Berechnungsgrundlagen Eingliederungshilfe - Ambulat betreutes Wohnen

Person ist volljährig + behindert + erhält Eingliederungshilfe für ambulante Betreuung.
Wo kann ich aktuelle Richtlinien zur Berechnung des Einkommens-/Vermögenseinsatzes der Person finden?
speziell, ob bei EM-Rente (Arbeitsmarktrente) + aufstockend ALG2 Eigenanteil am Einkommen verlangt werden kann.
Welche besonderen Belastungen geltend gemacht werden können, angemessene Unterkunft - anderer Betrag als bei ALG2!?

Außerdem Aufforderung an Vater 32,08 € Unterhalt beizusteuern - selbst pflegebedürftig.
Werden nur Einkünfte (Rente) + Ausgaben (Heimkosten) berücksichtigt oder auch Vermögen? Besondere Belastungen?

Vorab Danke für Antworten.

Antworten

  • AB15GW hat geschrieben:
    Person ist volljährig + behindert + erhält Eingliederungshilfe für ambulante Betreuung.
    Wo kann ich aktuelle Richtlinien zur Berechnung des Einkommens-/Vermögenseinsatzes der Person finden?
    speziell, ob bei EM-Rente (Arbeitsmarktrente) + aufstockend ALG2 Eigenanteil am Einkommen verlangt werden kann.
    Welche besonderen Belastungen geltend gemacht werden können, angemessene Unterkunft - anderer Betrag als bei ALG2!?

    Außerdem Aufforderung an Vater 32,08 € Unterhalt beizusteuern - selbst pflegebedürftig.
    Werden nur Einkünfte (Rente) + Ausgaben (Heimkosten) berücksichtigt oder auch Vermögen? Besondere Belastungen?

    Vorab Danke für Antworten.


    Im Internet oder bei einem Fachanwalt.... hier wird sich nur schwer jemand finden, der dir diese Arbeit abnimmt oder dir aus dem Stehgreif so spezielle Fragen adäquat beantworten kann. Vermute ich mal so.....

    Schau mal hier: https://www.google.com/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=Berechnungsgrundlag+Eingliederungshilfe
  • Hallo AB15GW,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    AB15GW hat geschrieben:
    Person ist volljährig + behindert + erhält Eingliederungshilfe für ambulante Betreuung.
    (...)

    Aus dieser Aussage schließe ich, dass hier bereits ein entsprechender Bescheid erlassen wurde. Darin wurden sicher auch Angaben zum einzusetzenden Einkommen gemacht inkl. Verweis auf die entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Einfach mal nachlesen 😉

    Grundsätzlich ist irrelevant, woher das Einkommen der Person kommt (ausgenommen Pflegegeld - was aber genau genommen auch kein Einkommen ist). Wenn es über dem Freibetrag ist, dann ist das so.

    Auch zum Unterhalt des Vaters werden die entsprechenden Rechtsvorschriften im jeweiligen Bescheid aufgeführt sein 😉 Die Pflegebedürftigkeit spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
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