können kommunen bei der grundstücksvergabe schwerbehinderte bevorzugen

da es mehr interessenten als Grundstücke gibt, ist es schwer, ein Grundstück zu bekommen

Antworten

  • Warum sollten Kommunen das tun und Behinderte beim Kauf eines Grundstückes besser stellen als Gesunde?

    Laut Art. 3 GG sehe ich keine Benachteilung Behinderter, wenn sie das umworbene Gründstück nicht bekommen. Das ist freie Marktwirtschaft.

    Jumanji
  • Selbstverständlich können Kommunen Familien und Schwerbehinderte ebenso fördern, wie der Bund. Eine Behörde unterliegt Gott sei Dank nicht der freien Marktwirtschaft und das soll auch so bleiben.

    Nach Art. 3 GG stellt es im Übrigen im Umkehrschluss auch keine Grundrechtsverletzung zu gesunden Menschen dar, wenn Familien oder Schwerbehinderte stattlich/kommunal gefördert werden.

    Lesenswert:
    https://www.vergleich.de/wohnungsbaufoerderung.html
  • Grundsätzlich gibt es bei der Vergabe von Baugrundstücken keine Bevorzugung oder Benachteiligungen (siehe Jumanji-Antwort).

    Nun hat aber jedes Kommunalparlament, im Rahmen der Vergaberichtlinien der Länder (Landesbaurecht), die sie selber sich per Beschluss geben kann, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Lenkungsmöglichkeiten. (Lenkungsmöglichkeiten wären: Wohnhäuser für Mehrfamilien -Mietshäuser-, Einfamilienhäuser, sozialer Wohnungsbau, Baugebietsausschreibungen für bestimmte kommunale und politisch gewollte Bauvorhaben usw.)

    Also, wenn bestimmte "Käufer" für bestimmte Baugrundstücke bevorzugt behandelt werden sollen, muss die Kommunalkörperschaft, durch das entsprechende Parlament per Beschluss, dazu in die Lage gesetzt werden.
    Liegen keine Vergaberichtlinien, im Sinne des Fragenstellers vor, besteht hier auch keine Möglichkeit der Bevorzugung.
    Privatverkäufer dürfen (offiziell) nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keine Unterschiede beim Käufer bei dem Erwerb von Grundstücken machen.

    Gruß
    rollispeedy

    (Aber mal eine andere entgegengesetzte Frage: Warum soll ein behinderter Mensch bevorzugt werden??? Denke wir behinderten Menschen kämpfen um "Gleichstellung" 🥺 🥺 🥺 )
  • @rollispeedy
    Die Frage bezog sich auf Kommunen, nicht auf private Grundstücksverkäufer.

    Und rein sachlich betrachten könnten Kommunen bei der Vergabe von Grundstücken sehr wohl lenkend eingreifen. Das ist gängige Praxis allein durch die Bebauungspläne.

    Ob nun Schwerbehinderte gezielt bevorzugt werden ist dabei unerheblich... es gin um die Frage ob es grundsätzlich denkbar/möglich wäre und da sehe ich keine zwingenden Voraussetzungen, die es einer Kommune verbieten sollte, ein bestimmtes Grundstück zweckgebunden zu verkaufen. Wie gesagt.... rein theoretisch, von einem Verkauf eines kommunalen Grundstücks an eine Schwerbehinderte Privatperson habe ich noch nicht gehört und ich würde das auch gewiss nicht begrüßen.wollen. Aber undenkbar/unmöglich ist es meiner Meinung nach nicht.

    So wie eine Kommune auch ein Gewerbegebiet an Unternehmer vergibt, könnte eine Kommune rein theoretisch auch ein Grundstück oder Bebauungsgebiet mit der Auflage z.B. nur für behindertengerechten Wohnraum oder Familien mit Kindern oder Schwerbehinderte verkaufen. Darin besteht für mich keinerlei Konflikt mit dem GG!


    Bzgl. deiner Frage hier meine Gegenfrage/n:
    Warum sollte ein behinderter Mensch nicht in gewissen Bereichen Bevorzugt werden? Warum gibt es Nachteilsausgleiche? Was ist daran verwerflich, wenn es Baugrundstücke für Schwerbehinderte gibt und eine entsprechende Infrastruktur angeboten wird, so wie es für Industie, Gewerbe und Familie mit Kindern auch angeboten wird?

    Warum müssen wir für eine "Gleichstellung" kämpfen? Allein der Begriff ist irgendwie neben der Spur finde ich... es sollte selbstverständlich sein das wir gleichgestellt sind und für ein menschenwürdiges Leben kämpfen sollten!
    Langsam habe ich den Eindruck, du arbeitest für die neue soziale Marktwirtschaft 😉
  • Der Threadsteller hat offen gelassen, um was für Baugrundstücke es sich handelt. Damit ist es für mich unerheblich.

    Natürlich gibt es Baugrundstücke, die zweckgebunden verkauft werden. An Industrie, an Privatleute, für sozialen Wohnungsbau usw.

    Ich habe noch nie gehört, das es zweckgebunden für "Behinderte", für Adlige, für Sozialhilfeempfänger usw. angeboten wird.

    Und noch ein Grundsätzliches.... Bundesrecht bricht Landesrecht. Heißt... Der Bund gibt einen gesetzlichen Rahmen vor und in diesem Rahmen können die Länder Recht sprechen, Gesetze und Verordnungen erlassen. Wenn das nicht beachtet wird, gibt es eins auf die Mütze und so kann dann mal locker ein komplettes Gesetzbuch verfassungswidrig werden.

    Und ich stelle wieder die Frage... .Warum sollten Behinderte beim Kauf eines Grundstückes bevorzugt werden? Das ist Wettbewerb - auch wenn das Grundstück von öffentlicher Hand verkauft wird. Es werden Voraussetzungen genannt und der, der den besten Preis macht (wie in Ausschreibungen) bekommt den Zuschlag. DAS ist Wettbewerb!

    Ich kämpfe um Nachteilsausgleiche, aber ich möchte nicht bevorzugt behandelt werden. Das nenne ich dann Gleichstellung und sogar ein Stück weit auf dem Weg zu Inklusion!!!

    Jumanji
  • @Jumanji
    Das hatte ich ebenso zum Ausdruck gebracht, auch ich fände eine "prinzipielle Bevorzugung" von Behinderten nicht richtig.... es ging um die Frage ob es möglich wäre und das wäre es in vielen denkbaren Konstellationen.

    Siehe Urteil vom Europäischen Gerichtshof.

    https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article118891373/Wie-Kommunen-Familien-zum-Haus-verhelfen.html

    Zu deiner Frage warum sollen Behinderte bevorzugt werden.... da gibt es viele denkbare Konstellationen wo eine Bevorzugung durchaus gerechtfertigt wäre, z.B. wenn die Infrastrukturplanung beispielsweise eine besondere Eignung für Menschen mit Behinderungen vorsieht... genau so wie es bei der Planung von Gebieten für Familien mit Kindern erfolgt. Und das ist nur eine denkbare Begründung einer sozialen Formulierung, wie sie vom EuGH gefordert wurde.

    Nur Familie mit Kindern oder Familien mit behinderten Angehörigen gereichte dem EuGH nicht.... nun wollen die Kommunen weitere Faktoren hinzufügen, die von Familien mit behinderten Angehörigen nicht erfüllt werden können....

    So soll ein freiwilliger Feuerwehrmann dann bevorzugt werden, gegenüber einer Familie die einen behinderten pflegt und sich damit sozial ebenso arrangiert.... das ist ein ganz heißes Thema und würde für mich tatsächlich Art. 3 GG verletzen, wenn ein gesunder freiwilliger Feuerwehrmann bevorzugt wird, während ein Behinderter dies ja aufgrund seiner Behinderung nicht leisten kann.

    Les es halt einfach mal selbst.... dann erkennst du das dies sogar zu einer weiteren Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führt, denn diese können sich eben nicht alle als Sporttrainer oder Feuerwehrmann/Frau arrangieren.
  • Einige Beiträge wurden entfernt, da sie nicht zielführend waren.
    Bitte unsere Netiquette beachten. Diese kann hier nachgelesen werden: https://www.myhandicap.de/community/netiquette/

    Wir wünschen allen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
Diese Diskussion wurde geschlossen.