Mit 13 Jahren (1970) hatte ich einen Autounfall mit Hirnquetschung (Contusio Cerebri) mit Lähmung

Mit 19 Jahren kam ich deswegen für 2 Jahre in ein Rehabilitationszentrum, wo ich nach 2 Jahren das Abitur machte. (Schwerbehindertengrad 50 %) Danach - ich war zwar immer gegenüber Alterskollegen eingeschränkt (Sport und allgemeine psychomotorische Verlangsamung), aber aus Dankbarkeit, die schwere Verletzung und Erkrankung so gut überstanden zu haben, ließ ich mir damals auch keinen Schwerbehindertenausweis ausstellen, noch ließ ich mir meine Behinderung bisher nie anrechnen. Inzwischen aber bin ich fast 60 und habe beruflich (Lehrer an einer Gemeinschaftsschule) immer mehr Mühe, meine Arbeit auf zufriedenstellende Weise zu erledigen und bekomme auch immer nur befristete Verträge, die nie verlängert werden (ich bin nicht verbeamtet) . Meine Frage ist nun: Kann ich jetzt nach 40 Jahren seit der Zuerkennung diese damals festgestellte Schwerbehinderung noch anerkennen lassen und einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis noch beantragen, bzw., was muss ich machen, um ihn zu bekommen?

Antworten

  • Hi

    Ganz allgemen vorweg. Niemand ist verpflchtet einen Behindertenausweis zu beantragen. Wenn du einen hast, kannst du ihn in der Schublade liegen lassen und nie verwenden. Oder den Steuerfreibetrag geltend machen und sonst keinerlei Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Selbst mit dem Merkzeichen "B" darfst du alleine überall hin.

    so jetzt zu deiner Frage, Du schreibst du hast einen Grad der Behinderung von 50. Hm.. von wem wurde denn der in der Vergangenheit festgestellt? dauerhaft oder befristet ?
    Sofern du den alten Bescheid des Versorgungsamtes noch hast, lasse dir einen Ausweis ausstellen Möglicherweise kommt es zu einer Neubegutachtung. In wie weit es dann immer noch ein GdB von 50 wird, ist schwer zu sagen.
    Wenn du gar nichts amtliches mehr hast - einfach Antrag stellen. Neben aktuellen ärztlichen Berichte empfiehlt sich auch in eigenen Worten zu schildern, wie dich deine Behinderung im Alltag einschränkt. Idealerweise spreche den Antrag mit deinem Arzt ab.
    Rechne durchaus damit, dass der Bescheid 2 Monate dauert, insbesondere dann wenn du keine Atteste beilegst und das Amt die erst anfordern muss. Daher besser gleich dem Antrag beilegen.
    Rückwirkende Feststellung. Üblicherweise wird die Schwerbehinderteneigenschaft ab Antragstellung bewilligt. Es geht u. U aber auch rückwirkend

    http://www.vbe-nrw.de/downloads/SBV/451_rueckwirkende_anerkennung_einer_sb.pdf

    Die steuerlichen Vorteile usw. verjähren aber nach 4 Jahren. Wie gesagt ideal wäre es wenn du noch den alten Feststellungsbescheid hättest. Was du dann mit deinem Ausweis machst und ob du die "Vorteile" nutzt bleibt dann dir überlassen.

    Nachtrag: Wenn du ihn rückwirkend haben willst, natürlich zusätzlich alte Arztberichte beilegen - eben ab den gewünschten Datum
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