuerwarten ist, dass das Hilfsmittel für maximal 12 Monate genutzt werden kann und eine Neuversorgung mit 24 Monaten Gewährleistung 15.000 € kostet.
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  • einbein hat geschrieben:
    Die KK hat 3 Wochen Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Bei Hinzuziehung des MDK 5 Wochen. Fällt in der Zeit keine Entscheidung, also eine Förmliche Ablehnung mit Rechtsbelehrung, ist das Hilfsmittel genehmigt.
    Der Leistungserbringer (Sanitätshaus) kann dann liefern und die Kasse muss zahlen. Oder du beschaffst dir das Hilfsmittel selbst und die Kasse muss die Kosten in voller höhe übernehmen, selbst wenn die Beschaffund durch die KK viel billiger gewesen wäre.
    Eine Verlängerung der Frist ist nur bei geeigneten Gründen möglich. Personalmangel ist kein geeigneter Grund. Allenfalls Abwesenheit oder Krankheit des Antragstellers und so keine Begutachtungsmöglichkeit durch den MDK.

    Bei der Beschaffung von Hilfsmitteln spielen die Kosten keine Rolle. eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kann nur erfolgen, wenn es das gleiche oder vergleichbare Hilfsmittel von anderen Anbietern billiger gibt. Ein Unmittelbarer Behinderungsausgleich hat immer vorrang. Also Prothese vor Rollstuhl. Sobald ein Hilfsmittel ein Alleinstellungsmerkmal hat, ist das ein Selbstbedienungsladen. Aber das hat uns nicht zu kümmern.
    Wenn die Myolektrische Armprothese 60.000 € und der Piratenhaken 4.000 € kostet, muss die KK die Myolektrische Armprothese bezahlen, wenn der Patient einen Gebrauchsvorteil dadurch hat.

    Bei der Reparatur eines Hilfsmittels ist auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Es macht keinen Sinn, eine Reparatur mit 6 Monaten Gewärleistung für 11.000 € zu genehmigen wenn zuerwarten ist, dass das Hilfsmittel für maximal 12 Monate genutzt werden kann und eine Neuversorgung mit 24 Monaten Gewährleistung 15.000 € kostet.


    Deine Angaben zu den "Bearbeitungszeiten ist formel Richtig" jedoch nicht in der Zustellung eines Bescheides durch die KK!
    Die Bearbeitungszeiten werden durch das SGB X und weiterer Verwaltungsvorschriften vorgegeben.
    Am Ende kann auch erst ein Bescheid nach mehr als der Zeitvorgabe wie du sie anführst ergehen, denn so lange wie ein Bearbeitungsvorgang ruht wegen herbei zerren von Unterlagen (Befundberichte und der Gleichen) wird die Bearbeitungszeit immer noch eingehalten. Das alles hat zwar auch Grenzen aber ich Rate jeden davon ab, eigenständig sich über diese Zeitvorgaben hinweg zu setzen!!! Es könnte sein, das man auf den Kosten sitzen bleibt!
    Auf die anderen Dinge die du da erwähnst möchte ich so pauschal nicht eingehen, da es nicht die Threadfrage war.

    Gruß
    rollispeedy
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