Neue behindertengerechte Duschwanne

Ich bin zu 80% schwerbehindert, beide Füße missgebildet und kann mich nur an Krücken fortbewegen bzw rechts und links halten.
Ich lebe trotzdem allein selbstständig in einer Mietwohnung.Im Badezimmer sind die Bodenfliesen kaputt, Sache des Vermieters, Schaden des Vormieters, und da möchte ich auch gern gleichzeitig, das ich eine niedrige Duschwanne bekomme. Die eingebaute jetzige Duschwanne ist 40 cm hoch und mit meiner Behinderung nur schwer zum ein- und aussteigen. Ausserdem gibt es keinerlei Halterung/Stangen, der Vermieter will, das ich mich dafür an den Kosten beteilige, kann ich aber nicht, zahle von der kleinen Rente die Miete, und damit ich Strom, Telefon und Essen zahlen kann, arbeite ich 40 Stunden in einer Behinderten Werkstatt für wenig Geld. Eine telefonische Anfrage bei der AOK ergab, das ich eine Pflegestufe haben müsste, damit die was zuzahlen oder übernehmen. Ist das so? ?? Wenn jemand was weiss oder Erfahrungen hat, es eilt, bitte schnellstmöglich antworten ??????????

Antworten

  • Hallo,

    ja, das ist leider so. Wohnumfeldförderungen gibt es eigentlich nur wenn man eine Pflegestufe hat. Sollte es noch weitere Töpfe geben, wo man raus gefördert wird, solltest du dich beim Amt mal erkundigen, ob die eine Beratung für barrierefreies Wohnen anbieten. Soweit ich informiert bin, gibt es so eine Stelle in den meisten Städten. Ansonsten wissen die schwerbehindertenbeauftragten der Städte und Gemeinden (es gibt eine für die Mitbürger!) Rat. Die bei mir in der Stadt ist grandios und weiß in fast allen Dingen rund um die Schwerbehinderung Rat und die Stellen, wo man sich hinwenden kann.

    Jumanji
  • Hallo Jumanji,

    Danke für Deine nette Mitteilung 😃
    Ich habe mich noch nie erkundigt, ob es so etwas hier gibt, aber werde ich mal machen ????

    Der Vermieter versucht eben, viele Kosten abzuwälzen, wie so oft bei vielen.

    Danke und einen schönen Tag für Dich?

    Uwe
  • Grundsätzlich ist der Vermieter für bauliche Instandsetzungen verantwortlich.

    Da es sich hier jedoch auch um eine "Teil-Erneuerung" handelt ist er an die "Musterbauverordnungen" im Rahmen der LBO gebunden. Für die finanziellen Förderungen für Vermieter, im Rahmen von Sanierungsarbeiten, gibt es bei der KFW verschiedene Fördermittel, auch welche mit 0% Zinsen - je nach Förderprogramm.
    Sie sind jedoch vor Baubeginn zu beantragen!!!

    Eine andere Möglichkeit gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Für weitere Erleichterungen, wie zum Beispiel Haltegriffe in der Dusche, können auch vom Mieter KFW-Förderprogramme in Anspruch genommen werden, die jedoch meist auch einen prozentualen Eigenanteil der Förderung beinhaltet. Auch hier ist der Antrag vor den Kauf zu stellen.

    Wenn die Duschwanne und die Fliesen erneuert werden, geschieht das bestimmt über eine Firma. Hier sollte beim Ausmessen der zu verrichteten Arbeiten mit der beauftragten Firma gesprochen werden, welche Möglichkeiten bestehen, eine bessere Gestaltung -Duschwannenrand - einzubauen.



    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo Rollispeedy????????

    Super Name ????

    Danke für die Rückmeldung, das ist meinem Vermieter zu viel Aufwand ????er will möglichst auf meine Kosten das Bad sanieren, schmiert mir Honig ums Maul,sagt ...Sie wollen es doch auch schön haben und so,will mich überall hinschicken wo man so was beantragen könnte ????
    Aber ohne mich, hab ich ihm heute geschrieben, dann soll er es eben lassen, aber der wird anrufen, noch mal versuchen.

    Hab heute auch eine schriftliche Ablehnung und Erklärung der AOK bekommen, das reicht mir, schick ich ihm.
    Damit ist das für mich erledigt.

    Danke, Liebe Grüße und noch einen schönen Nachmittag

    Uwe????


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