Behindertengerechtes Fahrzeug steuerlich bei aussergewöhnlichen Belastungen absetzbar?

Um meinen Mann (Rollstuhl) überhaupt transportieren zu können, habe ich ein großes Fahrzeug gekauft, entsprechend den Vorgaben eines Gutachters und einer Umbaufirma die sich auf behindertengerechte Umbauten spezialisiert hat. Kann ich diesen Kaufpreis des reinen Fahrzeuges (ohne behindertengerechte Ein-/Umbauten) in der Steuer geltend machen? Das neue Fahrzeug wurde nötig, da das alte zu klein war und nicht umgebaut werden konnte. Das neue Fahrzeug wurde ab Werk nur mit 2 Sitzen bestellt, da der Laderaum für die Umbauten benötigt wurde. Bleibe ich als Angehörige nun auf den kompletten Fahrzeugkosten sitzen oder kann ich diese steuerlich geltend machen? Ein Fahrtenbuch gibt es nicht und wurde auch für Fahrten ohne den Behinderten genutzt, weil es unser einziges Fahrzeug war.

Antworten

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  • Nein, die Anschaffungskosten des Kfz kannst du nicht für privat genutzte Kfz geltend machen.
    Es steht ja jedem frei, welch ein Auto er, in welcher Preislage und Ausstattung auch immer, er kaufen möchte.
    Alternativ bezahlt der Staat ja die Möglichkeit der freien Nutzung des ÖPNVs bei GdB + der notwendigen Merkzeichen -
    weiterhin, je nach GdB-Status und gesundheitlichen Einschränkungen, eine Kfz-Steuererleichterung.
    Zusätzlich bieten Sozialkassenträger (öffentliche Körperschaften), Ämter und andere Institutionen des öffentlichen Rechts (BG, KK, Agentur für Arbeit, Job-Center, Rentenkassen, usw.) bei Bedarf auch zusätzliche Fahrerleichterungen bzw. Fahrkostenerstattungen an.

    🥺 🥺 🥺
    rollispeedy
  • Danke für die schnelle Antwort