Habe meinen gebrauchten PC für 200 Euro verkauft. Wird das von Leistung abgezogen?

Beziehe Leistung vom Sozialamt. Habe meinen gebrauchten PC für 200 Euro verkauft. Gilt das als Einkommen und wird mir dieser Betrag dann vom Sozialamt einbehalten.? (Habe mir für das Geld Kleidung und Schuhe gekauft)

Antworten

  • nein, was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Bestandsvermögen“.
    Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung.
    In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz IV-Bezuges gekauft und verkauft werden. (Hängt aber auch von der Dimension ab, z.B. Verkauf des eigenes Autos erlös 6000€ wieder ein Auto gekauft 3000 = Gewinn 3000€ - hier kann eine Verrechnung in Betracht kommen, Kauf von einem PC für 100€ - Verkauf des PCs für 400 = 300€ Gewinn = Anrechnung auf den Leistungsbezug)
    Wenn ein Handel betrieben wird oder Gegenstände mit "Gewinn" veräußert werden, so gilt die Ware als anzurechendes Vermögen und die daraus resultierende Gewinne. Also Vorsicht bei ebay & Co - Handel - sofern kein Leistungsentzug drohen soll!!!

    Gruß
    rollispeedy
  • Dank Dir rollispeedy.
    Das Sozialamt hat mir jetzt aber geschrieben, daß die 200€ von meinem PC-Verkauf als Einkommen gilt und sie mir das Geld nun (die nächsten 3 Monate jeweils immer 70€ weniger überweisen) Habe den Bescheid am 27.10. erhalten.
    Ich bin dann sofort aufs Amt und fragte eine Angestellte vom Sozialamt (meine Bearbeiterin ist noch bis nächste Woche in Urlaub), ob dies rechtens sei. Die sagte dann, ja das ist so.
    Begründung: Alles, was zu meinem Hausrat gehört und verkauft wird, wird mir dann als Einkommen gerechnet. Sogar einen Füllfederhalter, den ich so für 5€ verkaufe, wird berechnet.
    Ich sagte dann, wenn ich z.B. meinen Asbachuralten Schlafzimmerschrank für 300€ verkaufe, weil ich mir für diesen Erlös einen neuen modernen zulegen will, ist es doch komisch, mir die 300€ dann abzuziehen.
    Ich wäre dann jetzt meinen alten Schrank plus das Geld los.
    Antwort: Ja, ich habe die Gesetze nicht gemacht, aber es ist halt so.
    Ich habe hier nichts hinzugedichtet.
    Mit diesen Worten habe ich es gesagt bekommen.
    Ich werde jetzt natürlich als erstes Widerspruch einlegen. Leider werde ich aber trotzdem ja erstmal 70€ weniger überwiesen bekommen.
    Auf alle Fälle lasse ich mir das hier nicht gefallen und werde es notfalls auf gerichtlichem Wege klären.
    Frage: Komme ich damit durch, daß mir die 200€ wieder gutgeschrieben werden.

    Danke Dir im vorraus für Deine Antwort.
    Gruß: Mecki0815

  • Hallo,

    ich denke, dass man hier zusätzlich zu der Ausführung von Rollispeedy, durchaus auch damit argumentieren kann, dass du ein Schonvermögen von 2600 €, die du sparen kannst, hast. Wenn du das mit den 200 € aus dem Verkauf nicht übersteigst, kann meiner Meinung nach auch das Sozialamt nicht an dieses Geld ran.

    Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

    Jumanji
  • lol....nur mal so nebenbei, also ich kenne es eher, das diese Art von Verkäufen nicht dem Amt vom Leistungsbezieher angezeigt werden.

    Ansonsten, Widerspruch einlegen mit dem vorhergenannten Begründung "Umwandlung des bereits vorhandenen Vermögen welches ohne Gewinn veräußert wurde", in Zusammenhang was der User "Jumanji" gesagt hat (nur das es nicht hier 2600€ sind, sondern sich nach dem § 12 SGB II sich errechnet).
    Aber siehe den Anhang (PDF)

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    hmm.. da ich selber mit dem Sozialamt nur in der Frage des PB was zu tun hatte und dort mir gesagt wurde, dass ich auf Hartz IV "runtergerechnet" werde und somit mein Einkommen sowieso viel zu hoch ist, um Persönliches Budget zu erhalten und ich ja ach so vermögend bin (weil die halt alles angerechnet haben) und mir dort von der "Tante" gesagt worden ist, dass ich ein Schonvermögen von 2.600 € habe... kam ich halt auf den oben geschriebenen Gedanken.

    Wäre ich jetzt Hartz IV Empfänger und hätte keine Kohle mehr (also auch kein Schonvermögen um mir Klamotten zu kaufen) und würde einen ollen Laptop von mir an den Mann/die Frau bringen, dann würde ich niemals auf die Idee kommen, dieses dem Amt mitzuteilen, weil ich tatsächlich davon ausgegangen wäre, dass es eben zum Schonvermögen gehört und somit fürs Amt uninteressant ist.

    Will heißen, ich wäre in dem Paragrafendschungel scheinbar vollkommen auf die Fresse gefallen ohne jemals auch nur den Gedanken zu haben, ich könnte damit das Amt betrügen.

    Der Link ist interessant, aber im Moment leider zu viel Input für meine grauen Zellen und ich steig da jetzt leider gar nicht durch.

    Grüßle

    Jumanji
  • Dank euch for answers.
    Ich hätte dies ja normal auch nicht dem Sozialamt gesagt, aber dem ich meinen PC veräußert habe, gab mir 50€ als Anzahlung
    und den Rest überwies er mir einen Monat später auf mein Konto. Ich wollte es eigentlich in bar, aber dann war`s doch aufs Konto gelandet. Er kannte meine Kto.-Nummer und tat es dann einfach, obwohl ich es so nicht wollte.
    Sozialamt wollte zwei Monate später meine Kontoauszüge zur Überprüfung zwecks Verlängerung der Leistung und bemerkten dann den Eingang.
    Ich mußte deswegen dann eine ausführliche schriftliche Erklärung noch abgeben plus der Zusage, daß ich keine "Nebenjobs" und sonstige Einkommen habe.
    Das war wie ein Verhör auf der Polizei---lachhaft eigentlich.
    Werde natürlich Widerspruch einlegen und falls die dabei bleiben und das Geld weiter einbhalten wollen, werde ich per Rechtsanwalt gerichtlich dagegen vorgehen.

    Wünsche euch noch ein schönes Wochenende:
    Mecki0815



Diese Diskussion wurde geschlossen.