Schellenfrei nach DIN 18040 Teil2
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo,
ich habe für meine Eltern eine altersgerechte, barrierefreie und schwellenfreie Wohnung erworben die sich zur Zeit noch im Bau befindet. Die Wohnung soll laut Vertrag nach DIN 18040 Teil 2 erbaut werden.
Bei der Bemusterung vor zwei Wochen wurde mir nun gesagt das die Übergänge zum Balkon mit 2 cm Schwellen ausgeführt werden. Ich hatte daraufhin angefragt schwellenlose Türen (z.B. von ALUMAT) zu bekommen was abgelehnt wurde mit der Begründung das schwellenlose Übergänge die Gefahr der Undichtigkeit ergeben und ich die 2cm akzeptieren muss.
Hierfür würde der Bauträger keine Garantie geben.
In der DIN 18040 Teil2 steht:
- nicht zulässig sind untere Türanschläge und Schwellen, sind sie technisch nicht vermeidbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein
Meine Frage ist was ich unter "technisch nicht vermeidbar" zu verstehen ist ? Der Bau ist noch in der Rohbauphase, bisher ist noch keine Tür vorhanden. Wenn ich mir z.B. die ALUMAT MFAT20 Türe anschaue habe ich auf deren Webseite sämtliche Zertifikate an Leistungsanfoderungen an Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und Widerstand gegen Windlast gefunden.
Meiner Meinung nach wäre damit eine technische Lösung gefunden und eine Schwelle vermeidbar.
Oder habe ich hier was übersehen ?
Kann ein Bauträger weiterhin behaupten er Baut nach DIN 18040 Teil 2 ?
Ich würde gerne den Bauträger jetzt hiervon Überzeugen und nicht erst bei der Bauabnahme einen Austausch der Türen verlangen. Im Moment sind die Türen noch nicht einmal bestellt und so ein Austausch auch noch für den Bauträger ohne sehr viel Mehraufwand (natürlich sind diese Türen teuerer als das 0815 Modell mit 2 cm Schwelle) möglich.
Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und kann mir sagen wie meine Chancen stehen die absolut Schwellenfreie Übergänge zu bekommen ? Ich finde 2 cm mit dem Rollstuhl zu überbrücken nicht gerade angenehm wenn man z.B. ein Tablett mit Tee aus dem Schoss hat.
Vielen Dank.
Rolf
ich habe für meine Eltern eine altersgerechte, barrierefreie und schwellenfreie Wohnung erworben die sich zur Zeit noch im Bau befindet. Die Wohnung soll laut Vertrag nach DIN 18040 Teil 2 erbaut werden.
Bei der Bemusterung vor zwei Wochen wurde mir nun gesagt das die Übergänge zum Balkon mit 2 cm Schwellen ausgeführt werden. Ich hatte daraufhin angefragt schwellenlose Türen (z.B. von ALUMAT) zu bekommen was abgelehnt wurde mit der Begründung das schwellenlose Übergänge die Gefahr der Undichtigkeit ergeben und ich die 2cm akzeptieren muss.
Hierfür würde der Bauträger keine Garantie geben.
In der DIN 18040 Teil2 steht:
- nicht zulässig sind untere Türanschläge und Schwellen, sind sie technisch nicht vermeidbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein
Meine Frage ist was ich unter "technisch nicht vermeidbar" zu verstehen ist ? Der Bau ist noch in der Rohbauphase, bisher ist noch keine Tür vorhanden. Wenn ich mir z.B. die ALUMAT MFAT20 Türe anschaue habe ich auf deren Webseite sämtliche Zertifikate an Leistungsanfoderungen an Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und Widerstand gegen Windlast gefunden.
Meiner Meinung nach wäre damit eine technische Lösung gefunden und eine Schwelle vermeidbar.
Oder habe ich hier was übersehen ?
Kann ein Bauträger weiterhin behaupten er Baut nach DIN 18040 Teil 2 ?
Ich würde gerne den Bauträger jetzt hiervon Überzeugen und nicht erst bei der Bauabnahme einen Austausch der Türen verlangen. Im Moment sind die Türen noch nicht einmal bestellt und so ein Austausch auch noch für den Bauträger ohne sehr viel Mehraufwand (natürlich sind diese Türen teuerer als das 0815 Modell mit 2 cm Schwelle) möglich.
Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und kann mir sagen wie meine Chancen stehen die absolut Schwellenfreie Übergänge zu bekommen ? Ich finde 2 cm mit dem Rollstuhl zu überbrücken nicht gerade angenehm wenn man z.B. ein Tablett mit Tee aus dem Schoss hat.
Vielen Dank.
Rolf
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Antworten
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Natürlich hast du insoweit recht, das die Magnet-Abdichtung-Türen deiner ausgewählten Türen die "optimale Barrierfreiheit" im Sinne der Türschwellen bedeutet. (die entsprechenden Anbieter (Hersteller) erfüllen bei der entsprechenden Zertifikaten auch alle baurechtlichen Bedingungen.)
Jedoch hat der Bauträger auch nicht ganz unrecht. Für den Einbau deiner schwellenfreien Türen ist auch eine Einbautiefe notwendig. Also kommt er dadurch an die sogenannten "technischen Möglichkeiten" und ist somit mit den 2cm Anschlagskante (Aufbau), lt. DIN 18040 - 2, einer Außentür formell im Recht.
Sicherlich sind hier auch Musterbauverordnungen der Länder zu berücksichtigen, was Barrierefreiheit in den einzelnen Bundesländern bedeutet.
Aber wie gesagt, diese Türen bedeuten auch Mehrkosten, die in der Kalkulation der Wohnungsplanung nicht berücksichtigt wurden. Es muss aber auch gesagt werden, das diese Türen einen erhöhten Instandhaltungsbedarf bedürfen - Reinigung der Magnetverschließung (bewegliche Teile) im Gegensatz der Türen mit Anschlagskante.
Aber die Türen sind Klasse!!!!!!!
Gruß
rollispeedy
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Hallo Rolf,
zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, rollispeedy 😀 ).
Bezüglich der baulichen Voraussetzungen, solltest du vielleicht einmal mit dem Hersteller der Türen Kontakt aufnehmen.
Was die Baufirma betrifft, solltest du hier ebenfalls den Kontakt suchen. Für die Firma ist das natürlich mehr Aufwand. Für dich bzw. euch ist es aber durchaus wichtig. Wenn du die Hintergründe deines Anliegens erklärst, kann die Baufirma diese vielleicht auch besser nachvollziehen.
Im Zweifel ist es natürlich eine Preisfrage. Aber auch hier gilt: Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg. Redet also miteinander. Im schlimmsten Fall musst du vielleicht noch etwas drauf zahlen.
Wenn du magst, berichte doch an dieser Stelle, wie es in dieser Angelegenheit weiter geht.
Bei weiteren Fragen wende dich ebenfalls gern jederzeit wieder an uns.
0 -
Hallo Justin,
ich bin sowohl mit dem Bauträger als auch mit den Hersteller im Kontakt.
Im Moment besteht der Bauträger halt noch auf seiner Aussage das er nicht schwellenfrei bauen kann, da dieses zur Undichtigkeit führt. Die von Alumat angebrachten Zertifikate zur Dichtungsprüfung scheinen nicht zu fruchten. Die Aussage vom Bauträger ist auch sehr unspezifisch. (Geht nicht ohne Begründung).
Am Geld kann es nicht liegen, da ich die schwellenfreie Tür, obwohl ich der Meinung bin das nach DIN 18040 Teil 2 diese Stand der Technik 2016 der Standard sein sollte, dieses als Sonderwusch gegen Aufpreis gewünscht habe.
Trotzdem weigert sich der Bauträger die Tür einzbauen. Mir wurde bisher nur angeboten die Fenster und Türen (für den Bereich) ganz raus zu nehmen und ich sollte mich um alles selber kümmern. Natürlich hätte ich dann weder Garantie auf Fenster noch auf das angrenzende Mauerwerk. Das wiederrum halte ich für nicht akzeptabel, da ich mich nicht Vollzeit um den Bau kümmern kann. Dafür habe ich halt einen Bauträger als Generalunternehmen. Ausserdem wird es dann für mich noch teuerer, da ich nicht nur die Tür sondern auch noch den Fachbetrieb selber bezahlen und koordinieren muss. So hatte ich mir das mit seniorenfreundlich, barriere und schwellenfreie werbeversprechen im Verkaufsprospekt nicht vorgestellt.
Schöne Grüße
Rolf
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tsja... da hast du ein Problem!
Der Bauträger ist jedoch im Recht, leider. Er hat ein Angebot gemacht unter den Voraussetzungen die er vorgegeben hat und du bist diesen Vertrag eingegangen.
Die Bau-Kalkulationen, inklusiv Türen und Fenster beruhen auf ein Gesamtkonzept und die damit ausgehandelten Preise mit den Herstellern bzw. Händlern. Alles andere ergibt sich bereits bei Vertragsabschluss und mit dem was darin steht.
Da wirst du noch einmal in deinem Vertrag nachschauen müssen und ins Detail gehen müssen. Wenn da solche Abänderungen nicht vorgesehen sind, bist du auf "Einsicht und Gutwilligkeit des Bauträgers" angewiesen. 😢
Gruß
rollispeedy
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Hallo Rolf,
vielen Dank für deine Ausführungen. Das, was du schilderst, klingt danach, als wenn ihr kurz vor einer Eskalation steht. Das solltest du natürlich unbedingt vermeiden. Versuch also noch mal, ganz entspannt, den Kontakt mit den Bauträger anzugehen und mache dabei deinen Standpunkt bzw. die Hintergründe deines Anliegens (also die Sorgen, dass man mit der 2 cm Stufen nicht klar kommt) deutlich. Nur wenn er deine Sorgen versteht, hast du eine Chance, dass der Bauträger darauf eingeht. Versuche gleichzeitig, herauszufinden, weshalb der Bauträger sich so dagegen sperrt. Was für Sorgen und Bedenken hat er?
Wir drücken dir die Daumen, dass ihr zusammen findet!
Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
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