Ich bin im Mai 1958 geboren und seit 1995 schwerbehindert (50 %). Abschlagsfreie Rente erst mit 64?

Mein Kollege (01/1958 geboren) kann aber auch mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen. Wo ist da die Gerechtigkeit gegenüber Schwerbehinderten?

Antworten

  • Wiesooo???
    Wenn jemand die abschlagsfreie Rente mit 64 ("Altersrente für besonders langjährige Versicherte") in Anspruch nimmt, hat er 45 Versicherungsjahre voll.
    Wenn ein behinderter mit 64 Jahren in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht, hat er jedoch nur (mindestens) 35 Versicherungsjahre voll.

    Hinzu kommt, das diese Regelungen aus zwei verschiedenen Gesetzengrundlagen heraus resultieren!
    Der "Rente für schwerbehinderte Menschen" bleibt in den Versicherungsjahren zum Abstand hinsichtlich der normalen Altersrente weiterhin konstant. Hier anderen Rentenwilligen eine Bevorteiligung zu zugestehen, nach all denen Berufsjahren, finde ich fair. Es ist ja auch nur eine vorübergehende "Arbeitsmarkt-Poltische-Maßnahme" gewesen, sollte man da kein SPD-Wahlversprechen für Wählerstimmen bei der letzten Bundestagswahl sehen wollen. Denn das Rentenanpassungsgesetz ist ja alters demografisch aufgebaut. Ab Geburtsjahr 1964 währen alle, nach deiner Einstellung benachteiligt - wo bleibt da denn dein "Gerechtigkeitssinn"???
    😢 😳 🙁 😺 😢 🥺 🥺

    Gruß rollispeedy
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  • @Senilein
    Eine gewisse Bevorzugung von Menschen, die viele Jahre eingezahlt haben finde ich grundsätzlich richtig. Wenig sozial bis asozial finde ich es, wenn Menschen, die aufgrund von Erkrankungen, Behinderungen oder durch unverschuldete Arbeitslosigkeit keinen entsprechenden Nachteilsausgleich erhalten. Genau deshalb können Schwerbehinderte mit einen GdB von Mind. 50 auch deutlich früher in Rente gehen.

    Die Gerechtigkeit bleibt dennoch auf der Strecke, nämlich für all jene, die aufgrund unverschuldeter Arbeitslosigkeit, wegen Kindererziehung oder aus Rationalisierungsgründen und industriellen Umstrukturierungen auf der Strecke geblieben sind und nicht das besondere Glück hatten, sich 45/35 Jahre lang eine gesicherte Existenz oder Lebensqualität/Altersabsicherung aufbauen zu können.

    Ebenso für all die Schwerbehinderten, die eben nicht voll am Berufsleben teilnehmen konnten und immer wieder Ausfallzeiten zu verzeichnen haben....


    Vertrauensschutz
    Wenn Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden, vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin ab 63 Jahren ohne Abschlag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
    Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 in Anspruch nehmen.

    Quelle:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html



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