Erwerbsminderungsrente + Pflegegeld im EU-Ausland

Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit Leistungen im Ausland aus?

Ist es z.B. möglich, die volle Erwerbsminderungsrente + Pflegesachleistungen (Pflegegeld) der bewilligten Pflegestufe auch weiterhin zu erhalten, wenn man seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlagert?

Antworten

  • Die Rente wird auch in der innerlichen EU weiter gezahlt sowie in Ländern, wo ein diesbezügliches Abkommen besteht. Das Pflegegeld ist eine eigene nationale/regionale/staatliche Sozialleistung die nicht ins Ausland gezahlt wird sofern der zu Pflegende seinen Wohnsitz im Ausland hat.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Die Rente wird auch in der innerlichen EU weiter gezahlt sowie in Ländern, wo ein diesbezügliches Abkommen besteht. Das Pflegegeld ist eine eigene nationale/regionale/staatliche Sozialleistung die nicht ins Ausland gezahlt wird sofern der zu Pflegende seinen Wohnsitz im Ausland hat.

    Gruß
    rollispeedy


    Habe gerade gelesen, das Pflegegeld sehr wohl ins EU-Ausland gezahlt wird, lediglich Pflegesachleistungen und Hilfsmittel werden nicht ins EU-Auslang gezahlt. Nun wären entsprechende Urteile und Gesetzestexte hilfreich um diese Fragen weiter zu eruieren.

    Zitat:
    Das Pflegegeld wird dauerhaft auch im Ausland gezahlt, wenn der Pflegebedürftige sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält.

    Bei Aufenthalt in anderen Ländern wird bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr das Pflegegeld weiter gezahlt. Das bedeutet, dass Pflegegeld auch im Urlaub weiter gezahlt wird, egal wo der Urlaubsort ist.

    Sachleistungen werden bei einem Aufenthalt im Ausland nicht erbracht.

    Quelle:
    http://www.pflegeverantwortung.de/nachrichten-pflege-pflegeversicherung-aktuell/184-leistungen-der-pflegeversicherung-im-ausland.html


  • Ich bitte dich nur um eines, wenn du mich schon "zitierst" - dann lese bitte auch genau was ich schreibe!

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Ich bitte dich nur um eines, wenn du mich schon "zitierst" - dann lese bitte auch genau was ich schreibe!

    Gruß
    rollispeedy


    Ich hatte nicht DICH zitiert, sondern ein Zitat der verlinkten Seite eingestellt... sonst wäre das Zitat ja vollkommen falsch LACH!
  • Anmerkung wg. EM Rente

    Eine echte volle EM-Rente ( also keine "Arbeitsmarktrente"), wie auch die Altersrente wird weltweit ungekürzt ausbezahlt, unabhängig davon ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.
    Lediglich bei Anwendung des Fremdrentengesetz gibt es Ausnahmen.
  • Klaus123 hat geschrieben:
    Anmerkung wg. EM Rente

    Eine echte volle EM-Rente ( also keine "Arbeitsmarktrente"), wie auch die Altersrente wird weltweit ungekürzt ausbezahlt, unabhängig davon ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht.
    Lediglich bei Anwendung des Fremdrentengesetz gibt es Ausnahmen.


    Hallo Klaus, danke für den Hinweis.

    Die Rente war weniger meine Sorge, aber wenn ich die Pflegestufe II bekommen sollte, dann reicht beides zusammen noch immer nicht aus, um hier in Deutschland leben zu können. Von daher war/ist meine Überlegung ins EU-Ausland zu gehen, weil ich da Verwandschaft habe, die mich aufnehmen und pflegen würde.

    Alles was ich bislang gefunden habe ist, das Pflegegeld und EM-Rente ins EU-Ausland gezahlt werden. Nur eben keine Hilfsmittel mehr, was es mir eigentlich schon unmöglich macht da ich allein um die 200,- €/Monat nur für Pflegehilfsmittel aufwenden muss.


  • Denke, man sollte einfach mal ins Gesetz schauen:
    Was es bei Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu beachten:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__34.html

    Bei anderen Leistungen nach dem SGB XII - es werden keine Sozialleistungen ins Ausland überwiesen, da es hier um ein Gesetz geht, welches das Leben hier im Bundesgebiet gewährleisten soll. (Inkl. der noch geltenden BSHG`s)

    Habe die Fremdrentengesetze nach dem SGB VI hier nicht weiter ausgeführt, weil der Threadstarter höchstwahrscheinlich keine Fremdrentengesetzen erworben hat. Eventuell ist ja auch noch eine weitere Möglichkeit gegeben. Ob eine Grundsicherung in Frage kommt weiß auch nur der Fragesteller (derzeitige Einkommensgrenze bei Grundsicherungsleistungen 773€).

    🥺 🥺 🥺
    rollispeedy

    (für klar definierte Aussagen sind mir einfach die persönlichen Umstände nicht bekannt, daher sind die Aussagen von mir nur als zusätzliche Information zu bewerten und nicht als Maßgabe was möglich ist!)
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Denke, man sollte einfach mal ins Gesetz schauen:
    Was es bei Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu beachten:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__34.html

    Bei anderen Leistungen nach dem SGB XII - es werden keine Sozialleistungen ins Ausland überwiesen, da es hier um ein Gesetz geht, welches das Leben hier im Bundesgebiet gewährleisten soll. (Inkl. der noch geltenden BSHG`s)

    Habe die Fremdrentengesetze nach dem SGB VI hier nicht weiter ausgeführt, weil der Threadstarter höchstwahrscheinlich keine Fremdrentengesetzen erworben hat. Eventuell ist ja auch noch eine weitere Möglichkeit gegeben. Ob eine Grundsicherung in Frage kommt weiß auch nur der Fragesteller (derzeitige Einkommensgrenze bei Grundsicherungsleistungen 773€).

    🥺 🥺 🥺
    rollispeedy

    (für klar definierte Aussagen sind mir einfach die persönlichen Umstände nicht bekannt, daher sind die Aussagen von mir nur als zusätzliche Information zu bewerten und nicht als Maßgabe was möglich ist!)



    >>>> Lesen bildet:
    Die deutsche Pflegeversicherung muss Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen. Die sogenannten Sachleistungen der Pflege müssen aber nicht bis zur selben Höhe wie in Deutschland erstattet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden.

    Wer sich als Pflegebedürftiger im EU-Ausland befindet und dort Pflegedienstleistungen in Anspruch nimmt, muss die Kosten dafür nicht bis zur selben Höhe erstattet bekommen wie hierzulande. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-562/10).

    PS:
    Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
    § 34 Ruhen der Leistungsansprüche

    SIEHE (1a)
    Der Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ruht nicht bei pflegebedürftigen Versicherten, die sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.


    Quelle:
    https://www.curendo.de/pflege/anspruch-auf-pflegegeld-bei-pflege-im-eu-ausland/
  • Also ist die Frage geklärt?
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Also ist die Frage geklärt?


    Dem Grunde nach JA.... wenn jemand noch Infos hat oder sogar schon Urteile hierzu kennt, dann wäre das natürlich sehr hilfreich für den Fall, dass ich irgendwann tatsächlich zu meiner Familie ins Ausland gehe und mich dort pflegen lasse.

    Hier bliebe mir ja nur die Einweisung in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung und das möchte ich ehrlich gesagt nicht unbedingt.


  • TheOldAssJoe:

    Das Pflegegeld wird weiterbezahlt im EU-Ausland, jedoch werden die Pflegesachleistungen nicht bezahlt.
    Somit ist es eine schlechter Stellung für die jenigen die Auswandern, obwohl man weiter in die Pflegekasse zahlt.

    Hier habe ich noch mal einen Artikel über die Pflegesachleistungen im EU-Ausland und dort ist auch unsere Petition damit die Pflegesachleistungen im EU-Ausland gezahlt werden.

    Für einen (aktiven) Zahler in die deutsche Pflegeversicherung sollte es unerheblich sein, in welchem EU-Land er die Leistungen aus solcher bezieht, denn sonst findet eine Spaltung behinderter Menschen statt. Wir dürfen nämlich nicht vergessen, dass auch pflegebedürftige Menschen, also solche mit einer "chronisch dauerhaften Erkrankung" welches gem. § 2 SGB IX  als Menschen mit Behinderung zu betrachten sind, auch als solche zu schützen sind und nicht, nur weil sie ihr Recht auf "Freie Ortswahl" nach der UN-BRK (Art. 18c UN-BRK) nutzen wollen, eingeschränkt werden dürfen.

    http://blog.eu-schwerbehinderung.eu/2017/08/pflegesachleistungen-im-eu-ausland.html

    unsere Webseite: http://www.eu-schwerbehinderung.eu/

    Bitte verbreitet unsere Webseite http://www.eu-schwerbehinderung.eu/ denn jeder hat ein Anspruch auf Pflegesachleistungen, denn wir bezahlen dafür.

    EU-Schwerbehinderung
  • Warum bleibst du nicht in deinem Thread?
    https://www.myhandicap.de/community/forum/forum-action/list-posts/topic/pflege_im_eu_ausland/
    teilnehmen an der Diskussion scheinst du ja nicht zu wollen gell.
    Hippy
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