Kann man sich von der IV "abmelden"?

Mein Mann (schwere Depression, ADHS) hat sich bei der IV angemeldet (weitere Infos hier: https://www.myhandicap.ch/community/forum/forum-action/list-posts/topic/unterstuetzung_durch_iv_trotz_leichtem_cannabis_konsum/) und derzeit läuft noch das Verfahren. Vermutlich wird bald der Vorbescheid kommen. Nun möchte mein Mann am liebsten gar nichts mehr mit der IV zu tun haben und sich wieder abmelden. Das heisst, er möchte auch den Vorbescheid nicht mehr abwarten. Er hat keine Kraft mehr, das Verfahren weiter durchzustehen und ich denke, dass ihn eine Zweitbegutachtung weiter belasten würde. Kurz: Die IV hat meinen Mann leider noch kränker gemacht, als er es ohnehin schon ist.

Meines Wissens kann man sich später allenfalls wieder bei der IV melden, wenn sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat. Meine Frage an das Forum: Trifft das zu oder ist es nicht sinnvoll, sich jetzt sofort "abzumelden"?

Antworten

  • Das tönt aber gar nicht gut.
    Leider habe ich keine Antwort parat.
    Kann nur soviel dazu sagen: Auch ich wurde durch die medizinischen Entscheidungsträger der IV kränker gemacht. Rentenantrag wird sehrwarscheindlich auch abgelehnt, obwohl ich nur noch mit Mühe auf ein 50%-Arbeitspensum komme.
  • Hallo Gadmer

    Das tut mir sehr leid. Es ist paradox: Den Menschen, die ohnehin schon krank sind und ihre Kraft auf das Gesundwerden resp. das Leben mit der Krankheit konzentrieren sollten, fehlt wahrscheinlich oft die Kraft, sich noch mit der IV auseinanderzusetzen.

    Hat sonst noch jemand eine Bemerkung oder eine Anregung?
  • Hallo Tiamat

    Ich kann mich den Kommentaren nur anschliessen. Allerdings würde ich mir einen Rückzug zum jetzigen Zeitpunkt ganz genau überlegen. Die Frage des Leistungsverzichts stellt sich grundsätzlich erst, nachdem die IV-Stelle die Leistung verfügungsweise zugesprochen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die vP ihre Anmeldung zurückziehen.Der Verzicht kann jederzeit widerrufen werden. Bei Widerruf des Verzichtes können die Leistungen aber nur für die Zukunft
    ausgerichtet werden. Nachzahlungen für die Zeit vor dem Widerruf sind ausgeschlossen.
    Ich wünsche dir und deinem Mann viel, viel Kraft.

    Grüsse
    Maria
  • Das mit noch kranker werden im Umgang mit der IV überrascht mich überhaupt nicht . Aber ich würde die Rente doch beantragen , bekommen werdet Ihr sie mit aller grösster Wahrscheinlichkeit so wieso nicht. Falls Ihr wieder Erwarten dann doch eine bekommen würdet könnt Ihr den Betrag einfach mir zukommen lassen .
  • Danke für eure Inputs. Es wäre wohl schon sinnvoll, den Entscheid abzuwarten, doch ich fürchte, dass selbst dies meinem Mann im Endeffekt mehr schaden wird.
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