100 Prozent Behindert hat man Anspruch auf eine Senioren Wohnung

Ich ziehe in eine Senioren gerechtes wohnen habe eine Tochter 100 Prozent Schwerbehindert mit B&G möchte Sie gerne unter bringen Vermieter lehnt ab ich möchte Sie in meine Nähe haben da Sie Hilfe und Unterstützung braucht im Alltag finde auch sonst keine Wohnung Sie bekommt Grundsicherung. Ihr droht der Verlust der jetzige Wohnung weil Sie die nicht in Ordnung hält oder kann da Sie am andere Ende der Stadt wohnt ist es für mich auch schwierig immer hin zu gehen

Antworten

  • Hallo "Praline";

    zum einen bist du die Mieterin (Mietvertragspartei) einer Wohnung und nicht deine Tochter.
    - Das andere ist, was steht im Mietvertrag?
    - Lässt die Größe der Wohnung es zu, das zwei Personen darin Wohnen können (inkl. der benötigten Abstellflächen)?

    Einem Vermieter steht es nicht zu, seinen Mietern aufzuerlegen mit wem man zusammen wohnen darf oder wer in die zu vermieteten Wohnung Zugang hat oder mit wem man dort verkehrt, solange es die Sitten und Geflogenheiten des Hauses nicht beeinträchtigt (Hausordnung) bzw. den örtlichen gesetzlichen Richtlinien & Verordnungen verstößt.
    "Das Hausrecht an einer Mietwohnung hat der Mieter" und nicht der Vermieter. Außer bei Untervermietungen hat der Vermieter (Wohnungseigentümer) Mitspracherechte. Durch ein Vermieter / Mietinteressentengespräch kann man eine gewisse Sozialauswahl (inoffiziell !!!) durchführen, ist jedoch auf Grund der Gesetzgebung nicht erlaubt.

    Wenn das Haus mit Fördergeldern saniert oder gebaut wurde, können im Mietvertrag Einschränkungen, hinsichtlich der Nutzung den Mietvertragsparteien, gegeben sein.
    Ein GdB sagt nichts über einen Anspruch auf bestimmte Wohnungstypen aus.

    Gruß
    rollispeedy
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