Myopathie und Haushaltsführung
Hallo Ihr, habe Muskelschwäche seit Geburt und die Haushaltsführung fällt mir immer schwerer. Habe keine Pflegestufe. Arbeite 3 x 5 Std. die Woche und erhalte eine teilweise Erwerbsminderungsrente.Welche Möglichkeiten habe ich, außer sie selbst aus eigener Tasche zu bezahlen?
Freu mich über Antwort,
littlewoman
Freu mich über Antwort,
littlewoman
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Antworten
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@littlewoman
Im Lotto gewinnen.... eine Spendenaktion ins leben rufen, schwanger werden!?!?! Nein Spaß bei Seite....
Um weitere Möglichkeiten auf (Nachteilsausgleiche) zusätzlich zu deiner teilweisen EM-Rente die ja auch in gewisser weise einen Nachteil ausgleicht erhalten zu können wäre ein Schwerbehindertenausweis, eine Pflegestufe oder die Abhängigkeit von Grundsicherung erforderlich, die ja in deinem Fall medizinisch noch nicht begründet/erforderlich erscheint.
Es gibt unter ganz strengen Voraussetzungen "denkbare " Zuschüsse nach dem SGB z.B. durch das Job-Center. Hier müsste man aber erst viele viele Faktoren zu deinem Einkommen, Behinderungsgrad etc. pp. und den gefahren einer sonst evtl. beschleunigten Verschlechterung in deiner gesundheitlichen Situation abklären.
So ohne weitere Infos sehe zumindest ich keine Möglichkeiten, entsprechende Hilfen/Zuschüsse zu erhalten.
Weitere Infos findest du ggf. hier:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/67824/so_hilft_der_vdk_behoerde_genehmigt_haushaltshilfe
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.php
http://www.rechtspraxis.de/rechtbeh.htm
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/38.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/24h.html
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SGB+5+%C2%A7+38&psml=bsbawueprod.psml&max=true
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Hallo TheOldAssJoe,
vielen Dank für Deine Antwort, wenn sie auch anfangs lustig rüberkam 😃
Was ist aber mit dem Paragraphen 38 SGB V, Absatz 4, gemeint?
Sollte keine Möglichkeit einer Kostenübernahme bestehen, könnt Ihr mir dann mitteilen wie Ihr, die schon Erfahrungen mit einer Haushaltshilfe haben, das gehandhabt? Meine damit die rechtliche Seite wie z. B. bei der Knappschaft anmelden. Das würde mich ebenfalls interessieren.
LG, littlewoman
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Hallo littlewoman,
§ 38 SGB V, Absatz 4, besagt in etwa, dass wenn ein Leistungsanspruch besteht, die Krankenkasse aber keine eigene Putzfrau frei hat, die mal bei dir vorbei schauen kann, dann schickt sie dir das Geld, damit du selbst eine anheuern kannst. Damit kein Missbrauch entsteht und jemand seine Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad beschäftigt, werden in solchen Fällen nur ggf. anfallende Fahrtkosten erstattet. Sollten die Kosten insgesamt aber geringer sein, als das was sie sonst für eine Haushaltshilfe aufwenden müssten, dann kann die KK das selbst entscheiden.
Infos dazu, wie man eine Haushaltshilfe anmeldet findest du hier:
https://www.test.de/Gewusst-wie-Die-Putzhilfe-anmelden-4590014-0/
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Hallo TheOldAssJoe,
na, das hilft mir doch schon ein ganzes Stück weiter. Vielen Dank dafür 😆
Auch der Link wegen Anmeldung etc. ist sehr hilfreich.
LG,
littlewoman
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