Rente der BG pfändbar?

Ich war bei der BG freiwillig höherversichert. Ist der Status dieser Rente gleichzusetzen mit dem einer privaten Unfallversicherung (da eben freiwillig höherversichert)? Eine Private Unfall Versicherung wäre ja praktisch erst einmal unpfändbar.
Ich war selbstständig und nach einem schweren Arbeitsunfall bin ich jetzt insolvent und bekomme die BG Rente.

Antworten

  • Hallo,
    ich glaube da hilft gesunder Menschenverstand mal wieder nicht weiter. Theoretisch ist das deine Absicherung für den Fall der Fälle, der nun leider eingetreten ist. Andererseits dürfte das bei Insolvenz keinen interessieren, da wird wohl das gesamte Einkommen angerechnet und feddich, Dir bleibt dann quasi noch der Sozialsatz plus behinderungsbedingte Zulagen. Nagel mich bitte nicht drauf fest, das sollten Juristen klären aber für mich wäre das so erst mal Fakt - leider! 🙁
  • Das pfändbare Einkommen wird durch die "Düsseldorfer Tabelle" festgelegt. Eine BG-Rente ist ein Einkommen wie jede andere Rente auch. Alle Einkommen die man hat, werden addiert und daraus ergibt sich das pfändbare Einkommen. Man kann aber seine besonderen gesundheitlichen Einschränkungen gelten machen, sofern diese für ein erhöhte Gesundheitsvorsorge benötigt werden. Diese sind nachzuweisen beim Insolvenzgericht und der Richter hat das letzte Wort dazu.

    Gruß
    rollispeedy
  • Es wäre nicht schlecht, wenn du dir ein so genanntes pfändungssicheres Konto bei einer Bank besorgst.
    Die Banken geben einem so ein Konto nur auf hartnäckige Nachfrage und das auch nur ungern.
    Du hast dann zwar keinen Dispokredit mehr und kannst nicht mehr überziehen, die Gäubiger können dir dafür aber auch nicht das Konto bis Null ausräumen. Beim P-Konto bleibt dir immer das Lebensminimum auf dem Konto stehen. Ohne P-Konto können dir die Gläubiger das Konto im schlimmsten Fall bis Null leer räumen.
    Wenn du einen Schuldenberg hast, könntest du auch über eine Privatinsolvenz nachdenken. Dann können sich die Gläubiger auch nicht unbegrenzt an dich wenden.
    Auf jeden Fall würde ich etwas tun.
    Es gibt auch Schuldnerberatungen in den Städten, wo man sich hinwenden kann. Die sind aber in diesen Zeiten immer sehr ausgebucht.

  • Ein P-Konto besorgen geht nicht, aber jede Bank ist verpflichtet ein bestehendes Konto auf P-Konto umzustellen!
    https://www.verbraucherzentrale.de/p-konto
    Gruß Hugo
  • Grundsätzlich sind alle Arten von Kapitalanlagen pfändbar, egal welche Namen sie tragen. Die einzigen Kapitalanlagen die nicht pfändbar sind die, die sich auf "und nur wegen" der Altersversorgung beziehen und nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen!
    Bei dem Gedanken ein P-Konto einzurichten, sollte man überlegen, ob man nicht alternativ nur ein Null-Dispo-Konto einrichtet, da auch mit einem P-Konto bei allen Bankgeschäften höhere Gebühren so wie auch höhere Kontoführungsgebühren anfallen.
    Dann lieber alles Geld immer regelmäßig vom Konto abheben. Und weitgehends "Barzahlungen und Direkt-Einzahlungen" tätigen.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    da auch mit einem P-Konto bei allen Bankgeschäften höhere Gebühren so wie auch höhere Kontoführungsgebühren anfallen.


    Gruß
    rollispeedy


    Das entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben!
    https://www.verbraucherzentrale.de/P-Konto-Entgelte
    Gruß Hugo
  • rente49 hat geschrieben:
    Ich war bei der BG freiwillig höherversichert. Ist der Status dieser Rente gleichzusetzen mit dem einer privaten Unfallversicherung (da eben freiwillig höherversichert)? Eine Private Unfall Versicherung wäre ja praktisch erst einmal unpfändbar.
    Ich war selbstständig und nach einem schweren Arbeitsunfall bin ich jetzt insolvent und bekomme die BG Rente.


    Update 07.08.2016
    Vielen Dank für die bisherigen Kommentare!
    Es scheint alles auf die Bewertung durch das Gericht rauszulaufen. Es dreht sich um den § 850b ZPO. Es gibt diverse Literatur dazu 😳
    Ein P-Konto besitze ich bereits, auch befinde ich mich schon in der INSO 😕

    Vieleicht hatte ja jemand schon mal das gleiche Problem und kann was dazu sagen!
    VG
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