ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht.

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ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht. Was kann ich tun?
M.f.G. H.J.Scheidt
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Antworten

  • J.S. hat geschrieben:
    ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht. Was kann ich tun?
    M.f.G. H.J.Scheidt


    Das Merkzeichen RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht -

    Bei dem Merkzeichen aG würde ich behaupten wollen, dass dir das Merkzeichen RF gemäß der Vorgabe (GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.) zuerkannt werden müsste. Um das genauer beurteilen zu können, fehlen mir allerdings genauere Informationen zu deinen jeweiligen Behinderungen.

    Wenn eine der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen auf deine Behinderungen zutrifft kannst du:

    1.) Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes einlegen, sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist oder
    2.) Antrag auf Feststellung des Merkzeichens RF stellen.

    Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei:
    Blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung.

    Hörgeschädigten,

    die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist.

    Behinderten Menschen

    mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

    Hierzu gehören unter anderem:

    Behinderte Menschen, bei denen schwere Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere Lungenfunktionsstörung) - bestehen und die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel: Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen können,


    Behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken (zum Beispiel: durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche etwa bei Asthmaanfällen oder nach einer Tracheotomie),


    Behinderte Menschen, mit - nicht nur vorübergehend - ansteckungsfähiger Lungentuberkulose sowie geistig oder seelisch behinderte Menschen, bei denen befürchtet werden muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören.

    Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, das sich die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen -bestimmter Art- verbietet.


  • J.S. hat geschrieben:
    ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht. Was kann ich tun?
    M.f.G. H.J.Scheidt


    ...aufgrund deiner hier gemachten Angaben besteht kein automatischer Anspruch auf RF!

    Es müssen für "RF" andere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen außer der oben anerkannten Merkzeichen oder des Grades der Behinderung.

    Vollgleiche auf der Internetseite des Versorgungsamtes (Bundeseinheitliche Richtlinien):
    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_index.htm

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    J.S. hat geschrieben:
    ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht. Was kann ich tun?
    M.f.G. H.J.Scheidt


    ...aufgrund deiner hier gemachten Angaben besteht kein automatischer Anspruch auf RF!

    Es müssen für "RF" andere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen außer der oben anerkannten Merkzeichen oder des Grades der Behinderung.

    Vollgleiche auf der Internetseite des Versorgungsamtes (Bundeseinheitliche Richtlinien):
    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_index.htm

    Gruß
    rollispeedy


    Hallo rollispeedy,
    das sehe ich nicht so, gerade die Merkzeichen aG und B indoktrinieren geradezu die Annahme der Anspruchsvoraussetzungen auf das Merkzeichen RF, welche selbstverständlich nicht "automatisch" und von Geisterhand vom Versorgungsamt zuerkannt wird, sondern entsprechend beantragt werden muss.

    Siehe Anspruchsvoraussetzung:
    Behinderte Menschen, bei denen schwere Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere Lungenfunktionsstörung) - bestehen und die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel: Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen können.

    Diese dürfte bei den Merkzeichen aG und B durchaus als erfüllt zu betrachten sein.

    Ich gehe daher der Einfachheit halber davon aus, dass J.S. beim Antrag lediglich vergessen hatte, das Merkzeichen RF zu beantragen.

  • Hallo,

    hmm.. mir hat man es trotz G, aG und B nicht erteilt und ich kann nicht mal ohne in potentielle Lebensgefahr zu geraten in Menschenmengen. Die Begründung - man könne mich ja schließlich im Rollstuhl begleiten. Dass ich während, vor oder nach Kino und Co meist nen Notarzt benötige hat die nicht mal gekratzt.

    Sprich, das RF wird fast nur Menschen zugestanden, die Blind und/oder Taub sind. Da es aber heute auch nur noch eine Teilbefreiung von der GEZ ist, habe ich dann auf einen weiteren Kampf um dieses Merkzeichen verzichtet.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    hmm.. mir hat man es trotz G, aG und B nicht erteilt und ich kann nicht mal ohne in potentielle Lebensgefahr zu geraten in Menschenmengen. Die Begründung - man könne mich ja schließlich im Rollstuhl begleiten. Dass ich während, vor oder nach Kino und Co meist nen Notarzt benötige hat die nicht mal gekratzt.

    Sprich, das RF wird fast nur Menschen zugestanden, die Blind und/oder Taub sind. Da es aber heute auch nur noch eine Teilbefreiung von der GEZ ist, habe ich dann auf einen weiteren Kampf um dieses Merkzeichen verzichtet.

    Jumanji


    Also ich habe anstandslos in nur 3 Monaten G, aG, B, H und RF bekommen, allerdings bin ich auch auf einem Auge blind, evtl lag es daran. Wie gesagt es ist eine reine Ermessensfrage und ich denke, mit G, B und aG sind die Chancen nicht schlecht. Ob sich allerdings der Aufwand wirklich lohnt, ist eine andere Frage, die ich nicht beantworten kann, da ich keine Rundfunkgebühren bezahle 😉 Also nicht wegen der Befreiung, sondern so aus Prinzip und seit 30 Jahren schon 😉

    Gucken tue ich wie Erdolf auch ohne zu bezahlen 😉
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    hmm.. mir hat man es trotz G, aG und B nicht erteilt und ich kann nicht mal ohne in potentielle Lebensgefahr zu geraten in Menschenmengen. Die Begründung - man könne mich ja schließlich im Rollstuhl begleiten. Dass ich während, vor oder nach Kino und Co meist nen Notarzt benötige hat die nicht mal gekratzt.

    Sprich, das RF wird fast nur Menschen zugestanden, die Blind und/oder Taub sind. Da es aber heute auch nur noch eine Teilbefreiung von der GEZ ist, habe ich dann auf einen weiteren Kampf um dieses Merkzeichen verzichtet.

    Jumanji


    Hallo Jumanji,
    mir erging es ebenso, 100% G,aG, B Pflegestufe 3.(schwer Parkinson)
    Hat die nicht gejuckt. Auf Widerspruch habe ich verzichtet.
    Gruß Hugo
  • J.S. hat geschrieben:
    ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht. Was kann ich tun?
    M.f.G. H.J.Scheidt



    >>>> Widerspruch einlegen und glaubhaft darstellen, dass du Anspruch auf das Merkzeichen RF hast.

    Es ist wichtig, dein Anspruchsbegehren glaubhaft und plausibel darzustellen, zu begründen und Beweis zu erbringen.
    Wenn das Versorgungsamt ein Gutachten in Auftrag gibt, besteht immer das Risiko des Gesangs.... wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!

    Also schnapp dir den Stapel aller medizinischen Befunde und Gutachten... falls vorhanden. spreche deinen Arzt drauf an und lass dir weitere Atteste ausstellen. Alle Unterlagen fein säuberlich und chronologisch zusammenfassen. Dann deinen Antrag einem "roten Faden" folgend darstellen.Du kannst dabei auch deine Gebrechen und alltäglichen Sorgen, Ängste und Beeinträchtigungen mit anschaulichen Beispielen untermalen.

    Versuche dem/der Sachbearbeiter/in eine sachliche, aber menschliche Darstellung deiner Behinderungen an die Hand zu geben. Verdeutliche auch finanzielle Sorgen und Nöte, die sich aus deiner Krankheit ergeben darzustellen. z.B. eine geringe EM-Rente, Grundsicherung, hohe Zuzahlungen und Eigenanteile für Hilfsmittel etc. pp.

    Sehe die Sachbearbeiter/in nicht als deine GEGNER/IN an, sondern versuche sie/ihn für dich zu gewinnen. Denn es liegt im ermessen des Sachbearbeiters ein Gutachten nach Aktenlage oder ein Gutachten mit medizinischer Untersuchung einholen zu lassen.

    Ich habe z.B. nach Mitteilung der Eingangsbestätigung die Sachbearbeiterin freundlich angeschrieben und gefragt, warum nicht alle von mir beantragten Merkzeichen aufgeführt waren. Ich bekam prompt eine nette Antwort, dass sie das berücksichtigen würde und ich mir keine Sorgen machen müsste 😉

    Nicht JAMMERN.... nicht KUSCHEN und nicht LÜGEN.... gnadenlose EHRLICHKEIT hat mir bislang immer geholfen!

    Es ist wie bei der Bewerbung im Berufsleben, eine saubere, ordentliche und aussagekräftige Bewerbungsmappe kommt besser, als Hey ich will jetzt sofort Merkzeichen RF das steht mir zu und du musst mir jetzt helfen, ich bin so krank verstehst du was ich meine?!?!?!




  • HugoH hat geschrieben:
    Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    hmm.. mir hat man es trotz G, aG und B nicht erteilt und ich kann nicht mal ohne in potentielle Lebensgefahr zu geraten in Menschenmengen. Die Begründung - man könne mich ja schließlich im Rollstuhl begleiten. Dass ich während, vor oder nach Kino und Co meist nen Notarzt benötige hat die nicht mal gekratzt.

    Sprich, das RF wird fast nur Menschen zugestanden, die Blind und/oder Taub sind. Da es aber heute auch nur noch eine Teilbefreiung von der GEZ ist, habe ich dann auf einen weiteren Kampf um dieses Merkzeichen verzichtet.

    Jumanji


    Hallo Jumanji,
    mir erging es ebenso, 100% G,aG, B Pflegestufe 3.(schwer Parkinson)
    Hat die nicht gejuckt. Auf Widerspruch habe ich verzichtet.
    Gruß Hugo



    Hast du deinen Antrag begründet, Unterlagen beigefügt etc. pp. oder einfach nur den Antrag ausgefüllt und hingeschickt?
  • J.S. hat geschrieben:
    ich habe das Merkzeichen aG,B GdB 100% (dieses Dauerhaft) und bekomme das Merkzeichen RF nicht. Was kann ich tun? Ich muß allerdings dazu sagen, dass ich auf einen Rollstuhl angewiesen bie und COPD, Herzschwäche und durch mein Leiden übergewichtig bin.
    M.f.G. H.J.Scheidt

  • TheOldAssJoe hat geschrieben:

    ".....
    Nicht JAMMERN.... nicht KUSCHEN und nicht LÜGEN.... gnadenlose EHRLICHKEIT hat mir bislang immer geholfen!

    Es ist wie bei der Bewerbung im Berufsleben, eine saubere, ordentliche und aussagekräftige Bewerbungsmappe kommt besser, als Hey ich will jetzt sofort Merkzeichen RF das steht mir zu und du musst mir jetzt helfen, ich bin so krank verstehst du was ich meine?!?!?! ....."






    Man bekommt nicht aufgrund das man Jammert oder herzzerreißende Formulierungen in seinen Antrag schreibt einen GdB oder Merkzeichen, sondern wegen den gesundheitlichen Einschränkungen und die daraus Folgende Einschränkungen an der Teilhabe am öffentlichem Leben.
    RF ist ein Sonderfall unter den Merkzeichen, wie auch Kl1. Hier sollte man einfach mal die Historie der Merkzeichen sich veranschaulichen. Es geht immer bei den Merkzeichen um den Nachteilsausgleich der Teilhabe am gesellschaftlichem Leben.
    Und wenn man diesen Passus versucht sich im realen Leben vorzustellen, im Zusammenhang der eigenen gesundheitlichen Einschränkungen, dann muss das passen. Hier sind die einschlägigen Texte, viva Internet und Printmedien der Versorgungsämter, Vereine & Verbände und auch der Sozialgerichte, eine hilfreiche Lektüre.

    Nur weil man es haben möchte, ist keine Grundlage einer positiven Entscheidung auf so ein Begehren.
    Voraussetzungen zum Beispiel wären für RF:
    - Sehbehinderung von min. GdB 60 die durch keine Sehhilfe (Brille) korrigiert werden kann
    - Hörgeschädigte mit min. einem GdB von 50, wo keine Hörhilfen eine einwandfreie Kommunikation in der Gesellschaft, also in Dialogen mit Personen, Menschenansammlungen oder Vorträgen, möglich ist.
    - aufgrund ihrer sonstigen körperlichen Einschränkungen (möchte hier nicht ins Detail gehen) nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können (Personengruppe, die sich nicht im öffentlichen Raum - aufgrund ihrer körperlichen Gesundheit - bewegen können oder dürfen).

    Hier ist es den behinderten Menschen eine Unzumutbarkeit, durch ärztliche Nachweise, anzuerkennen, sich am öffentlichen Leben teil zu nehmen.
    Ein Merkzeichen wird ansonsten immer auf die einzelnen gesundheitlichen Einschränkungen bewertet, das Vorliegen anderer Merkzeichen sind nicht die Bewertungsgrundlage anderer oder weiterer Merkzeichen.
    Wer dennoch nicht der vorherigen Punkte sich nicht zugehörig fühlt und dennoch ein RF hat, sollte sich freuen und still sein.

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo rollyspeedy....

    Du bist sachlich wieder einmal genau meiner Meinung, jedoch gehst du völlig fehlt in der Annahme, ein Antrag sei ausschließlich mit reinen Fakten und Sachbezogen zu verfassen. Genau das ist der Fehler, warum so viele Betroffene mit ihren Anträgen scheitern.

    WARUM? Weil Sachbearbeiter/innen Menschen mit Ermessensspielraum sind und keine Computerprogramme die ausschließlich wie Mr. Spok nach Logik entscheiden. Das wird LEIDER immer wieder vergessen....

    Zitat:
    Man bekommt nicht aufgrund das man Jammert oder herzzerreißende Formulierungen in seinen Antrag schreibt einen GdB oder Merkzeichen, sondern wegen den gesundheitlichen Einschränkungen und die daraus Folgende Einschränkungen an der Teilhabe am öffentlichem Leben.

    >>> Genau das hatte ich zum Ausdruck gebracht, aber eine menschliche und Empathie auslösende Semantik ist in allen Bereichen des Lebens hilfreich. Sachbearbeiter/innen sind Menschen und entscheiden emotional im Rahmen des Ermessensspielraums und von daher ist es IMMER wichtig, diese Menschen zu überzeugen und somit zu veranlassen, das Richtige zu entscheiden.

    Zitat:
    Hier ist es den behinderten Menschen eine Unzumutbarkeit, durch ärztliche Nachweise, anzuerkennen, sich am öffentlichen Leben teil zu nehmen.

    >>> Also ich empfand das nicht als Unzumutbar und ich gehe Konflikten gerne im Vorfeld aus dem Weg. Von daher rate ich JEDEM, Antrage mit Bedacht zu formulieren, zu begründen und wie bei einem Schachspiel die Züge des "Gegners" zu bedenken ohne diesen real als "Gegner/Feind" zu betrachten. Sicherlich greife auch ich auf Informationen aus dem Internet, auf Hilfe von Sozialverbänden etc. zurück, ich bin jedoch ein eigenständig denkender und selbstbestimmter Mensch und halte die Dinge so lange wie möglich in der eigenen Hand. Nur weil ich körperlich behindert bin, muss ich doch nicht damit aufhören, eigenverantwortlich zu agieren. Im Übrigen ist es sehr sehr HILFREICH und kann sogar eine Form der Therapie sein, wenn sich betroffene Menschen mit den wirren der Justiz beschäftigen, sich weiterbilden, sich arrangieren um so von den eigenen Sorgen und Nöten etwas abgelenkt oder entlastet zu werden. Das ist sicherlich abhängig von der jeweiligen Persönlichkeit, jedoch durchaus erlernbar.

    Zitat:
    Ein Merkzeichen wird ansonsten immer auf die einzelnen gesundheitlichen Einschränkungen bewertet, das Vorliegen anderer Merkzeichen sind nicht die Bewertungsgrundlage anderer oder weiterer Merkzeichen. Wer dennoch nicht der vorherigen Punkte sich nicht zugehörig fühlt und dennoch ein RF hat, sollte sich freuen und still sein.

    >>> Das ist.... SORRY... Dummfug! Die Merkzeichen aG, B und H begründet, bei entsprechender Darstellung sehr wohl das Merkzeichen RF, es ist ausschließlich "Darstellungsabhängig" und somit vom Ermessen des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin abhängig, womit wir wieder bei der nicht JAMMERNDEN, aber intelligenten und vorausschauenden Semantik in einer Begründung angekommen sind 😉


    Gruß
    rollispeedy



  • TheOldAssJoe hat geschrieben:



    Hast du deinen Antrag begründet, Unterlagen beigefügt etc. pp. oder einfach nur den Antrag ausgefüllt und hingeschickt?


    Nein, ich schrieb: Bekomme ich kein RF gibts auf die Nase! 😉

    Als Kaufmann bin ich es gewohnt Anträge und alles was mit Behörden etc. zu tun hat akribisch exakt, korrekt und vollständig
    zu erledigen.
    Ich habe mein gesamtes Krankheitsbild mit allen Diagnosen usw auf einen USB-Stick gespeichert, dazu ein kurzes Video von mir welches meinen Zustand dokumentiert und diesen dem Antrag beigefügt!
    Mehr und ausführlicher geht nicht!
    Einzelfallentscheidungen sind nicht zu verallgemeinern.
    Sei froh wenn es bei dir geklappt hat, denk aber nicht die anderen seien nur nachlässig oder wie du es nennst "Jammerer" 👿
    Gruß
    Hugo
  • HugoH hat geschrieben:
    TheOldAssJoe hat geschrieben:



    Hast du deinen Antrag begründet, Unterlagen beigefügt etc. pp. oder einfach nur den Antrag ausgefüllt und hingeschickt?


    Nein, ich schrieb: Bekomme ich kein RF gibts auf die Nase! 😉

    Als Kaufmann bin ich es gewohnt Anträge und alles was mit Behörden etc. zu tun hat akribisch exakt, korrekt und vollständig
    zu erledigen.
    Ich habe mein gesamtes Krankheitsbild mit allen Diagnosen usw auf einen USB-Stick gespeichert, dazu ein kurzes Video von mir welches meinen Zustand dokumentiert und diesen dem Antrag beigefügt!
    Mehr und ausführlicher geht nicht!
    Einzelfallentscheidungen sind nicht zu verallgemeinern.
    Sei froh wenn es bei dir geklappt hat, denk aber nicht die anderen seien nur nachlässig oder wie du es nennst "Jammerer" 👿
    Gruß
    Hugo



    Bitte die Satzeichen und Smilies mitlesen... du hast mich da gehörig falsch verstanden. Ich wollte dich damit keinesfalls diskreditieren.

    UND.... es gibt gerade bei Entscheidungen mit "Ermessensspielraum" leider NIEMALS eine Garantie, das ein noch so sachlich und nüchtern, oder in der Semantik vorausschauend formulierter Antrag zum gewünschten Erfolg führt.

    Du musst dir also nun die Frage stellen, ob es wirklich Sinn macht, diese nunmal gefallene Entscheidung anzufechten oder nicht. Alles andere sollte eigentlich nur meinen "erfolgreichen" Weg darstellen. Auch wenn dieser nicht der Regelfall ist.

    Also du Schnupdnase 😉 bleib locker, keep cool and be happy... alles ist gut!

    PS: Ich Aufgeben????? NIEMALSNIENICHT.... never ever.... erst wenn ich die Radieschen von unten bestaune!
  • Ein Merkzeichen ist immer aus dem Ursprung der gesundheitlichen Einschränkung abzuleiten und nicht von bereits anerkannten Merkzeichen.
    Platt gesprochen, man bekommt nicht ein RF weil man Blind ist, sondern das man eine eingeschränkte Sehschärfe hat oder ein G/aG weil man keine Füsse hat sondern weil man nicht laufen kann.

    Sicherlich steht dem Sachbearbeiter einen gewissen Spielraum zu... ob GdB +/- 10 sind sehr oft willkürlich anzusehen.
    Das ist bei den Merkzeichenvergabe "ja oder nein" eben so. (Abgesehen von den festen Richtwerten /-linien und der SG-Urteilen der Vergangenheit)

    Jeder Sachbearbeiter, der auch nur ein Mensch ist, ist in seiner Denke verschieden und somit auch in seinen Erkenntnissen die er aus den Anträgen heraus deutet.
    😢 😢 😢 🥺

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Ein Merkzeichen ist immer aus dem Ursprung der gesundheitlichen Einschränkung abzuleiten und nicht von bereits anerkannten Merkzeichen.
    Platt gesprochen, man bekommt nicht ein RF weil man Blind ist, sondern das man eine eingeschränkte Sehschärfe hat oder ein G/aG weil man keine Füsse hat sondern weil man nicht laufen kann.

    Sicherlich steht dem Sachbearbeiter einen gewissen Spielraum zu... ob GdB +/- 10 sind sehr oft willkürlich anzusehen.
    Das ist bei den Merkzeichenvergabe "ja oder nein" eben so. (Abgesehen von den festen Richtwerten /-linien und der SG-Urteilen der Vergangenheit)

    Jeder Sachbearbeiter, der auch nur ein Mensch ist, ist in seiner Denke verschieden und somit auch in seinen Erkenntnissen die er aus den Anträgen heraus deutet.
    😢 😢 😢 🥺

    Gruß
    rollispeedy



    Nun sind wir 100% DITO.... nicht das du dich noch in mich verliebst *fg* )


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