100% Behinderung & Wohnraum

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Ich habe eine gute Freundin die zu 100% behindert ist und sie möchte ein Wohnung anmieten die 700,00€/mtl.warm kostet. Das Sozialamt bestätigt dieses jedoch nicht. Sie ist getrennt lebend und fragt an, was für sie angemessen ist.

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  • MyHandicap User
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    Moin und dankeschön für deine Antwort,

    das Sozialamt hat ihr `nur` das zugesprochen, was jeder SGB II Empfänger erhält also 358,00€/mtl.. Und das kann nicht sein, da jeder der zu diesem Prozentsatz behindert ist einen Mehrbedarf hat so oder oder so, ich bin mir sicher sie wissen wovon ich rede. Vielleicht können Sie uns hierbei helfen. Lieben Dank.
  • Hallo,

    guckst du hier...

    https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/

    Wenn deine Freundin so schwer behindert ist, dass ihr 15qm mehr zustehen als man für eine Person üblicherweise berechnet, dann geht der Mietzuschuss maximal nach dem ortsüblichen Mietspiegel. Ist die Wohnung vom Preis her teurer, zahlt man die Differenz selber oder sucht weiter!

    Jumanji
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  • Hallo!

    Erhält die Freundin Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder nach SGB XII (Grundsicherung/Sozialgeld)?

    Hat die Freundin auch Merkzeichen, neben dem GDB100?

    Mehrbedarf bei Wohnraum entsteht nur bei Merkzeichen G, und/oder aG oder BL(Blind)

    Welche Stadt/Bundesland?

    Arbeitet sie? (Aufstocker?) oder erhält sie Rente?

    Frage über Fragen, die wichtig sind.

    Getrennt lebend = Einzelperson?

    Wie gross ist die Wohnung, wieviele Zimmer hat sie?

    Behinderten-/Rollstuhlgerechte Wohnung, Ja oder Nein?

    Gruss,
    little
  • 1. Hallo sie erhält noch kein Sozialgeld nach dem SGBVII wurde aber beantragt und hat Pflegestufe II
    2. GDB 100 und G und ag und H und B
    3. Stadt/Bundesland: Offenbach am Main/Hessen
    4. Sie erhält Rente (Erwerbsminderungsrente unbegrenzt bis zu Eintritt der Rente (Alter 55)
    5. getrennt lebend und Einzelperson
    6. Größe der Wohnung 70qm / 2 Zimmer
    7. Warmmiete: 700,00 EURO
    7. Behinderten-/Rollstuhlgerechte Wohnung: Ja
    8. Kein Aufstocker aber als Selbstständige 200,00 Euro/mtl. angeben

    Jetzt schon bedanke ich mich für Deine Antwort.

    Gruß vorwärts

  • Hallo, habe noch einen wichtigen Hinweis in der Sache:
    DIe Wohnung liegt in einem Haus wo der Pfleger für meine Freundin ebenfalls wohnt. Dadurch ist die 100%tige Betreuung gewährleistet.
    Ich erwähne das, da meine Freundin die Pflegestufe II hat und im Rollstuhl sitzt.

    Dank für Eure Antwort.
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  • vorwärts hat geschrieben:
    1. Hallo sie erhält noch kein Sozialgeld nach dem SGBVII wurde aber beantragt und hat Pflegestufe II
    2. GDB 100 und G und ag und H und B
    3. Stadt/Bundesland: Offenbach am Main/Hessen
    4. Sie erhält Rente (Erwerbsminderungsrente unbegrenzt bis zu Eintritt der Rente (Alter 55)
    5. getrennt lebend und Einzelperson
    6. Größe der Wohnung 70qm / 2 Zimmer
    7. Warmmiete: 700,00 EURO
    7. Behinderten-/Rollstuhlgerechte Wohnung: Ja
    8. Kein Aufstocker aber als Selbstständige 200,00 Euro/mtl. angeben

    Jetzt schon bedanke ich mich für Deine Antwort.

    Gruß vorwärts



    Hallo vorwärts,

    deine Freundin würde ich folgendes ans Herz legen:

    1) Frag das Sozialamt nach dem AKTUELLEN. SCHLÜSSIGEM Konzept zur Ermittung der Referenzmiete
    Ich fand bei Tacheles nur eines vom Stand 2013 (siehe http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/SK-KdU-Offenbach---01.04.2013-kor.pdf )

    2) Anfrage starten beim Behindertenbeauftragten

    3) Wie hoch ist die Kaltmiete und die aufgeschlüsselten NKs? Also kalte Nebenkosten und Heizkosten?

    4) Wie hoch ist die Rente? Käme deine Freundin eventuell auch mit Wohngeld zurecht?

    FAKT ist, als Rollifahrer steht ihr 1 Zimmer mehr zu, ausserdem ist es so, dass Gehbehinderte mehr Platz brauchen für Rollstuhl und/oder Rollator. Zudem SIND entsprechende Wohnungen einfach teurer, da sie mehr Platz brauchen und auch angepasste, weitere Sachen!

    Wenn möglich, begleite deine Freundin zum Sozialamt, als Beistand/Zeugin. 4 Ohren hören mehr als 2, und das Amt wird euch nicht so einfach beschummeln können.
    Die Sache mit dem Pfleger würde ich aussen vor lassen, da könnte das Amt sonst ein "Verhältnis" bzw. eine Beziehung draus machen, welche finanziert, in einem Haus statt findet.

    Soweit von mir erstmal,

    little
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