erwerbsminderungsrente mit 880,00€, jetzt eigenbedarfskündigung, brauche umzugsdarlehen und hilfe,

schwerbehinerung mit 60° grad, habe eigenbedarfskündigung erhalten. bekomme eine rente von 880,00 €. benötige umzzugsdarlehen und hilfe. neue wohnung in aussicht.

Antworten

  • dorsch75 hat geschrieben:
    schwerbehinerung mit 60° grad, habe eigenbedarfskündigung erhalten. bekomme eine rente von 880,00 €. benötige umzzugsdarlehen und hilfe. neue wohnung in aussicht.


    Zuständig ist in deinem Fall die Grusi.... deiner Stadtverwaltung (Fachbereich Jugend und Soziales)

    Sofern du ein Merkzeichen G hast knapp 70€ Mehrbedarf läge dein Regelbedarf bei ca. 800€ je nach Region... damit wärest du aus eigenen Mitteln sicherlich nicht in der Lage einen Umzug und Renovierung etc. zu bestreiten.

    Stell einen Antrag auf Übernahme der Umzugs- und Renovierungskosten, Ersatzweise als Darlehen.

    Sofern weitere Umbaumaßnahmen erforderlich sind und du keine Pflegestufe hast, wende dich auch an die Senioren,
    Pflege und Wohnberatung deiner Stadt. hier können Umbaumaßnahmen und diverse Sonderleistungen (Haushaltshilfe etc.) auch unabhängig von einer Pflegestufe beantragt werden.

  • Ob bei 880,-€ Rente das Grundsicherungsamt eingreifen kann ist abhängig von der Warmmiete! 404,-€ ist der Satz plus Miete. Alleinstehend oder Mitbewohner?
    Bisher bekommt der TE offenbar keine Grundsicherung sonst wäre das Problem nicht vorhanden. 😉
  • HugoH hat geschrieben:
    Ob bei 880,-€ Rente das Grundsicherungsamt eingreifen kann ist abhängig von der Warmmiete! 404,-€ ist der Satz plus Miete. Alleinstehend oder Mitbewohner?
    Bisher bekommt der TE offenbar keine Grundsicherung sonst wäre das Problem nicht vorhanden. 😉


    Nein die können/werden auch auf Darlehensbasis tätig, sofern du über kein verwertbares Vermögen besitzt. Für Mitbewohner gilt glaube ich ein geringerer Regelsatz als 404.... bin mir aber nicht ganz sicher.

  • Bleiben wir doch bitte bei den Fakten! Wir wissen daß der TE 880,-€ Rente hat und ein Darlehen für den Umzug braucht.
    Mehr wissen wir nicht,, da nutzen Spekulationen überhaupt nichts!
    Ist also nicht zielführend.
    Senf wird bitter wenn er zu häufig unangebracht konsumiert wird! 😉
    Gruß Hugo

    Als ITler der 1.Std solltest du wissen daß das zitieren als direkte Antwort verpönt ist.
  • Wir wissen das 880,- über dem Regelsatz liegt... also keine Grusi.... wir wissen das rund 100,- über Regelsatz nicht reichen um einen Umzug etc. zu finanzieren.... wir wissen und können davon ausgehen, das kein Barvermögen vorhanden ist, sonst würde sich die Frage kaum stellen wo man Hilfe bekommt!

    Wir wissen auch, dass es Möglichkeiten gibt um eine drohende Notlage z.B. bei (außergewöhnlichen Belastungen) abzuwenden... auch wenn man noch nicht auf Grusi angewiesen ist. Dann aber Darlehensweise mit kleinen erträglichen Raten.

    Also für alle die in einer solchen Situation sind.... ab zum Grusi-Amt und Antrag stellen. Dafür ist das nun mal da.

    PS: Ja weiß ich aber nur unter den Nerds 😉 Hier sind aber auch die Neulandbürger und die verstehen das so oftmals besser 😉
    Wenn einem der Konsum von zuviel Senf nicht bekommt, hilft auch mal das Fasten 😉
  • Schrägbabbler = Dummschwätzer!
  • HugoH hat geschrieben:
    Schrägbabbler = Dummschwätzer!



    Lesen hilft Beleidigungen durch Argumente zu ersetzen:
    https://www.myhandicap.de/community/netiquette/
    https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)



  • Du hast dich doch nicht etwa angesprochen gefühlt? Na so was aber auch. 😃 😃
    Gruß Hugo
  • HugoH hat geschrieben:
    Du hast dich doch nicht etwa angesprochen gefühlt? Na so was aber auch. 😃 😃
    Gruß Hugo


    Nein habe ich nicht, hab es ehr auf einen anderen Kommentator hier bezogen, aber darum ging es ja nicht. Es ging darum, dass du hier Trolling betreibst und das laut den Regeln von MyHandycap nicht erwünscht ist.


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