Krankentrasportrichtlinien bei SB und PKV

Bin SB mit GdB 100, aG, B, H und Pflegestufe 2. In PKV versichert. Diese lehnt sowohl Hausbesuche (Physio) als auch jegliche Krankentransporte zu ambulanten Behandlungen ab. Sogar auch Krankenwagen für Heimweg nach KH Aufenthalt. Bin absolut nicht mobil und habe keine Angehörigen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Antworten

  • Hallo,

    leider keine... Denn die PKV geht nach ihren Vertragsvereinbarungen und wenn die keine Krankentransporte oder Hausbesuche vorsehen, dann interessiert der SBA leider mal so gar nicht.

    Was du versuchen kannst... Stelle einen schriftlichen Antrag, ob die auf Kulanzbasis und der offenkundigen Tatsache, dass du definitiv auf Hausbesuche und Fahrdienste (Taxi, Krankentransporte) angewiesen bist und bitte um Kostenübernahme.

    Wenn du viel Glück hast und einen netten Sachbearbeiter, der einen gewissen Handlungsspielraum hat, dann übernehmen die vielleicht alles oder einen Teil der Kosten.

    Natürlich solltest du auch erwähnen, dass du versuchst die Transportkosten so gering wie möglich zu halten. Sprich Verwandte, wenn es geht, Taxi statt Krankentransport, wenn es möglich ist. Besuche beim Hausarzt auf ein notwendiges Minimum beschränken, den Rest über Hausbesuche ggf. Telefonsprechstunden.

    Jumanji
  • Tsja...irgendwann wegen Kostenvorteile die K-Versicherung gewechselt (?) und nu müssen die "Nachteile wieder ausgebügelt werden" 🥺

    Grundsätzlich kann man auf so eine Frage "keine konkrete Antwort geben" da es je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft die verschiedensten Wege geben kann, um dieses doch bewerkstelligen zu können.

    Hierzu ist es notwendig, den Versicherungsvertrag einem Rechtsverdreher, der in diesem Bereich fit ist, zur Ansicht zu geben.
    Manche Krankenversicherer haben Zusatztarife, die man buchen muss z.B Beihilfetarif ABC usw...
    ....hängt eben alles vom Vertrag ab.
    Hier sind Ansprechpartner die Sozialverbände sofern man Mitglied ist, sofern man auch eine Priv.Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich auch über bekannte WEB-Fachforen sich nach einem geeigneten Rechtsverdreher umsehen.

    Sollte grundsätzlich das Eigenkapital und Eigenvermögen nachweislich bereits unter den Existenzminimum sein, besteht auch die Möglichkeit der zusätzlichen Hilfe durch das SGB XII.
    Hier sind die Anlaufstellen aber die Beratungsstellen der Sozialhilfe vor Ort.
    (ggf. können die auch bereits informative Hinweise zum Umgang mit den PKV-Abrechnungen geben, hängt natürlich von der Qualifikation des Sachbearbeiters ab!)

    Ansonsten müssen die Transportscheine "als ärztlich notwendig Krankentransporte" verschrieben werden (was oft die PKV Versicherung vorübergehend dulden.
    Man wird aber per Schreiben auf diese "Versorgungslücke" hingewiesen, der Versicherte muss dann sich um neue ergänzende Tarifvereinbarungen kümmern.
    Welche Lösungswege hat denn der Sachbearbeiter der PKV dir angeboten????

    Also konkret kann man erst einmal zu der Fragestellung keine klare Beantwortung geben.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeedy,

    das habe ich doch geschrieben....

    "Denn die PKV geht nach ihren Vertragsvereinbarungen und wenn die keine Krankentransporte oder Hausbesuche vorsehen, dann interessiert der SBA leider mal so gar nicht. "

    Sprich, wenn der Vertrag keine Krankentransporte und Hausbesuche vorsieht, dann hat man (fast) keine Chance. Außer auf Kulanzbasis!

    Vertragsergänzungen, die zu einer Verbesserung der Leistungen führen sind zwar möglich, aber in der Regel mit neuen Gesundheitsfragen verbunden. Diese sind daher nicht (mehr) erschwinglich, weil sich die Krankenkassen diese Risiko entsprechend so hoch bezahlen muss, dass man die Taxen und Krankentransporter auch gleich selber zahlen kann. Das nennt sich dann Risikozuschläge.

    Die privaten Krankenkassen gehen davon aus, dass Erziehungshilfen, Fahrdienste etc. von Angehörigen übernommen werden. Ob sich an den Verträgen für die Zukunft noch was ändert, weiß ich nicht.

    Jedenfalls sind bei nahezu allen PKVen Mutterschutzleistungen, Fahrdienste, Hausbesuche (Physio, Ergo, Logopädie) auch mit ärztlicher Notwendigkeit, stationäre Rehamaßnahmen oder Tageskliniken ausgenommen.

    Dummerweise merkt der Versicherungsnehmer diese Lücken erst, wenn man auf solche Dinge angewiesen ist und dann ist es für eine Nachversicherung zu spät.

    Ähnlich ist es mit dem offenen und geschlossenen Hilfmittelkalatolg. D. h. Der offene ist dynamisch und wächst mit dem medizinischen Fortschrift. Der geschlossene heißt, dass zum Vertragsabschluss die Hilfsmittel bezahlt werden und nur die. Wer also Mitte der 70er einen Vertrag abgeschlossen hat, der muss eine Heimbeatmung selber zahlen, weil es dieses Möglichkeit Mitte der 70er noch nicht gab.

    Jumanji
  • Guten Morgen,

    Danke für eure raschen Antworten. Hier besteht offensichtlich eine erhebliche Gesetzeslücke. Ich bin nach 30 jähriger Selbstständigkeit in 2007 berufsunfähig geworden und dadurch in die Grundsicherung gerutscht. Vorher war ich privat versichert, weil es einfach günstiger war.Der Gesetzgeber verhindert nun die Möglichkeit, in eine GKV zu kommen und wollte mich in den Basistarif zwingen. Da man jedoch aus dem nie wieder raus kommt, habe ich mich für einen ähnlichen Tarif entschieden. Seit 1,5 Jahren verweigert die PKV eine orthopädische Klinik, obwohl zahlreiche Gutachten deren Notwendigkeit bestätigen. In der GKV hätte ich eine Rechtsvertretung durch den VdK, in dem ich seit vielen Jahren Mitglied bin. In der PKV habe ich keinerlei Möglichkeit, mich in irgendeiner Weise gegen deren Willkür zu wehren. Einen normalen Anwalt kann ich aus der Grundsicherung nicht zahlen. Die reicht nicht mal für ausreichend Nahrung (Diabetes) und Medikamente. Angehörige gibt es leider nicht. Den Ombudsmann habe ich kontaktet. Nach fast einem Jahr Wartezeit kam eine völlig unbrauchbare Antwort, die am Sachverhalt total vorbei ging.Und selbst die Möglichkeit zu einer würdevollen Sterbehilfe hat uns diese Regierung vor einem Jahr genommen. Nun kann man dem Siechtum gar nicht mehr entkommen. Und irgendwann ist jede Kraft zu Ende.
  • tsja, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, bei jeder Abrechnung hier das SGB XII in Anspruch zu nehmen.
    Das "Sozialamt" ist nun mal deine zweite "Sozial-Krankenkasse" ...ist zwar eine mühselige Angelegenheit, wirst aber dann nicht drum-herum kommen hier jedes mal Kostenübernahmeanträge an das Sozi-Amt zu stellen.
    Schade, das du nicht gesagt hast, welche Alternativen der Sachbearbeiter der PKV mitgeteilt hat. Meines wissen nach, sind die hier auch zur Beratung verpflichtet... - aber kann mich auch irren.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy,

    der Sachbearbeiter der PKV argumentierte damit, daß Krankentransporte ohne Notarzt nicht in meinem Versicherungsvertrag enthalten seien. Daher habe ich an dieser Stelle wohl keine Chance. Sozialamt kann man völlig vergessen. Antwortzeit liegt bei durchschnittlich 6 Monaten und ist bei jeglicher Anfrage negativ. Dort habe ich natürlich auch schon den Antrag wegen Krankentransport gestellt. Ich glaube, ich habe wirklich alles schon versucht und bin wirklich ratlos.

    Über Widerspruch und Klage brauchen wir gar nicht nachzudenken. Die Ämter und Sozialgerichte sind komplett überfordert und dem aktuellen Andrang nicht annähernd gewachsen, den uns unsere liebe Regierung beschert hat. Bis dahin ist man längst tot....