Beihilfe Fahrtkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen ist die Mutter eines etwa 20 jährigen jungen Mannes, der stark sehbehindert ist, auf mich zugekommen. Voraussichtlich wird er komplett erblinden, ihm wurde allerdings angeboten an einer Studie in München teilzunehmen mit der Chance einen Rest an Sehfähigkeit zu erhalten.
Die Annahme, Unterbringung und alles was dazugehört sind geklärt, außer den Fahrtkosten von etwa 100.- €.
Der Betroffene selber hat kein nennenswertes Einkommen, die Mutter hält sich mit Tätigkeiten im Niedriglohnbereich über Wasser, das Gesamteinkommen liegt, einschl. Kindergeld etc., bei Knapp über dem Existenzminimum. Da bedeutet das sie nicht in der Lage sein wird die Fahrtkosten zu tragen. Die Krankenkasse hat eine Kostenübernahme bereits abgelehnt.
Haben Sie die Möglichkeit da zu helfen?
Was müsste die Mutter machen?
Haben Sie vielleicht eine Idee an wen man sich noch wenden könnte

Antworten

  • Besteht denn bereits ein Schwerbehindertenstatus???
    Sofern die gesundheitlichen Einschränkungen, erhebliche Beeinträchtigung der Sehschärfe, soweit vorliegen, kann man einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen.
    Wird ihm dann ein "BI" (Blind) zuerkannt, hat er im ÖPNV keine Fahrten mehr zu zahlen.

    "Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. Für die Wertmarke (Berechtigung der Freifahrt) muss Anteilig, je nach Schwerbehindertenstatus, ein Eigenanteil geleistet werden"

    Gruß
    rollispeedy

    PS
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/
  • Hallo Roland1961,

    mit welcher Begründung hat die Krankenkasse die Kostenübernahme denn abgelehnt? Wann war das?
  • Die Teilnahme an einer "Studie" ist nicht die Angelegenheit einer Krankenkasse. Das sind privatwirtschaftliche und individuelle persönliche Interessen und gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Liegt keine Verordnung vor, brauch ein Sozialkostenträger dafür nicht aufkommen. 🥺

    Gruß
    rollispeedy
  • Die beiden könnten an eine Stiftung schreiben, beim Sozialamt fragen, bei der Stadt .......bei der Bahn?
    Sien die beiden kirchlich engagiert? Dann bei der örtlichen Kirchengemeinde fragen, für sowas gibts Kollekten, Nächstenliebe usw. 100 E sind ja nicht die Welt.
    Was ich aber am naheliegensten fände,
    wäre es doch die Betreiber der Studie zu fragen, die verdienen schließlich ihr Geld damit.
    Sollten noch mehr Folgekosten entstehen, würde ein Spendenaufruf lohnen.

    Und die KK hat 0 Kulanz gezeigt? Nunja 🙁 Ein Artikel in der örtlichen Zeitung lässt meist Wunder geschehen 😉
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