Muß ich den Grund für die Schwerbeh. meiner Perso mitteilen ?
ich will nicht daß kollegen u. personalabtl. über meine hiv erkrankung informiert sind
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Antworten
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Es besteht generell keine Pflicht der Mitteilung, allerdings verzichtest du dann auch auf die Vorteile, die dir am Arbeitsplatz zustehen, Kündigungsschutz, mehr Urlaub....
Zur Angabe des Grundes:
Solltest du beim Betriebsarzt falsche Angaben machen, wäre das allerdings ein Kündigungsgrund! Der Arzt hat natürlich auch Schweigepflicht und darf deinem AG nur die Tatsache einer Schwerbehinderung mitteilen, den Grund jedoch nicht.
Auch eine HIV-Infektion oder Ausbruch sind nicht mittteilungspflichtig, nur in Ausnahmefällen und bei Fremd-und/oder Eigengefährdung wärst du ungeeignet für eine Arbeitsstelle.
Ich verstehe dich gut, solange du keine sichtbaren Krankheitszeichen hast, die man unschwer zuordnen könnte, kannst du gut schweigen, dann allerdings tätest du dir vermutlich den größeren Gefallen es publik zu machen oder musst mit übler Gerüchteküche leben.
Ob du wirklich auf den besonderen Kündigungsschutz verzichten willst, musst du dir gut überlegen, den Grund musst du wie oben steht NICHT angeben. Je nach Verlauf deiner Erkrankung könnte ein Kündigungsschutz dein finanzielles Netz bieten, also wäge gut ab. Im Falle einer Kündigung unterliegst du dem ganz normalen Recht und ein spätes "Nachmelden" bringt nichts.
Alles Gute!
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😃 Danke! Das ist nett. Aber ich hab Angst dass meine Kollegen fragen warum ich Sonderurlaub hab u warum ich Schwerbehindert bin ? Was soll ich der Personalabteilung u dem Betriebsrat sagen ?
Keiner soll den Grund wissen. Dürfen die nach dem Grund fragen oder reicht der Schwerbehindertenausweis?
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jenner hat geschrieben:
@ renichur
Deinen Beitrag finde ich sehr gut, aber es war ja nur die Frage der/des TE, ob der GRUND der Schwerbehinderung bekannt gegeben werden muss.
VG jenner
Javaaa, deshalb steht da auch ein Doppelpunkt 😳
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Hallo,
nein.. du musst den Grund nicht nennen und es reicht der Schwerbehindertenausweis aus.
Einzig dem Betriebsarzt (der Schweigepflicht hat) bist du zur Wahrheit verpflichtet.
Es ist natürlich keine Garantie, dass die Schweigepflicht eingehalten wird....
Einziges Problem... Wenn du auf Nachfrage nicht sagst "das möchte und muss ich nicht sagen", sondern dir "Geschichten und Ausreden" einfallen lässt, dann fliegt das in aller Regel auf. Denn wer nicht offen ist oder die Wahrheit spricht, braucht ein verdammt gutes Gedächtnis, damit die "Geschichte" immer gleich ist.
Jumanji
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RanjitW hat geschrieben:
😃 Danke! Das ist nett. Aber ich hab Angst dass meine Kollegen fragen warum ich Sonderurlaub hab u warum ich Schwerbehindert bin ? Was soll ich der Personalabteilung u dem Betriebsrat sagen ?
Keiner soll den Grund wissen. Dürfen die nach dem Grund fragen oder reicht der Schwerbehindertenausweis?
Das Kollegen fragen, kann man natürlich nicht verhindern. Gut erzogene Menschen unterlassen dies tunlich oder geben sich mit der Angabe einer Behinderung zufrieden. Du könntest auch sagen, dass du eine chronische Erkrankung hast (die sieht man ja oft nicht).
Personalabteilung und Betriebsrat dürfen,w ie schon beantwortet, NICHT nach dem Grund fragen, lediglich der Betriebsarzt!
Alles Gute.
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