Besteht die Möglichkeit den Behindertengrad seines Kindes auf ein Elternteil zu übertragen?

Unser Sohn Yannik hat Angelman-Syndrom mit Pflegestufe 3 und einen Behindertengrad von 100%. Da er niemals selbständig arbeiten bzw. für sich selbst sorgen kann wird Yannik (7 Jahre) immer auf Hilfe angewiesen sein. Hier die Frage ob es für ein Elternteil möglich ist, den Behindertengrad auf sich "übertragen" zu lassen? Haben die Eltern generell mehr Urlaubsanspruch? Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus? Da ich mich (Yanniks Mutter) auch beruflich weiter bewerben möchte, wäre es hilfreich zu erfahren ob man die Behinderung seines Kindes im Lebenslauf erwähnen sollte um ggf. mehr Chancen zu erhalten? Vor allem im öffentlichen Dienst?

Antworten

  • Hallo,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Nein, der GdB ist nicht übertragbar. Er ist für Euren Sohn und nur für ihn.

    Ein Kind mit Behinderung hat zudem keine Auswirkungen auf Kündigungsschutz der Eltern oder deren Urlaub. Ob Du die Behinderung des Kindes in einer Bewerbung erwähnst, bleibt Dir selbstverständlich überlassen. Vorteile hast Du, rechtlich gesehen, dadurch nicht. Du musst also nicht bevorzugt eingestellt werden oder so etwas.

    Was möglich ist, sind ggf. behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche bei der Steuererklärung. So kann der Pauschbetrag ggf. auf die Eltern übertragen werden.
    Näheres zu diesem Thema findest Du auch in unserem Info-Bereich:
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/steuertipps/

    Denkbar ist auch eine Befreiung oder Ermäßigung bei der KFZ-Steuer, wenn das Auto auf Yannik angemeldet wird. Allerdings darf das Fahrzeug dann auch nur mit/für ihn oder im Zusammenhang mit der Führung des Haushalts, in dem er lebt genutzt werden. Fahrten der Eltern zur Arbeit oder so etwas wären Steuerhinterziehung.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Ganz klar NEIN,
    wie Justin schon sagte sind nicht die Eltern behindert, sondern das Kind. Wobei diese Frage schon irgendwie auffällig ist *fg* 😉

    Bitte nicht falsch verstehen 😉

    Aber ein Schwerbehindertenausweis kann logischer Weise ebenso wie ein Führerschein oder ein Personalausweis, selbstverständlich nicht auf eine andere Person, nicht einmal wenn es sich dabei um einen Elternteil handelt, übertragen werden.

    Das Passfoto im jeweiligen Dokument ist ja nicht ohne Grund darin zu finden oder?


  • Hier ist noch zu nennen, das man auch in "Krankschreibungen" auf das Kind machen kann, sofern dieses auch den Tatsachen und den gegeben Umständen entspricht (kein weiteres Familienmitglied zwecks Aufsicht vorhanden). Diese Möglichkeit sollte jedoch nicht ausgereizt werden, da es Arbeitgeber nicht gerne sehen.
    Daher diese Möglichkeit, zum eigenem erhalten des Arbeitsplatzes, die Inanspruchnahme also mit Bedacht!
    Daraus ergibt sich natürlich auch die besondere Wortwahl bei einer Bewerbung, da es für einen Arbeitgeber automatisch ein Hinweis auf diese Möglichkeit des Anspruches aussagt.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    diese Kind-Krank-Tage sind gesetzlich begrenzt auf 10 Tage pro Kind und Jahr für jedes Elternteil. Bei alleinerziehenden dann eine entsprechende Verdopplung auf 20 Tage für das erziehende Elternteil.

    Es stimmt, es wird nicht so gern gesehen, aber man kann sein krankes Kind auch schlecht an den Deckenventilator hängen und arbeiten gehen. Das führt dann leider dazu, dass heute viel zu viele Kinder krank in den Kindergarten oder die Schule geschickt werden, weil die Betreuung fehlt und Mama/Papa ja arbeiten müssen. Damit sind dann Kinder mit angeschlagenem Immunsystem gefährdet, weil sie durch die "Rotznasen" dauernd angesteckt werden, die eigentlich schon ins Bett gehörten.

    Meiner Meinung nach ein großes Problem und auch ein Punkt, wo ich mich frage, ob es wirklich gut ist, wenn beide Eltern Vollzeit arbeiten gehen! Man sollte sich doch irgendwie entscheiden. Kinder oder Karriere, aber bitte nicht beides auf Kosten der Kinder.

    Jumanji
  • Mit der Behinderung in der Bewerbung (hausieren) mag bei manchen Menschen Empathie auslösen... ob das allerdings die Chancen erhöht wage ich doch sehr zu bezweifeln.

    Ansonsten hat Justin alles perfekt zum Ausdruck gebracht!
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