Welche Rechte bei Pflegestufe 2 habe ich ?

Hallo,
welche Möglichkeiten/Vergünstigungen/Dienste/Rechte Habe ich denn bei Pflegestufe 2?

Also Pflegegeld und Verhindeurngspflege habe ich nun nach langem Hin und Her Infos zu bekommen,
aber was gibt es noch, dass den Alltag erleichtert?

Ein Facharzt meinte diese Woche mit Stufe 2 kann er mir fortan einen Taxischein ausstellen, damit ich mich cniht mehr so in die Praxis quälen muss. Ist das so und immer ?

Kann ich auch einen Behindertenfahrdienst nutzen oder benötigt man da dann aG oder...?

Was gibt es sonst noch? Die KK spart natürlich mit Infos.

Zum persönlichen Budget möchte man mir auch nichts sagen 🙁

Danke für jeden Tipp!

Antworten

  • Hallo,

    was kann man tun bei Pflegestufe 2, welche Vergünstigungen usw. hat man. Über diese Fragen gibt es unzählige Broschüren, auch bei der KK.
    Rufe einmal bei deiner Pflegekasse an und lass dir Info - Material zukommen. Du erhält alle Info's über den Caritas! Der Caritas pflegt und bietet sonstige Hilfen an. Sie werden dir in allen Fragen zur Seite stehen.
    Was für ein Pflegedienst hast du bis jetzt? Oder bist du gleich in die Pflegestufe 2 gekommen? Dein Arzt müsste eigentlich auch alle Info's zu deinen Fragen haben. Solltest du noch keinen Pflegedienst haben, so kontaktiere den Caritas. Es gibt auch private oder sonstige. Der Caritas ist nur der bekannteste Pflegedienst. Auch kannst du dich im Netz erkundigen.

    Alles Gute, Emmerich
  • Moin, m.E. kannst du grundsätzlich, wenn du Pflegestufe II hast dir einen Transportschein von deinem Arzt austellen lassen. Erkundige dich bitte, ob du von deiner GKV von Zuzahlungen befreit bist, dann sparst du dir die 5 - max 10€.
    Wenn du Hilfe/Pflege im Haushalt benötigst kann ich dir den Mobilen Sozial- und Pflegedienst vancances sehr empfehlen. Mit diesen habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese sind ansässig in Bremen. Jedoch sind diese dem Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. angeschlossen und falls du nicht aus dem Bundesland Bremen kommst, können diese dir sicherlich weiterhelfen.
    Viel Glück und viel Gesundheit.
    Gruß vorwärts.
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo,

    zusätzlich zum Pflegegeld kannst du auch noch die niederschwelligen Ergänzungsleistungen beanspruchen. Sind noch mal Sachleistungen in Höhe von 104 € im Monat. Darüber erteilen dir auch die Pflegedienste Auskunft.

    Bei den Krankenfahrten ist wichtig, dass die Arztfahrten im Vorfeld von der gesetzlichen KK genehmigt werden.

    Zum persönlichen Budget: Das sind keine Zusatzleistungen, sondern nur eine Umwandlung, dass man dir berechnet, wie viel Kohle deine Bedürfnisse kosten und du diese Dienstleistungen dann selbstständig mit entsprechenden Nachweisen auf dem freien Markt einkaufst. Wer da gut beraten soll, sollen wohl die Stellen sein, die an der Deutschen Rentenversicherung angegliedert sind. Ich selber bin mit der Beratung bei einem Assistenzdienst leider auf die Nase gefallen. Daher kann ich das so nicht weiter empfehlen, auch wenn ich hoffe, dass ich da ein trauriges Einzelschicksal war.

    Jumanji
  • Danke euch allen für die Antworten.
    Leider war nix Neues dabei.

    Ich habe natürlich sowohl die Broschuren (da steht zum Beispiel keine Taxi-BEförderung drin) als auch im Pflegegespräch gefragt(da wußte man nix), die KK verweigert ebenso die Info zum persönlichen Budget,wie die örtliche Beratungsstelle(wird von der Knappschaft betrieben und meint ich wäre ja nicht bei Ihnen versichert) 😡

    Deshalb habe ich mich an euch gewandt.

    Danke Jumanji, ich dachte das persönliche Budget bekommen alle Behinderte auch ohne Pflegestufe, also wenn man eine hat wird nur was umgewandelt? Hm. Dieses persönliche Budget scheint ein Unikum zu sein und seehhr unbekannt. Für mich machte es das wahrscheinlicher, dass es mit Pflege gar nix zu tun hat.
  • das pb kann für die pflege mit genutzt werden es kann aber auch in weiteren bereichen wie arbeit und freizeit mit eingesetzt werden. jeder schwerbehinderte hat das recht das pb zu beantragen bei:

    Krankenkassen
    rentenversicherungsträger
    sozialamt der stadt
    oder sogar dem arbeitsamt.

    beim arbeitsamt nur wenn man für die arbeit pflege und weitere hilfen benötigt.

    es wird geprüft wer zuständig ist sollte der antrag an falscher stelle gesetellt werden muss er innerhalb 2 wochen an die zuständige stelle geleitet werden geschieht dies nicht ist auch die falsche stelle automatisch zuständig.

    über das pb erhält man fianziele mitel um sich selbständig um seine belange zu kümern man sucht sich selbst aus wer einen pflegt wer im haushalt hilft und wer die freizeit begleitend macht. man bezahlt die leute dann von dem pb für ihre dienste. man ist auf keinen pflgedienst angewiesen und flexibel.


  • Hallo renichur,

    du hast gute Info's von den Usern erhalten, Super, top Leute und danke!

    Diese Info's reichen dir nicht bzw. das wusstest du alles schon. Was suchst du genau? Werde einmal spezieller, um dir Antworten geben zu können, die dich weiter bringen.

    Emmerich
Diese Diskussion wurde geschlossen.