Pflegestufe 1 und Hartz4

bekomme ab 1.1.2017 Pflegestufe 1 , und kann ich das Geld für die Pflege behalten, und sollte ein Restbetrag übrig bleiben diesen auch??

Antworten

  • gunvor hat geschrieben:
    bekomme ab 1.1.2017 Pflegestufe 1 , und kann ich das Geld für die Pflege behalten, und sollte ein Restbetrag übrig bleiben diesen auch??


    Pflegegeld ab 1.1.2017? irgendwie merkwürdig.... warum erst ab dem 01.01.2017??
    UND... besteht überhaupt noch eine berufliche Leistungsfähigkeit von mehr als 3 Stunden täglich? Falls nicht wäre nicht das Job-Center sondern die Rentenversicherung und bei zu geringer EM-Rente das Amt für Grusi/ Grundsicherung zuständig.

    UND... Pflegegeld wird grundsätzlich nicht auf Hartz IV oder auf die Grundsicherung angerechnet. Es steht dir ohne Abzüge zur freien Verfügung und du allein bestimmst, wen und wie du damit deine Pflege organisierst.

    Sofern ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G vorliegt oder dir zusteht, steht dir auch bei Hartz IV und Grusi ein Mehrbedarf von 17% auf den Regelsatz (404€) also rund 68,-€ extra zu.



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  • jenner hat geschrieben:
    TheOldAssJoe hat geschrieben:
    Pflegegeld ab 1.1.2017? irgendwie merkwürdig.... warum erst ab dem 01.01.2017??

    Hat sich da etwas geändert, geht der MdK schon so vor, dass er die Pflegereform ab 2017 anwendet? Pflegeld musst bisher gezahlt werden ab Antragstellung.

    VG jenner


    Nur der Richtigkeit halber mal nen bisschen Klugscheissen😉
    Pflegegeld wird auch nach der Pflegereform - gültig ab 01.01.2017 - seit Antragstellung zu gewähren sein 😉
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