Meine Frau ist zu 70% schwerbehindert (Parkinson) ohne Pflegestufe,bekommt sie Umzugskostenbeihilfe?

Meine Frau ist zu 70% schwerbehindert und werden zum 01.01.2016 in eine barrierefreie Wohnung umziehen.
Bekommt Sie Umzugskostenbeihilfe und wo wäre dieser Antrag zu stellen.
Wir sind verheiratet und beziehen beide eine Rente.Wohnort Wismar/MV /Alter:68 und 66 Jahre

Antworten

  • Ich versuchs auch mal etwas zynisch, evtl ecke ich damit weniger an 😉

    Zum 01.01.2016 umziehen ist irgendwie recht schwer 😉 Spaß bei Seite...

    Um deine Frage beantworten zu können fehlen leider die Angaben über die Höher beider Renten.

    Wenn diese zusammen Höher sind, als der euch beiden gemeinsam zustehende Regelsatz + Miete + Heizung dann wird es ehr schwer einen Zuschuss zu erhalten und wenn dann auch nur auf Darlehensbasis. Dieser wäre bei dem umgangssprachlich Grusi-Amt also dem Amt für Grundsicherung... offiziell dem (Amt für Jugend und Soziales) - früher bekannt unter Sozialamt oder der Fürsorgestelle in deiner/eurer Stadt zu beantragen.


  • Um das Geplänkel meiner Vorredner etwas einzudämmen und um die Sachfrage direkt zu beantworten...

    ....hier eine offizielle Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wo nach Bedarf alles Wissenswertes, um die Sozialleistungen auch für Rentner(!), nach persönlichen Verhältnissen, heraus zu finden ist.

    Downloadlink direkt aus dem Internet:
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publicationFile

    Gruß
    rollispeedy



  • @rollispeedy....
    Mist.... mit Zynismus hats auch nicht funktioniert.... 😉 Schon wieder angeeckt.... obs wirklich nur an mir liegt? *lach* 😉

    Spaß bei Seite werf:
    Die Höhe der Regelsätze habe ich bewusst nicht benannt, da sie von Region zu Region unterschiedlich sind, jedenfalls was die Miete betrifft. Als (geplänkel) würde ich von daher meine Aussage nicht bezeichnen (herabwürdigen) wollen. Im Übrigen ist es einfacher zunächst auf die gestellte Frager hin herauszufinden, ob Leistungen nach dem SGB überhaupt in Betracht kommen.

    Hierzu ist wie gesagt die Höher der beiden Renten als ausschlaggebendes Kriterium heranzuziehen, bevor man überhaupt auf Ratgeber des SGB verweisen kann.

    Deine Broschüre spiegelt im Übrigen nicht alle Möglichkeiten des SGB wieder, ist aber durchaus ein erster nützlicher Ratgeber.
    Noch etwas informativer finde ich Ratgeber von Selbsthilfegruppen wie z.B. dieser hier:
    http://lvbayern-apk.de/pdf/lapk_rechtsratgeber.pdf

    Initiativen & Beratungsstellen für Wissmar/Mecklenburg-Vorpommern:
    http://www.hartz4-im-netz.de/PagEd-index-page_id-86.html


  • ...ich lasse mich mal auf eine "Konkretisierung" meines Textes hinreisen!

    Viele Zuschüsse sind "regionale staatlich geförderte Sozialleistungen" die in den Anwendungsverordnungen der Länder und kreisfreien Städten etc. verschieden gehandhabt werden.
    Man hat ein Recht auf die Gelder, jedoch wie, ob und wann es zur Auszahlung kommt, liegt an dem zuständigen Träger und dessen Vorgaben (inkl. der gesetzlichen Regelungen).

    Ich habe hier eine Broschüre des Bundesministerium ausgewählt, weil diese "garantiert in allen Bundesländern" vom Inhalt gleich zu verstehen ist. Auf das Bundesland bezogene Broschüren enthalten in ihren Textausführungen eventuell landesspezifische Regelungen und auch landesspezifische Informationen, da ist einem "no name user" (außer nur :Wohnort Wismar/MV) und nach dessen Fragestellung ggf. nicht geholfen!

    Und ich denke, mit einem allgemeinen geltenden Grundsätzen der Sozialleistungen (Bundesministerium für...) kann man auch sich Wissenswertes heraus lesen und selber schauen, wie es "vor Ort" damit gehandhabt wird.
    Dafür gibt es dann Ansprechpartner vor Ort!

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Solche Art der Unterstützung ist der kommunale Kostenträger noch zu ermitteln! ...(jetziger Wohnort oder neuer Wohnort - das kann ggf. schon Ländersache sein)
  • Du hast wie immer nicht ganz Unrecht.... aber ist das jetzt ihr ein Forum oder eine Ansammlung von vordefinierten/aussortierten Antworten und Anregungen nach einem speziellen Muster?

    User fragt... egal ob NoName oder registered und User antworten, egal ob NoName oder registered.... Wenn nur bestimmte User antworten und nur nach einem gewissen Muster geantwortet werden darf/soll und ansonsten jeder Kommentar bis zum Exzess zerredet wird, dann ist das kein Forum, sondern eine Plattform zur Verbreitung einer bestimmten Meinung und Sichtweise.

    Bislang sehe ich nicht, das MyHandicap darauf abzielt!

    Von daher lass doch auch mal andere Meinungen gelten und zerrede/zerfleische nicht alles und JEDEN der nicht nach deinen Vorstellungen antwortet.... nu mal so als Anregung 😉

    Meine Antwort war keinesfalls falsch oder unangemessen auf die gestellte Frage in diesem Thread.... von daher gebe ich es auf, du hast ohnehin immer etwas zu Meckern 😉


  • anhand der höhe eurer renten kannst du errechnen ob und wieviel du erhalten würdest...
    auch würde iche infach mal mit unterlagen zu den ämtern hin
    sofern es dir möglich ist ... 😉
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