Antrag KFZ Hilfe, behindertengerechter Umbau

Hallo Zusammen, ich habe einen Antrag auf behindertengerechten KFZ Umbau und KFZ Anschaffungshilfe gestellt. Ich bin AN und brauche ein KFZ für die Strecke Whg.-Arbeitsstätte. Ich habe mir ein gebrauchtes KFZ ausgesucht, doch leider lag der Antrag 1 Woche nach KFZ Reservierung. Die Anträge wurden beide abgelehnt, sowohl den Umbau, als auch die Hilfe, da der Antrag zu spät kam.
Allerdings hatte ich vor knapp 10 Jahren schon ein Antrag gestellt, der ohne Probleme akzeptiert wurde. Kennt jemand das Problem und hat eine Lösung? Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Antworten

  • Hallo, wen das Fahrzeug zu alt oder zu billig ist wird angenommen das sich der Umbau nicht mehr lohnt. das ist der Fall wenn die Umbaukosten den Zeitwert überschreiten oder nicht anzunehmen ist das der Wagen noch genügend Zeit lebt um die Kosten wieder rei zu fahren - also teureres, neueres Auto aussuchen. Das war einer der möglichen Gründe, x andere aus dem Regelwerk können auch noch vorliegen, da hilft nur Nachfragen.
  • Hallo Frank,
    Vielen lieben Dank für Deine Antwort, aber es handelt sich hier schon um ein Neufahrzeug. Vor 10 Jahren hatte ich ebenfalls zuvor ein Neufahrzeug gekauft, und den Antrag auf KFZ Hilfe sowie den behindertengerechten Fahrzeugumbau ohne Probleme genehmigt bekommen. Leider hat es diesmal nicht geklappt, aber einen Einspruch werde ich trotzdem schreiben.
    Ganz unabhängig von der KFZ Hilfe, muss der Fahrzeugumbau doch trotzdem gezahlt werden, oder sehe ich das falsch?
    LG Oliver
  • Hi,
    ich denke der Umbau an sich müsste gezahlt werden, ich weiss allerdings das Verfallsdatum des ersten Umbaus nicht, da gibt es sicher auch Fristen, nach denen erneut sowas bezahlt wird.
    Hilft wohl nix, frag da explizit nach, die müssen dir die Gründe ja nennen!

    LG Frank
  • Hallo Olli65,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du dir erst ein neues Auto bestellt und dann den Antrag eingereicht, richtig?

    Anträge zur Kfz-Hilfe müssen immer vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Ansonsten ist eine Förderung hinfällig. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Sonderfällen.

    Insofern dürfte das Kind hier wohl in den Brunnen gefallen sein… Tut mir leid!
  • Hallo Olli65,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du dir erst ein neues Auto bestellt und dann den Antrag eingereicht, richtig?

    Anträge zur Kfz-Hilfe müssen immer vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Ansonsten ist eine Förderung hinfällig. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Sonderfällen.

    Insofern dürfte das Kind hier wohl in den Brunnen gefallen sein… Tut mir leid!

    Natürlich drücken wir dir trotzdem die Daumen, dass dein Einspruch vielleicht dennoch Wirkung hat.
  • Hallo Olli65,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du dir erst ein neues Auto bestellt und dann den Antrag eingereicht, richtig?

    Anträge zur Kfz-Hilfe müssen immer vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Ansonsten ist eine Förderung hinfällig. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Sonderfällen.

    Insofern dürfte das Kind hier wohl in den Brunnen gefallen sein… Tut mir leid!

    Natürlich drücken wir dir trotzdem die Daumen, dass dein Einspruch vielleicht dennoch Erfolg hat.
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