Rückzahlung von Grundsicherung/Nachehlicher Unterhalt

Der Sachverhalt: Bei mir liegt eine unbefristete Schwerbehinderung von 100% Merkzeichen B, G, aG vor, mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Da ich ich keinen Anspruch auf EU Rente habe (die Vorversicherungszeiten vor der Erkankung waren bei mir nicht mehr/bzw noch nicht wieder gegeben), hatte ich von Juli 14 bis Ende 2015 Grundsicherung erhalten. Für genannten Zeitraum forderte dann Mitte 2015 d Sozialamt von meinem geschiedenen Mann (er war selbst unbefristet 50% Schwerbehindert und dadurch in Frühpension) Nachehelichenunterhalt für mich, wir waren aber seit einigen Jahren geschieden - Zahlbar an d Sozialamt. Er war aber ab Mitte 2015 sehr oft im Krankenhaus und und konnte auf auf die Forderungsschreiben vom Sozialamt nicht mehr reagieren. Sozialamt war darüber informiert, allerdings wurde vom Amt eine Anfrage an die Rentenstelle über die Höhe der Rente gestellt und daraus eine Berechnung erstellt, ohne Berücksichtigung seiner Zahlungsverpflichtungen, noch seiner Schwerbehinderung (auch nicht über Sonderausgaben wg seiner Schwerbehinderung zB für Hausmeisterdienst usw.).
Ende 2015 hatte ich wieder geheiratet, Nachdem mein geschiedener Mann Anfang 16 verstorben ist, und es nur einen Alleinerben gibt - meinen jetzigen Ehemann, fordert nun d Sozialamt den kompletten Nachehelichen Unterhalt von ihm, obwohl er Alleinverdiener ist und Zahlungsverpflichtungen aus dem Erbe bestehen. 😢
Deshalb meine Frage: Ist die Forderung zulässig, trotz Härtefall da er ja für meinen Lebensunterhalt aufkommt (er würde dann ja praktisch doppelten Unterhalt leisten?) und durch meine Behinderungen erhöhte Lebenskosten entstehen. Auch sind die anderen Kosten durch d Erbe zu tragen und die Berechnung der Unterhaltsforderung bezog sich nur auf d Bruttoeinkommen meines geschiedenen Mannes, ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung usw.
Gibt für solche Fälle ggf eine Stundung wg Härtefall oder ähnliches? Bzw kann eine Minderung der Forderung erwirkt werden?

Mit freundlichen Grüßen, würde ich über eine schnelle Antwort freuen

😉

Antworten

  • Moin,

    vom sozialen und menschlichen Gedanken her ist es eine Frechheit und echt schlimm.... ABER das zählt bei den Gesetzen wenig bis gar nicht.

    Erben erben grundsätzlich nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden und Verpflichtungen. D. h. Erben müssen diesen Verpflichtungen dann nachkommen. Unterhaltsleistungen, die vom Staat übernommen werden, sind daher immer Darlehen und müssen zurückgezahlt werden, wenn der Schuldner das dann wieder kann - oder eben seine Erben.

    Soviel zu meinem rechtlichen Wissen. Wie das in deinem Fall bewertet wird, ob der Unterhalt damals richtig oder falsch bewertet wird und was jetzt an tatsächlichen Forderungen im Raum steht, das kann leider nur ein Anwalt und nachher das Gericht klären.

    Was die Berechnung der Forderungen angeht ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Auslagen des Einzelnen, da hätte dein Mann sich eigentlich um einen Betreuer oder andere Angehörige kümmern müssen, der sich um den ganzen Papierkram kümmert, während er im Krankenhaus liegt. Eine schlichte Mitteilung ans Amt, dass er das nicht selber kann, ggf. sogar mit Attest, reicht NICHT. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, Bescheide über die Höhe des Unterhalts durch liegen lassen ignoriert werden, dann wird die Berechnung höchst wahrscheinlich als richtig angesehen.

    Dieser Fall zeigt wieder, wie wichtig Vorsorge- und Betreuungsvollmachten für ALLE Menschen sind. Egal ob Behindert oder nicht. Damit einfach die wichtigen Rechtsgeschäfte im Leben eines Menschen weiter laufen können und solche verzwickten Situationen nicht entstehen.

    Jumanji
  • Du redest etwas Wirrwar!!!
    Ich versuche es mal zu entzerren:
    - Du warst mit jemanden verheiratet der im Krankenhaus lag
    - Du hast dich scheiden lassen von ihm
    - Du hast Unterhalt, lt. des Scheidungsurteils beansprucht, welcher nicht gezahlt wurde
    - Du hast "Grundsicherung" beim Sozialamt angemeldet.
    - Du hast erneut geheiratet
    - Es gibt einen Erben von deinem letzten Mann
    - dein jetziger Mann stellt Forderungen
    - dein Mitgefühl zwischen berechtigt und unberechtigt schwankt hin und her, ob es es gerecht wäre hier Forderungen zu stellen?

    So, gehen wir mal Schritt für Schritt die Sache durch.
    Einen Unterhaltsanspruch hast du nur gegenüber deinem Ex-Mann bis zu seinem Ableben bzw. bis du wieder erneut geheiratet hast oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnst. Unabhängig welche Kosten der Ex-Ehemann hat, diese finden sich in der Berechnung des Eheunterhalts wieder.
    Nicht erbrachte Eheunterhaltsforderungen, sofern sie nicht aufgerechnet wurden gegenüber anderen bezahlten Leistungen an das Amt, können beim Nachlassverwalter oder Erben eingefordert werden. Vorgeleistet Unterhaltszahlungen seitens des Amtes, holt sich das Amt vom Erben zurück.

    Dein jetziger Mann kann "keine Forderungen" stellen.
    Und welche Kosten musst du nach der Scheidung von deinem Ex-Mann und durch das "Erbe(???)" tragen???? Aus dem Text geht doch hervor, das jemand anderes geerbt hat? Und welcher doppelter Unterhalt wird von wem geleistet???
    Mit dem Scheidungsurteil und dem was drin steht sind alle ehelichen Verpflichtungen gegenüber zum Ex-Partner abgegolten, erledigt und beendet (ausgenommen Zahlungsverpflichtungen bis zur nächsten Heirat was dem gemeinsamen erwirtschafteten gegenseitigen Unterhaltsanspruch angeht).

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo winb,

    Also,Jumanji liegt hier,was die rechtliche Seite betrifft,völlig richtig.Man erbt immer alles.Auch Schulden.Und es spielt keine Rolle ob du arbeitest oder dein Mann der Alleinverdiener ist.
    Der Fehler,der im Ende zur Berechnung des Unterhalts führte,lag einfach daran das sich keiner darum gekümmert hat was in der Post vom Amt stand.
    Ob du im Nachhinein etwas erreichen kannst und ob du Chancen hast kann Dir wirklich am besten ein Anwalt für Familienrecht beantworten.
    Ansonsten wirst du dich mit dem Amt auf die Zahlungsmodalitäten einigen müßen.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • rollispeedy hat geschrieben:
    Du redest etwas Wirrwar!!!
    Ich versuche es mal zu entzerren:
    - Du warst mit jemanden verheiratet der im Krankenhaus lag
    - Du hast dich scheiden lassen von ihm
    - Du hast Unterhalt, lt. des Scheidungsurteils beansprucht, welcher nicht gezahlt wurde
    - Du hast "Grundsicherung" beim Sozialamt angemeldet.
    - Du hast erneut geheiratet
    - Es gibt einen Erben von deinem letzten Mann
    - dein jetziger Mann stellt Forderungen
    - dein Mitgefühl zwischen berechtigt und unberechtigt schwankt hin und her, ob es es gerecht wäre hier Forderungen zu stellen?

    So, gehen wir mal Schritt für Schritt die Sache durch.
    Einen Unterhaltsanspruch hast du nur gegenüber deinem Ex-Mann bis zu seinem Ableben bzw. bis du wieder erneut geheiratet hast oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnst. Unabhängig welche Kosten der Ex-Ehemann hat, diese finden sich in der Berechnung des Eheunterhalts wieder.
    Nicht erbrachte Eheunterhaltsforderungen, sofern sie nicht aufgerechnet wurden gegenüber anderen bezahlten Leistungen an das Amt, können beim Nachlassverwalter oder Erben eingefordert werden. Vorgeleistet Unterhaltszahlungen seitens des Amtes, holt sich das Amt vom Erben zurück.

    Dein jetziger Mann kann "keine Forderungen" stellen.
    Und welche Kosten musst du nach der Scheidung von deinem Ex-Mann und durch das "Erbe(???)" tragen???? Aus dem Text geht doch hervor, das jemand anderes geerbt hat? Und welcher doppelter Unterhalt wird von wem geleistet???
    Mit dem Scheidungsurteil und dem was drin steht sind alle ehelichen Verpflichtungen gegenüber zum Ex-Partner abgegolten, erledigt und beendet (ausgenommen Zahlungsverpflichtungen bis zur nächsten Heirat was dem gemeinsamen erwirtschafteten gegenseitigen Unterhaltsanspruch angeht).

    Gruß
    rollispeedy


    Hallo Rollispeed, Danke für deine Antwort. Aber ich glaube du hast den Text nicht richtig gelesen - mein Mann "fordert" nichts, ich muss auch nichts durchs Erbe "tragen". Er soll an s Sozialamt zurückzahlen, da er der Alleinerbe ist. Meine Frage war: Wenn er diese Rückforderung zahlt, verbleibt noch weniger für unseren Lebensunterhalt - denn mein Mann kommt ja auch für meinen Lebensunterhalt, auf mit sämtlichen Kosten die durch meine Schwerbehinderung entstehen.
    Stichpunkte:
    Scheidung vom ExMann vor mehreren Jahren.
    Durch Schwerbehinderung ab Juli 14 auf Grundsicherung angewiesen.
    Juni 15 fordert Sozialamt wegen meiner Grundsicherung vom geschiedenen Mann Rückerstattung Nachehelichenunterhalt von Juli 14 bis Dezember 15 (ist laut Gesetz möglich Nachehelichenunterhalt zu fordern, egal wie lange die Scheidung zurückliegt, wenn der "Bedürftige" zb wg schwerer Erkrankung nicht mehr arbeiten kann ) - selbiger ist aber da bereits durch schwere Erkrankung oft im Krankenhaus. Er kann dadurch nicht auf Anschreiben reagieren.
    Sozialamt erstellt Berechnung von Unterhaltsforderung an ExMann ohne Berücksichtigung seiner Einkommenssitutation oder seiner Schwerbehinderung und den damit verbundenen Kosten.
    Eheschließung von meinem 2. Mann und mir Dez. 15 - dadurch entfällt natürlich Grundsicherung.
    Januar 16 mein ExMann verstirbt, Alleinerbe ist mein 2. Mann (Mein ExMann hatte keine Angehörigen mehr, und hatte da beide seit Jahrzehnten befreundet waren, meinen Mann per Testament zum Alleinerben bestimmt).
    Deshalb fordert nun d Sozialamt diese Zahlung von meinem Mann - wiederum ohne Berücksichtigung unserer Einkommensverhältnisse und meiner Schwerbehinderung usw.
    DESHALB war meine Frage ob es nicht als Härtefall zählt, da er ja bereits für meinen laufenden Lebensunterhalt aufkommt und dann noch die volle (ggt nicht richtig berechnete) Forderung ans Sozialamt zurückzahlen soll - die zwar durch Leistungen für meinen Lebensunterhalt entstanden ist, aber er dadurch ja sozusagen "doppelten Unterhalt" - von mir Laienhaft geschrieben, leisten müsste und dadurch deutlich weniger für uns als Lebensunterhalt verbleiben würde..
  • Hallo...

    und genau da liegt der Hase im Pfeffer...

    Dein Mann ist "Alleinerbe" und damit auch Alleinerbe der Schulden. Er ist jetzt dem Amt gegenüber den Unterhalt schuldig und muss ihn unabhängig eurer Situation begleichen. Dass ihr durch die besondere Familiensituation nun deinen Unterhalt zurückzahlen müsst, das ist in dem Moment tatsächlich Künstlerpech. Das einzige, was nach meinem Laienwissen euch davor hätte bewahren können, wäre ein Ausschlagen des Erbes.

    Wenn dein Mann jetzt von Tante Trudi aus Püblüchhüsen 100.000 € Schulden geerbt hätte, dann müsste er die auch zurückzahlen grundsätzlich erstmal unabhängig von seinem Einkommen und seiner Familiensituation. Auch da kann man versuchen die Last der Schulden durch Absprache mit Schuldnern so gering wie möglich zu halten. Wenn das Einkommen eine Rückzahlung in keinem Fall zulässt, dann bleibt nur noch die Privatinsolvenz.

    Ob es besondere Härtefälle für einkommensschwache Menschen, die sich um pflegebedürftige schwerbehinderte Angehörige liebevoll kümmern, gibt, weiß ich nicht. DAS kann euch wirklich nur ein Anwalt raten.

    Erbe zu sein kann ein verdammt großes Risiko sein. Nicht immer vererbt einem die reiche unbekannte Tante ein Vermögen. Oftmals werden Schulden mitvererbt aus Hauskäufen, wo noch Belastungen drauf sind, Autokrediten, Urlaubskrediten und was man alles heute so auf Pump kaufen kann. Hinzu kommen dann noch andere Verpflichtungen, wie Beerdigungskosten, die schnell das angesparte Vermögen eines Erblassers übersteigen können.

    Jumanji
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